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Geschäftsführer kennen oft die Höhe der Pensionsverpflichtungen Ihres Unternehmens nicht

Geschrieben am 24-01-2012

Köln (ots) - Der "Deutsche bAV Service" beobachtet regelmäßig,
dass Vorständen und Geschäftsführern in Deutschland die genaue Höhe
ihrer unternehmensinternen Betriebsrentenverpflichtungen nicht
bekannt ist. Diese Tatsache ist umso bemerkenswerter, da die Höhe der
zukünftigen Rentenverpflichtungen in zahlreichen Fällen den größten
Bilanzposten in Deutschland ausmacht.

Die Experten des "Deutschen bAV Service" vermuten als Grund
hierfür eine regelmäßig lückenhafte Aufklärung der Unternehmer durch
die entsprechenden Beratungshäuser.

Allerdings stellt die Bewertung von Rentenverpflichtungen ein sehr
zentrales Thema im Finanzplanungsbereich eines jeden betroffenen
Unternehmens dar. Demzufolge stellt sich für die verantwortlichen
Unternehmensleiter (Vorstände und GmbH-Geschäftsführer)zunehmend die
Frage, wann und auf welche Weise ein Organmitglied fachkundigen
Expertenrat einholen muss, um entsprechende Haftungsgefahren
minimieren zu können. Dementsprechend sind fundierte und juristisch
begleitete Langzeitprognosen an dieser Stelle unerlässlich. Mit
seinem Urteil vom 20.09.2011 hat der Bundesgerichtshof in diesem
Zusammenhang abermals konkrete Handlungsanweisungen geliefert (BGH
vom 20.09.2011 - II ZR 234/09 -, NJW-RR 2011, 1670), die als
maßgebliche Richtschnur für die Anwendungspraxis dienen sollte.

So stellt der BGH fest, dass der organschaftliche Vertreter einer
Gesellschaft, der selbst nicht über die erforderliche Sachkunde
verfügt, den strengen Anforderungen an eine ihm obliegende Prüfung
der Rechtslage und an die Beachtung von Gesetz und Rechtsprechung nur
genügen kann, wenn er sich unter umfassender Darstellung der
Verhältnisse der Gesellschaft und Offenlegung der erforderlichen
Unterlagen von einem unabhängigen, für die zu klärende Frage fachlich
qualifizierten Berufsträger beraten lässt und den erteilten Rechtsrat
einer sorgfältigen Plausibilitätskontrolle unterzieht. Zwangsläufig
ist somit externer Rechtsrat erforderlich, der nur durch zugelassene
Rechtsdienstleister erfolgen kann und nicht durch intern angestellte
Unternehmensjuristen.

Wendet man diese Vorgaben des BGH auf die betriebliche
Altersversorgung (bAV) an, ist folgendes Ergebnis zu konstatieren:

Die bAV ist einer der komplexesten Anwendungsbereiche der
Rechtswissenschaft. Gerade das interdisziplinäre Zusammenwirken von
unterschiedlichen Rechtsbereichen führt dazu, dass
unternehmensinterne Anwender oftmals vor nur schwer für sie zu
lösenden Aufgabenstellungen stehen.

Der Deutsche bAV Service (www.deutscher-bav-service.de)
koordiniert vor diesem Hintergrund eine umfassende rechtssichere
Beratung für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsräte und Berater und
garantiert den genannten Gruppen einhergehend hohe Kompetenz,
Professionalität und standardisierte Abläufe.



Pressekontakt:
Deutscher bAV Service
Telefon 0221 716 176 - 0
www.deutscher-bav-service.de
Ann Pöhler, Pressereferentin


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