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Europäischer Gerichtshof: Belgischer Vorstoß zu Internetsperren ist grundrechtswidrig

Geschrieben am 24-11-2011

Köln (ots) - Die Anordnung eines belgischen Gerichts, das einen
Internet-Zugangsprovider zum Aufbau einer Sperrstruktur verpflichten
wollte, verstößt gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen
Union und muss aufgehoben werden. Dies entschied heute der
Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Gegen die Anordnung geklagt
hatte der betroffene Provider Scarlet Extended SA, der auf eigene
Kosten den gesamten Datenverkehr seiner Kunden überwachen und
Urheberrechtsverstöße unterbinden sollte. Der Verband der deutschen
Internetwirtschaft eco begrüßt die Entscheidung: "Dies ist ein
richtungsweisendes Urteil, das Europas Bürger und Unternehmen vor
Willkürentscheidungen ohne gesetzliche Grundlage schützt", sagt
Vorstand Oliver Süme.

Der Aufbau von Internetsperren und die Kontrolle elektronischer
Kommunikation verstoßen gegen die Grundrechte. Dies hat der
EU-Gerichtshof eindeutig festgehalten. Ein solcher Eingriff kann nur
dann gerechtfertigt sein, wenn er andere, gleichwertige Rechte
schützt und zugleich durch ein nationales Gesetz legitimiert wird -
allerdings nur, wenn dieses ausreichend genau darlegt, welche Art von
Maßnahmen es dafür vorsieht.

Im konkreten Fall hatte das belgische Gericht seine Anordnung
allerdings auf eine äußerst vage formulierte Grundlage gestützt: ein
Gesetz, das belgischen Richtern beliebige Anordnungen gegen
Unternehmen gestattet, deren Dienste von Dritten für
Urheberrechtsverletzungen missbraucht werden. Dies erlaubt in den
Augen der europäischen Richter allerdings keine Einschränkung der
Grundrechte, da diese Möglichkeit im Gesetzestext nicht ausdrücklich
und von vornherein vorgesehen war. Weder müssten Bürger davon
ausgehen, dass ihre gesamte digitale Kommunikation aufgrund einer
solchen richterlichen Anordnung überprüft würde, noch könne man
Unternehmen auf dieser Basis zu Investitionen in Höhe von vielen
Millionen Euro verpflichten.

"Wir sind froh, dass der Europäische Gerichtshof hier mit
Sachverstand und Augenmaß entschieden hat", kommentiert eco-Vorstand
Süme das Urteil. "Alle Experten sind sich seit langem einig, dass
Internetsperren reine Symbolpolitik sind - technisch sind sie
wirkungslos und in wenigen Sekunden zu umgehen. Für solche Symbole
dürfen weder die Menschenrechte eingeschränkt werden, noch darf man
Unternehmen völlig sinnlose Millionenausgaben aufbürden."

eco (www.eco.de) ist seit über 15 Jahren der Verband der
Internetwirtschaft in Deutschland und vertritt deren Interessen
gegenüber der Politik und in internationalen Gremien. Mit mehr als
500 Mitgliedsunter-nehmen gestalten wir das Internet: Wir entwickeln
Märkte, fördern Technologien und formen Rahmenbedingungen. In unserem
Kompetenz-Netzwerk befassen wir uns mit Infrastrukturfragen,
rechtlich-regulativen Aufgabenstellungen, innovativen Anwendungen und
der Nutzung von Inhalten.



Weitere Informationen:
eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., Lichtstr. 43h,
50825 Köln, Katrin Mallener, Tel.: 0221/700048-260,
E-Mail: katrin.mallener@eco.de, Web: www.eco.de


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