Helaba besteht aus formalen Gründen den EBA-Stresstest nicht / 
Wirtschaftlich liegt kein Rekapitalisierungsbedarf vor
Geschrieben am 07-12-2011 |   
 
 Frankfurt am Main (ots) - Die Helaba Landesbank Hessen-Thüringen  
hat aus formal-technischen Gründen den Stresstest der European  
Banking Authority nicht bestanden. Ursache hierfür ist, dass die EBA  
keine materielle, sondern eine rein formale, auf den Stichtag 30.  
September 2011 abstellende Messlatte anlegt. Dies führt dazu, dass  
die Helaba trotz aller zwischenzeitlich bereits vollzogenen Maßnahmen 
die Kapitaleinlagen des Landes Hessen im Volumen von 1,92 Mrd. Euro  
zum Stichtag 30. September nicht als hartes Kernkapital ausweisen  
darf. Das bedeutet formal-technisch, dass die Bank - gemessen an der  
Vorgabe von 9 Prozent Core Tier 1-Capital - eine  
"Unterkapitalisierung" in Höhe von 1,497 Mrd. Euro ausweisen muss.   
Diese technische Kapitallücke entsteht ausschließlich dadurch, dass  
die Behörde die stillen Einlagen des Landes Hessen in Höhe von 1,92  
Mrd. Euro zum Stichtag 30. September nicht anerkannt hat. Dies wird  
allerdings zum 30. Dezember 2011 der Fall sein. Die Helaba ist der  
Weisung der Aufsicht gefolgt und hat dieses Kernkapital im  
EBA-Meldebogen unter der Rubrik "Hybrid instruments not subscribed by 
government" ausgewiesen. Unter Einschluss dieses Kernkapitals verfügt 
die Helaba zum 30. September 2011 über eine harte Kernkapitalquote  
von 9,8 Prozent. Es besteht daher materiell kein  
Rekapitalisierungsbedarf, kein Euro Eigenkapital muss zusätzlich  
zugeführt werden. 
 
   Die Landesbank Hessen-Thüringen und das Land Hessen haben alle  
erforderlichen Maßnahmen getroffen, die stillen Einlagen des Landes  
Hessen in Kapitaleinlagen zu überführen, die die Voraussetzungen des  
Core Equity Tier I (CET 1)-Capital erfüllen. Die entsprechenden  
vertraglichen Vereinbarungen wurden am 31. Oktober 2011 zwischen den  
Vertragsparteien paraphiert und der BaFin und der Deutschen  
Bundesbank zugeleitet. 
 
   Verwaltungsrat und Trägerversammlung der Landesbank  
Hessen-Thüringen haben am 24. November 2011 den Verträgen über die  
Anpassung der stillen Einlagen an CET 1-Capital zugestimmt.  
EU-Wettbewerbskommissar Almunia hat in einem Gespräch am 29. November 
2011 dem Hessischen Finanzminister Dr. Schäfer mitgeteilt, dass die  
EU-Kommission bei den vertraglichen Maßnahmen keine  
wettbewerbsrechtlichen Bedenken ("no state aid") sieht und diese alle 
Voraussetzungen für den Private Market Investor Test erfüllen. 
 
   Nach der erforderlichen Zustimmung der Bank-Gremien und nachdem  
die aufsichtsrechtlichen und beihilferechtlichen Voraussetzungen  
vorliegen, erlangt die Anpassung der stillen Einlagen zum 30.  
Dezember 2011 Rechtsverbindlichkeit. Für die Helaba besteht deshalb  
zum Stichtag 30. September 2011 kein materieller, sondern allein ein  
technischer Rekapitalisierungsbedarf, der mit Inkrafttreten der  
Verträge über die Anpassung der stillen Einlagen automatisch gedeckt  
wird. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Wolfgang Kuß 
Presse und Kommunikation 
 
Helaba 
Landesbank Hessen-Thüringen 
Girozentrale 
MAIN TOWER 
Neue Mainzer Str. 52-58 
60311 Frankfurt 
Tel.: 069/9132-2877 
Fax:  069/9132-4335 
e-mail: wolfgang.kuss@helaba.de 
Internet: www.helaba.de
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