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Oberster Gerichtshof lehnt Schadensersatzforderung von Ex-Raucherin gegen Souza Cruz ab

Geschrieben am 20-12-2011

Brasilia, Brasilien (ots/PRNewswire) -

Am Donnerstag (16/12/2011) wies der 4. Senat des
Bundesgerichtshofs (STJ) die Schadensersatzforderung der Ex-Raucherin
Maria Aparecida da Silva einstimmig ab (Stimmenverhältnis 5:0). Nach
Anhörung des Zigarettenherstellers Souza Cruz korrigierte das Gericht
die Entscheidungen der unteren Gerichte, die der Ex-Raucherin zuvor
über 1 Mio. BRL zugesprochen hatten. Mit dem gestrigen Urteil fand
das achte Verfahren dieser Art vor dem Obersten Gerichtshof seinen
Abschluss. Bislang wies das Gericht jede einzelne
Schadensersatzforderung von Rauchern, Ex-Rauchern oder deren
Familienangehörigen als unbegründet zurück.

Ursprünglich klagte Maria Aparecida da Silva vor der 32.
Zivilkammer von Sao Paulo auf Schadensersatz. Zusammengefasst
behauptete die Klägerin, dass sie unter Kreislaufstörungen leide, die
ausnahmslos auf den Konsum bestimmter Zigarettenmarken von Souza Cruz
zurückzuführen seien. Als Entschädigung für materielle und
immaterielle Schäden forderte die Klägerin einen Betrag von über 1
Mio. BRL. Diesen Forderungen wurde von Gerichten der ersten und
zweiten Instanz teilweise stattgegeben.

Souza Cruz legte jedoch Berufung ein, sodass es zu einer
Verhandlung vor dem Obersten Gerichtshof kam. Neben den zahlreichen
Präzedenzfällen, in deren Rahmen Forderungen dieser Art bereits
abgewiesen wurden (insgesamt über 730 Urteile, davon allein 7 vom
Obersten Gerichtshof), verwies der Zigarettenhersteller in der
Berufungsverhandlung darauf, dass die mit dem Konsum von Zigaretten
zusammenhängenden Risiken der Öffentlichkeit seit Langem bekannt
seien, dass Verbraucher sich völlig frei für oder gegen das Rauchen
entscheiden könnten, dass das Produkt keinerlei Mängel aufweise, dass
kein direkter oder indirekter kausaler Zusammenhang zwischen dem
mutmasslichen Schaden und dem Konsum von Zigaretten bestehe und dass
sowohl die Herstellung als auch der Verkauf von Zigaretten
grundsätzlich legal sei.

Wie bereits bei ähnlichen Urteilen geschehen, gaben die Richter
des Obersten Gerichtshofs der Berufung von Souza Cruz statt und
lehnten Schadensersatzforderungen auf Grundlage der Behauptung,
Zigaretten seien inhärent gefährliche Produkte, ab. Die Entscheidung
zum Konsum obliege dabei einzig und allein dem Verbraucher. Ferner
beeinträchtige Zigarettenwerbung die Entscheidungsfreiheit von
Verbrauchern nicht, da diese sich aus freien Stücken für oder gegen
das Rauchen entscheiden könnten. Den Richtern zufolge würden diese
und weitere Faktoren die Haftung von Zigarettenherstellern für
Schäden, die dem Zigarettenkonsum zugeschrieben werden,
ausschliessen.

Aline Fraga
Cia da Informacao
+55-(11)-3074-3442


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