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Bundesverband Presse-Grosso sieht Vertriebssystem gefährdet

Geschrieben am 14-02-2012

Köln (ots) -

- Grosso-Verband bedauert Urteil des Landgerichts Köln
- "Überallerhältlichkeit vielfältiger Pressesortimente im
Einzelhandel gefährdet"
- Presse-Grosso gemeinsam mit Verlegerverbänden für
gesetzliche Regelung

Die Entscheidung des Landgerichts Köln in der Frage der
kartellrechtlichen Bewertung des zentralen Verhandlungsmandats des
Bundesverbandes Presse-Grosso bietet nach Ansicht des Ersten
Vorsitzenden des Verbandes, Frank Nolte, "Anlass zur Sorge aber nicht
zur Dramatisierung". Der Richterspruch im Rechtsstreit der Bauer
Media Group gegen den Verband stelle lediglich eine Etappe auf dem
unverrückbar weiter zu verfolgenden Weg dar, das unabhängige neutrale
Pressevertriebssystem in Deutschland zukunftsfest zu machen, "nicht
mehr, aber auch nicht weniger", erklärte Nolte am 14. Februar in Köln
unmittelbar nach der Verhandlung. Die Branche habe sich einen anderen
Ausgang in der ersten Instanz gewünscht.

Nolte kündigte an, der Verband werde voraussichtlich vor dem
Oberlandesgericht Düsseldorf in Berufung gehen. Allerdings sei noch
die schriftliche Begründung des Kölner Urteils genau zu analysieren.
Nolte bedauerte, dass das Landgericht den Vollstreckungsschutzantrag
des Verbandes zurückgewiesen habe. Somit sei das Urteil durch den
Verlag vorläufig vollstreckbar. Nicht zuletzt aus diesem Grund
bestehe jetzt unmittelbar politischer Handlungsbedarf.

Nolte äußerte sich enttäuscht, dass sich das Gericht nicht der
Auffassung des Presse-Grosso, der Verlegerverbände und mit Ausnahme
des Hauses Bauer aller übrigen Verlage angeschlossen habe, im
zentralen Mandat des Bundesverbandes zur Verhandlung und Vereinbarung
einheitlicher Handelsspannen ein unverzichtbares Essential des
neutralen verlagsunabhängigen Pressevertriebssystems zu konstatieren
und zu bestätigen. "Wir werden aber an unserer Rechtsauffassung
festhalten. Der Verband führt zentrale Verhandlungen für branchenweit
einheitliche Konditionen und Leistungen nicht als Selbstzweck."
Vielmehr agiere er so im Auftrag der Grossisten und in Verantwortung
für das Solidarsystem. "Hier geht es einzig und allein um den Public
Value des Pressevertriebs für die Gesellschaft."

Der Hamburger Großverlag hatte Klage gegen den Bundesverband
Presse-Grosso eingereicht, weil er sich durch das zentrale
Verhandlungsmandat des Verbandes in der Ausübung seiner
unternehmenspolitischen Ziele behindert sieht. Der freie Marktzugang
für alle Verlage zu vergleichbaren Konditionen und Leistungen sei
jedoch das höherrangigere Gut im Verhältnis zu Partikularinteressen,
so Nolte. Die Branche habe keine Leistungsprobleme. Wenn Verlage
bilateral mit einzelnen Grosso-Unternehmen verhandelten, werde die
Neutralität des Systems "ernsthaft gefährdet." Es müsse dann
unterstellt werden, dass marktbeherrschende Verlage ihre
individuellen Interessen durchsetzen, wohingegen kleinere und
mittlere Verlage wenig Verhandlungsmacht aufbauen können. Ihre
gleichrangige Marktchance, neue Titel beim Publikum durchzusetzen,
würde ausgehöhlt. "Dem Solidarsystem des Grosso und seiner
Netzneutralität drohten dann irreversible Schäden."

Der Vorsitzende stellte heraus, die Branche werde sich weiter für
ihre Sicht engagieren, das Zentralmandat als wettbewerbsrechtlich
neutral zu verstehen und anzuerkennen. Die Presse-Grossisten seien
zur Gleichbehandlung aller Marktpartner verpflichtet, um dem
Grundrecht der Gewährleistung von Pressevielfalt zur Geltung zu
verhelfen. "Es ist absurd", resümierte Nolte, "daraus einen Verstoß
gegen das Wettbewerbsrecht zu konstruieren."

Wie der Verbandsvorsitzende feststellte, hätten alle Verlage
zuletzt neue Vereinbarungen bis 2018 mit dem Presse-Grosso getroffen
sowie verbindliche medienpolitische Zusagen gemacht. Selbst der
Bauer-Verlag habe auf Basis der neuen, nochmals für die Verlage
deutlich verbesserten Konditionen Gleichbehandlung verlangt. "Der
Gesprächsfaden ist nicht abgerissen", unterstrich er.

Nach Noltes Überzeugung wird der Kölner Richterspruch in der
Politik mit hoher Aufmerksamkeit registriert werden. Die Überlegungen
und konkreten Schritte mit dem Ziel einer politischen Absicherung
eines unabhängigen Pressevertriebssystems würden mit dem Kölner
Urteil signifikant an Relevanz und Dringlichkeit gewinnen.
Wirtschafts- und presserechtlich sei der besondere staatliche Schutz
des Systems nicht nur möglich, sondern jetzt geboten. Der Vorsitzende
verwies auf die gemeinsame Pressemitteilung der Branchenverbände VDZ,
BDZV und Bundesverband Presse-Grosso vom selben Tage zum Erhalt des
bewährten und durch Branchenvereinbarungen getragenen
Pressevertriebssystems. Danach stimmen diese in ihrer Auffassung
überein, dass nunmehr eine gesetzliche Regelung erforderlich wird,
die das Verhandlungsmandat der Verbände über Konditionen und
Leistungen rechtlich absichert. Ein entsprechender Vorschlag wird den
zuständigen Bundesministern und weiteren Politikern derzeit
unterbreitet.



Pressekontakt:
Bundesverband Presse-Grosso e.V., Händelstraße 25-29, 50674 Köln,
Tel.: 0221/921337-0, Fax: 0221/921337-44, E-Mail: bvpg@bvpg.de,
Internet: www.pressegrosso.de


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