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Bundesarbeitsgericht verzeichnet Klagewelle um Betriebsrenten

Geschrieben am 06-02-2012

Köln (ots) - Die Financial Times Deutschland berichtete am 2.
Februar 2012 in ihrer Online-Ausgabe, dass das Bundesarbeitsgericht
in Erfurt einen starken Anstieg von Klagen zu verzeichnen hat. Es
wird in diesem Zusammenhang berichtet, dass tausende Kläger um
Ruhegehälter, Altersteilzeit und Kündigungen kämpfen und alleine in
2011 die Zahl der Fälle um mehr als 38 Prozent gestiegen ist. Für
dieses Jahr ist mit einer Entspannung der Lage nicht zu rechnen, so
die BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt.

Hintergrund vieler Streitigkeiten um Betriebsrenten und
Ruhegehälter ist, dass die vertraglich zugesagten Rahmenbedingungen
zur Ermittlung der Rentenansprüche oft nicht mit den
unternehmensinternen IT-Aufzeichnungen übereinstimmen und die
genutzte IT-Verwaltung zusätzlich "fehlerhaft" ist. Diese fatale
Situation führt daher zu Differenzen in der Höhe der ausgezahlten
Betriebsrenten und in der Konsequenz zu Haftungsproblemen bei den
Personalverantwortlichen - also bei den Geschäftsführern,
Personalleitern und Betriebsräten.

Die Kenston Services GmbH hat diese Problematik frühzeitig erkannt
und den markenrechtlich geschützten Sondergeschäftsbereich "Deutscher
bAV Service" initiiert. Ein Schlüsselelement ist hier eine eigens
entwickelte Softwarelösung »DbAV-Service«, mit der die Verwaltung der
Betriebsrenten haftungssicher ausgelagert werden kann. Den
verantwortlichen Arbeitgebern werden höchste Sicherheitsstandards und
Gesetzeskonformität garantiert.

Der Deutsche bAV Service ermöglicht darüber hinaus die
Koordinierung und Gewährleistung einer ganzheitlichen
Beratungsabwicklung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
(bAV) - samt integrierter umfassender Rechtssicherheit - für
Unternehmen aus allen Bereichen von der kleinen »Ein-Mann-GmbH« bis
hin zum börsennotierten Dax-Unternehmen.

Denn nicht nur die IT-Verwaltungsanforderungen sind enorm - auch
die komplexen rechtlichen Anforderungen an die »bAV« stellen die
Unternehmen vor zumeist kaum noch nachzuvollziehende Pflichtaufgaben
im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV).

Das Ergebnis dieser Zustandsbeschreibung ist aktuell in allen
Unternehmensbereichen sichtbar: fehlerhafte Datenverwaltung, nicht
ausgereifte Informationsprozesse für Arbeitnehmer, unstrukturierte
Datenprozesse mit weiteren beteiligten Dienstleistern und fehlerhafte
Entgeltabrechnungsabwicklungen.

Grundlage dieser Onlinelösung des Deutschen bAV Service ist also
seine selbst entwickelte und IT-basierte Verwaltungsplattform
»DbAV-Service«: Automatisierte und juristisch geprüfte Verwaltung von
Versorgungswerken für alle Unternehmensgrößen.

Nutzer der »DbAV-Service« sind bzw. können neben Arbeitgebern z.
B. sein: Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgesellschaften,
Rechtsanwalts- und Steuerberatungssozietäten, Entgeltabrechner.

In diesem Zusammenhang gilt für alle: Jeder macht nur so viel er
kann und will - den Rest erledigt die »DbAV-Service«.



Pressekontakt:
Deutscher bAV Service
Telefon 0221 716 176 - 0
www.deutscher-bav-service.de
Ann Pöhler, Pressereferentin


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