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Erfolg für Anleger von MPC-Schiffsfonds: Hahn Rechtsanwälte schließen Vergleich mit 75 Prozent-Quote

Geschrieben am 05-12-2011

Hamburg (ots) - Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) hat vor dem
Oberlandesgericht Celle für eine Rentnerin aus Osterholz-Scharmbeck
bei Bremen mit der Kreissparkasse Osterholz einen Vergleich mit einer
Quote von 75 Prozent geschlossen. Die Anlegerin erhält jetzt
Schadensersatz in Höhe von 200.000 Euro. Dafür muss die Anlegerin
ihre drei Schiffsbeteiligungen auf die Bank übertragen. Die Anlegerin
hatte auf Empfehlung eines Kundenberaters der Kreissparkasse
Osterholz drei Schiffsfonds über insgesamt 250.000 Euro zuzüglich
fünf Prozent Agio gezeichnet. "Wenn man berücksichtigt, dass die
Anlegerin noch Ausschüttungen in Höhe von 33.987,50 Euro erhalten hat
und sie deshalb vorrangig nur auf ihren entgangenen Gewinn
verzichtet", ist das nach Einschätzung des Hamburger Fachanwalts
Peter Hahn "ein sehr gutes Ergebnis".

Bei den Beteiligungen handelte es sich um solche an der MS "Santa
B-Schiffe" GmbH & Co. KG und der "Santa P-Schiffe" 2 vom
Emissionshauses MPC Capital AG sowie an der MS "Esterbroker" Reederei
Tamke GmbH & Co. KG. hrp hatte bereits vor etwas mehr als einem Jahr
für die Rentnerin die Kreisparkasse Osterholz auf Schadensatz in
Anspruch genommen und beim Landgericht Verden Klage erhoben. Der
Vorwurf: Falschberatung und insbesondere Verheimlichung von
Rückvergütungen. Unbestritten hatte der Kundenberater die Anlegerin
nicht über von der Bank vereinnahmte Rückvergütungen von 23.000,00
Euro aufgeklärt. Das Landgericht Verden hatte die Klage mit einer
nicht haltbaren Begründung abgewiesen. Das vermeintliche Argument der
Richter war, dass es sich angeblich nicht um aufklärungsbedürftige
Vertriebsprovisionen gehandelt habe. Dies sah das Oberlandesgericht
Celle anders. Daraufhin einigten sich die Parteien mit dem oben
genannten Ergebnis.

Deshalb macht Anwalt Hahn den Zehntausenden von geschädigten
Schiffsfonds-Anlegern Hoffnung: "Eine Falschberatung einer
anlageberatenden Bank eröffnet für den geschädigten Anleger sehr gute
Chancen auf Schadensersatz. Das kann bis zur Rückabwicklung der
kompletten Beteiligung gehen. Betroffene Anleger sollten sich von
fachlich manchmal nicht sehr kompetenten Erstgerichten auf keinen
Fall einschüchtern lassen." Mit zahlreichen Banken und Sparkassen
ließen sich auch außergerichtliche Einigungen erzielen. Doch in der
Regel, bedauert Hahn, "können wir über die erzielten Ergebnisse wegen
vertraglich vereinbarter Stillschweigensvereinbarungen öffentlich
nicht berichten".

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2011/2012, wieder als "häufig empfohlene
Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz
genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20
Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn
und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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