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Ministerpräsidentenkonferenz: Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag nur unter Vorbehalt

Geschrieben am 15-12-2011

Hamburg (ots) -

- Länderchefs wollen Antwort aus Brüssel abwarten
- Novellierung des deutschen Glücksspielrechts erneut gescheitert
- Lottoverband appelliert, sich an dem Glücksspielgesetz
Schleswig-Holsteins zu orientieren

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz haben heute in Berlin 15 der
16 Länderchefs einen Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet.
Die Ministerpräsidenten vereinbarten jedoch, dass ihre Unterschriften
nur dann gültig werden, wenn die EU-Kommission keine
europarechtlichen Bedenken anmeldet. Dies ist ein einmaliger Vorgang
in der Geschichte der Staatsverträge in Deutschland. Aus Brüssel war
inzwischen zu erfahren, dass in diesem Jahr mit einer solchen Antwort
nicht mehr zu rechnen sei. Experten erwarten, dass die Europäische
Kommission weitere Nachbesserungen verlangen wird.

Die Kommission hatte die Länder bereits in ihrer ausführlichen
Stellungnahme vom 18. Juli 2011 auf die zahlreichen Mängel des nun
beschlossenen Staatsvertrags hingewiesen. Die Länder haben dies aber
nicht etwa zum Anlass genommen, die beanstandeten Regelungen zu
überarbeiten, sondern versucht, die Kommission mit einem
nichtssagenden Antwortschreiben abzuspeisen. Es ist daher absehbar,
dass die EU-Kommission den Änderungsstaatsvertrag in seiner jetzigen
Form nicht akzeptieren wird. Die Länder haben damit erneut eine
Chance vertan, das seit langem umstrittene deutsche Glücksspielrecht
endlich rechtssicher und europarechtskonform zu regeln.

Sorgen bereitet den 15 Länderchefs inzwischen jedoch nicht nur die
zu erwartende Kritik aus Europa. Denn der Änderungsvertrag ist ohne
entsprechende Änderungen von Rennwettlotteriegesetz und
Spielverordnung rechtlich Makulatur. Und ob der Bund eben diese
Änderungen vornehmen wird, ist zurzeit mehr als fraglich. So hat der
namhafte Staatsrechtslehrer Prof. Christoph Degenhart jüngst schwere
handwerkliche Mängel des neuen Vertrags aufgezeigt: Das vorgesehene
interne Entscheidungsgremium der Länder (Glücksspielkollegium) sei
demokratisch nicht legitimiert und werde nicht parlamentarisch
kontrolliert. Dies sei verfassungswidrig. Auch der ehemalige
Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Hans-Jürgen Papier, der
sich Anfang dieser Woche gegenüber den Medien kritisch zur Reform des
deutschen Glücksspielstaatsvertrags geäußert hatte, attestiert dem
Glücksspielstaatsvertrag die Verfassungswidrigkeit. Schwerpunkt der
Kritik ist die unzureichende Öffnung des Glücksspielmarktes und der
nach wie vor inkohärente und unsystematische Regelungsansatz, weil
gefährliche Spiele liberalisiert werden, während hingegen das
harmloseste Glücksspiel, LOTTO, weiterhin erheblich beschränkt wird.
Darüber hinaus ist der neue Vertrag kartellrechtlich nicht haltbar.

"Dieser Änderungsvertrag ist von vornherein zum Scheitern
verurteilt. Die 15 Bundesländer müssen ihre Position überdenken und
sollten auf den schleswig-holsteinischen Weg einschwenken",
appelliert Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes.
Einzig Schleswig-Holstein bietet künftig mit seinem neuen
Glücksspielgesetz, das am 1.1.2012 in Kraft treten wird,
Rechtssicherheit. Viele Unternehmen haben bereits angekündigt, dort
Lizenzen zu beantragen und ihren Firmensitz dorthin zu verlegen. "Das
Glücksspielgesetz aus Schleswig-Holstein eignet sich als Vorbild für
eine bundesweite Regelung, die einen weiteren großen Schaden
verhindert."

Die Bilanz des aktuellen Staatsvertrags ist dramatisch: 14 Mrd.
Euro Umsatzausfall sowie ein Minus von rund 8 Mrd. Euro Steuern und
Zweckerträgen. Fast ein Drittel der Lottoeinnahmen sind damit
weggebrochen. Grund hierfür ist die Scheinargumentation, Lotto mache
süchtig, mit der die Länder ihr lukratives
Lotterieveranstaltungsmonopol sichern wollen. Diese empirisch
haltlose Suchtbegründung hatte in den vergangenen vier Jahren
bittere Nebenwirkungen: Werbe-, Internet- und Vertriebsverbote sind
die Ursache der Milliardenschäden bei Lotto.

Der Änderungsvertrag setzt diesen vor Bundesverfassungsgericht und
Europäischem Gerichtshof bereits mehrfach gescheiterten Irrweg fort
und wird die Milliardentalfahrt weiter beschleunigen - zu Lasten der
Länder, des Sports, der Kultur und des Gemeinwohls. Mit dem heute -
vorbehaltlich - unterzeichneten Änderungsvertrag besiegeln die Länder
das baldige Ende des Lottomonopols.



Pressekontakt:
Deutscher Lottoverband
Tel.: 040/89 00 39 69
info@deutscherlottoverband.de


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