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Unwetterwarnung: Schadensbegrenzung ist Pflicht / R+V-Infocenter: Hausbesitzer sollten Sofortmaßnahmen ergreifen - Schäden ab Windstärke 8 versichert

Geschrieben am 15-12-2011

Wiesbaden (ots) - Orkantief Joachim fegt morgen über Deutschland
hinweg. Die Unwetterzentrale rechnet mit schweren Sturmböen und
vielerorts sogar orkanartigen Böen, die Spuren an Häusern und
Wohnungen hinterlassen werden. Für die Bewohner bedeutet das: sofort
Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu begrenzen - auch wenn sie
versichert sind. "Die Versicherten sind dazu sogar verpflichtet",
sagt Sylvine Löhmann, Schadensexpertin beim Infocenter der R+V
Versicherung. Hat der Wind beispielsweise einige Dachziegel
abgedeckt, sollten die Bewohner undichte Stellen provisorisch
schließen und damit Böden, Möbel und Geräte vor Regen schützen.

Generell gilt: Versicherungen übernehmen Sturmschäden ab
Windstärke 8. Dabei zahlt die Hausratversicherung für Gegenstände,
die sich in Wohnung oder Gebäude befinden. Die
Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst ab - sofern
Sturm mitversichert ist. "Dazu zählen Schäden, die unmittelbar durch
den Sturm entstehen oder in seiner direkten Folge, beispielsweise
wenn es nach dem Schaden am Dach hineinregnet", erklärt R+V-Expertin
Löhmann.

Einige Versicherer zahlen zudem für Schäden an Gegenständen, die
außen am Gebäude angebracht sind, etwa Satelliten-Anlagen oder
Markisen. Auch das Entfernen, Abtransportieren und Entsorgen von
umgestürzten Bäumen oder Schäden an Nebengebäuden und Garagen sind
mitunter in der Gebäudeversicherung eingeschlossen. Der Blick in die
Vertragsbedingungen bringt Klarheit.

Wer versichert ist, sollte den Schaden sofort der Versicherung
melden - die meisten Anbieter sind rund um die Uhr erreichbar. Hier
bekommen die Betroffenen auch Tipps zur Schadenabwicklung oder
Informationen zu Handwerkern. Für die Versicherung ist es wichtig,
wenn alle beschädigten Gegenstände aufgelistet werden. "Unsere
Empfehlung ist, alle Schäden zu fotografieren und die beschädigten
Gegenstände so lange aufzubewahren, bis der Versicherer der
Entsorgung zustimmt. Das erleichtert die Abwicklung", so Sylvine
Löhmann. "Bei Schäden am Haus oder an der Wohnung ist es zudem
sinnvoll, Fotos vom Zustand vor dem Sturm mit einzureichen."

http://www.infocenter.ruv.de



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de


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