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PETA unterliegt gegen Circus Krone - Äußerung, dass PETA-Aktivisten "Straftaten nicht scheuen", ist zulässig

Geschrieben am 19-01-2012

München/Hamburg (ots) - Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg
hat einen von der radikalen Tierrechtsorganisation PETA Deutschland
e. V. gegen die Circus Krone GmbH & Co. Betriebs KG gestellten Antrag
auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als unbegründet
zurückgewiesen. In seinem am 17. Januar 2012 zugestellten Urteil
(Az.: 324 O 355/11) hat das Landgericht Hamburg betont, dass die in
einer Pressemitteilung des Circus Krone enthaltene Darstellung, dass
PETA-Aktivisten "Straftaten nicht scheuen", eine zulässige
Meinungsäußerung ist.

Circus Krone hatte in einem an verschiedene Redaktionen
gerichteten Schreiben im Juni 2011 unter Bezugnahme auf die radikale
Tierrechtsorganisation PETA ausgeführt: "Diese sektenartigen
Tierrechtsschutzorganisationen sind fanatisch agierende Aktivisten
und scheuen sich nicht verbreitet sogar auf Straftatbestände
zurückzugreifen, um ihre Ziele durchzusetzen [...]". Den daraufhin
von PETA gestellten Antrag auf Erlass eines gerichtlichen Verbotes
der Äußerung, dass Aktivisten von PETA "Straftaten nicht scheuen",
hat die bundesweit renommierte Pressekammer des Landgerichts Hamburg
mit seinem Urteil zurückgewiesen.

Circus Krone konnte im Verfahren zahlreiche Anhaltspunkte für
mögliche Straftaten von PETA-Aktivisten darlegen, so beispielsweise,
dass der zweite Vorsitzende der selbsternannten
Tierrechtsorganisation PETA vom Landgericht Stuttgart im Zusammenhang
mit einer früheren Kampagne wegen Volksverhetzung gemäß § 130 StGB
zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt und dieses Verfahren in
zweiter Instanz nur gegen die Auflage einer Zahlung in Höhe von
10.000 Euro eingestellt worden war. Ein wissenschaftlicher Berater
der Tierrechtsorganisation bezichtigte sich in einem von ihm
herausgegebenen Buch über radikale Tierrechtsorganisationen, er
selbst sei "wegen Tierbefreiung teilweise inhaftiert" gewesen. Und
ein fest angestellter PETA-Mitarbeiter hatte, wie Circus Krone im
Verfahren darlegen konnte, in einem Interview über sich eingeräumt,
er habe "genau genommen ... Hausfriedensbruch" begangen und mache das
"seit 17 Jahren so". Das Landgericht Hamburg dazu wörtlich: "Die
bestehenden Anhaltspunkte dafür, dass Aktivisten ... 'Straftaten
nicht scheuen', rechtfertigen eine kritische Auseinandersetzung, wie
sie im vorliegenden Fall durch die Pressemitteilung erfolgte" und
betont, dass der "Kern des Vorwurfs erkennbar der 'fanatische'
Tierschutz ist".

"Das Hamburger Urteil ist erfreulich klar und deutlich in seiner
Begründung" kommentiert Dr. Walter Scheuerl, der Hamburger
Rechtsanwalt des Circus Krone, die Entscheidung. "PETA ist eben keine
Tierschutzorganisation, die Tieren in Not hilft, sondern eine
radikale Tierrechtsorganisation, die auch auf der Warnliste von
CharityWatch steht", so Scheuerl weiter. "Das Hamburger Verfahren, in
dem PETA jetzt zu Recht unterlegen ist, kann einen wichtigen Beitrag
zur Aufklärung der Öffentlichkeit über PETA und Aktivisten leisten,
die hinter dieser Organisation stecken." Dr. Scheuerl betont:
"Radikale Tierrechtsorganisationen, wie PETA, haben mit echten
Tierschutzorganisationen wenig gemein. Für den Circus Krone haben die
tiergerechte Haltung der Krone-Tiere und der Tierschutz höchste
Priorität."

Die unterlegene Tierrechtsorganisation muss binnen eines Monats
entscheiden, ob sie Berufung gegen das Urteil des Landgerichts
Hamburg einlegt. "Wir sehen einer etwaigen Berufung gelassen
entgegen", so Medienrechtler Scheuerl weiter, der Partner im
Hamburger Büro der Sozietät Graf von Westphalen ist. "Das Urteil der
Pressekammer ist klar und präzise begründet. Wir sind deshalb
zuversichtlich, dass es gegebenenfalls vom Oberlandesgericht Hamburg
bestätigt werden wird."

Zum Hintergrund:

Der Circus Krone ist heute der größte Zirkus Europas und ein
traditionelles Familienunternehmen. Der Circus Krone wurde 1905 von
Carl Krone unter dem Namen Circus Charles als Tierschau gegründet. Er
hat seit 1919 seinen festen Sitz in München, wo er ein festes
Gebäude, den Kronebau mit 3.000 Sitzplätzen besitzt. Der Circus Krone
ist damit der einzige (west-)europäische Zirkus mit einem "festen"
Stammsitz. Mit seiner Verbindung von artkonformer Tierdressur und
Artistik unter der Zirkuskuppel zieht der Circus Krone Jahr für Jahr
Hunderttausende Besucher in den Bann der "live" erlebten
faszinierenden Zirkuswelt.

Die tiergerechte Haltung aller Krone-Tiere und der Tierschutz
haben für den Circus Krone höchste Priorität. Das Wohlbefinden seiner
Tiere steht für den Circus Krone immer an erster Stelle. Die
Krone-Tiere sind die Partner und Freunde der Krone-Artisten und
gehören mit zur großen Circus Krone-Familie.



Pressekontakt:
Dr. Walter Scheuerl
Rechtsanwalt
Telefon: 040 35922-270
Mobil: 0172 4353741
E-Mail: w.scheuerl@gvw.com


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