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Ad-hoc Vergleich im Spruchverfahren

Geschrieben am 30-01-2012

Düsseldorf (ots) - Heute wurde vor dem Landgericht Dortmund im
Spruchverfahren zwischen den Antragstellern, einschließlich der
gemeinsamen Vertreter, und der GEA Group Aktiengesellschaft ein
gerichtlicher Vergleich geschlossen. Das Spruchverfahren betrifft den
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag aus dem Jahr 1999 zwischen
der Metallgesellschaft AG (deren Rechtsnachfolgerin die GEA Group
Aktiengesellschaft ist) und der später auf sie verschmolzenen
ehemaligen GEA AG. In dem Vergleich hat sich die GEA Group
Aktiengesellschaft in Anlehnung an den gerichtlichen Vorschlag zu
einer erhöhten Abfindung in Aktien und einer erhöhten
Ausgleichsgewährung (Garantiedividende) verpflichtet.

Als erhöhte Abfindung werden demnach auf Basis des heute
vereinbarten Umtauschverhältnisses (31 Aktien der GEA Group
Aktiengesellschaft für 15 Aktien der ehemaligen GEA AG) bis zu rund
13,42 Mio. neue Aktien an jene außenstehenden Aktionäre der
ehemaligen GEA AG ausgegeben, die 1999 bereits die im damaligen
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vorgesehene Abfindung
bezogen hatten. Gegebenenfalls sind auf Verlangen weitere bis zu rund
1,68 Mio. neue Aktien der GEA Group Aktiengesellschaft aufgrund des
zuvor genannten Umtauschverhältnisses an jene Aktionäre der
ehemaligen GEA AG auszugeben, die im Zuge des 2005 durchgeführten
Squeeze-out gegen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG aus der
ehemaligen GEA AG ausgeschieden waren. Im Gegenzug müssten diese
ehemaligen GEA-AG-Aktionäre dann ihre erhaltene
Squeeze-out-Barabfindung in Höhe von EUR 53 je Aktie der ehemaligen
GEA AG nebst gezahlten Zinsen zurückgewähren.

Des Weiteren erhalten diejenigen Aktionäre der ehemaligen GEA AG,
die Ausgleichszahlungen aufgrund des Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags erhalten haben, einen erhöhten Ausgleich.
Dieser erhöhte Ausgleich wird sich auf insgesamt ca. EUR 0,83 Mio.
belaufen.

Zur Schaffung der aufgrund des Vergleichs erforderlichen neuen
Aktien beabsichtigt die GEA Group Aktiengesellschaft, im Rahmen der
Hauptversammlung 2012 ein bedingtes Kapital zu schaffen. Die
Bilanzierung der Aktien führt zu keiner Ergebnisbelastung.

Die Wirksamkeit des Vergleichs steht unter der aufschiebenden
Bedingung, dass das zur Bedienung der neuen Aktien zu schaffende
bedingte Kapital der GEA Group Aktiengesellschaft bestandskräftig im
Handelsregister eingetragen ist. Mit Wirksamwerden des Vergleichs
wird das Spruchverfahren beendet sein.



Pressekontakt:
GEA Group Aktiengesellschaft
Konzernkommunikation
Tel. +49-(0)211-9136-1492
Fax +49-(0)211-9136-31087
www.geagroup.com


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