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25 BGH-Verfahren: Milliardennachzahlungen aus Lebensversicherungen?

Geschrieben am 17-01-2012

Zug/Halle (Saale) (ots) - Viel Arbeit für die Richter vom
Bundesgerichtshof: Seit heute klagt LV-Doktor in 25 BGH-Verfahren für
die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen. Bei
verbraucherfreundlichem Ausgang müssten die Versicherungsunternehmen
nach Expertenschätzungen Verträge mit einem Gesamtvolumen von rund
290 Milliarden Euro rückabwickeln.

Heute haben die LV-Doktor-Anwälte die 25. Revision im letzten
Halbjahr beim Bundesgerichtshof eingelegt. Betroffen ist die Standard
Life Lebensversicherung. Bei den Verfahren soll unter anderem die
Rechtsfrage geklärt werden, ob alle deutschen zwischen 1994 und 2007
nach dem Policenmodell abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge
europarechtswidrig sind. Bei einer Rückabwicklung würden alle
eingezahlten Beiträge an die jeweiligen Kunden erstattet werden. Jens
Heidenreich, Leiter des LV-Doktor-Teams, dazu: "Nach unseren
Schätzungen sind bis zu 40 Prozent aller Lebens- und
Rentenversicherungsverträge mit einem Volumen von rund 290 Milliarden
Euro rückabwicklungsfähig." Bereits anhängig sind BGH-Verfahren gegen
folgende Gesellschaften: Allianz, WWK, Württembergische, Ergo, Aachen
Münchener, Provinzial, Skandia, Volkwohlbund, Concordia, R+V und
Zurich.

LV-Doktor-Sammelklagen eingereicht

Im vergangenen Dezember hat LV-Doktor zu derselben Rechtsfrage
neun Sammelklagen (Gesamtvolumen rund zwei Millionen Euro) gegen
große Lebensversicherer wie beispielsweise die Allianz, Hamburg
Mannheimer, Nürnberger und R+V bei unterschiedlichen Gerichten
eingereicht. Insgesamt will LV-Doktor in mehreren hundert
Musterverfahren, zwölf Sammelklagen und 25 BGH-Verfahren die
streitgegenständliche Rechtsfrage klären.

20 Prozent der Ansprüche reguliert

LV-Doktor hätte bereits sehr viel früher insgesamt 25 Verfahren
beim BGH anhängig gehabt, da die Richter im letzten Halbjahr in 32
LV-Doktor-Verfahren eine Revision zugelassen haben. Allerdings haben
die Versicherer in sieben Fällen die Klageforderungen bereits
anerkannt, um die Revisionseinlegung oder ein Grundsatzurteil zu
verhindern. So haben die Aachen Münchener und die Heidelberger Leben
am 15.12.2010 vor dem BGH die Klageforderungen anerkannt, als sie
merkten, dass die BGH-Richter verbraucherfreundlich entscheiden
wollen bzw. beabsichtigen ein Verfahren an den EuGH weiterzureichen.



Pressekontakt:
Jens Heidenreich, Direktor der proConcept AG und Projektleiter
LV-Doktor
E-Mail: medien@proconcept.ag
Tel.: 0345 47224 2030


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