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Rundfunk- und Telemedien-Prüffälle der KJM im dritten Quartal 2011

Geschrieben am 21-11-2011

München (ots) - Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im
dritten Quartal 2011 insgesamt 27 Verstöße gegen die Bestimmungen des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt. 24 davon
kommen aus dem Rundfunk-, drei aus dem Telemedienbereich. Bei der
Aufsicht über den Rundfunk arbeitet die KJM Hand in Hand mit den
Landesmedienanstalten: Sie beobachten, prüfen und bewerten potenziell
problematische Rundfunkangebote und leiten - bei Feststellen eines
Anfangsverdachts auf einen Verstoß gegen den JMStV - der KJM die
entsprechenden Prüffälle zur Entscheidung zu. Im Internetbereich
unterstützen jugendschutz.net und die Landesmedienanstalten die KJM
bei ihren Aufgaben: So treten jugendschutz.net oder auch die
Landesmedienanstalten bei der Annahme von Verstößen vorab an die
Anbieter heran und fordern, entsprechende Inhalte freiwillig
herauszunehmen. Auf diese Weise können viele Internet-Fälle ohne
aufwändiges Verfahren geklärt werden. Erst bei Nichtabhilfe oder in
besonders schweren Fällen schreitet die KJM ein. Sowohl im Rundfunk-
als auch im Telemedienbereich kann die KJM nur gegen Anbieter mit
Sitz in Deutschland vorgehen. Indizierungen fallen in das
Aufgabengebiet der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
(BPjM). Die KJM ist in dem Zusammenhang einerseits für die Abgabe von
Stellungnahmen zu Indizierungsanträgen im Bereich der Telemedien
zuständig und kann andererseits selbst Indizierungsanträge stellen.

Rundfunk

Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige (Sendezeitgrenze
22 bis 6 Uhr) stellte die KJM in folgenden Fällen fest: Bei zwei
Beiträgen im Rahmen der Pro Sieben-Sendung "Galileo" (19.10 Uhr). Ein
15-Minüter mit dem Titel "Die härtesten Gefängnisse der Welt" zeigte
eine Vielzahl von massiven, drastischen Gewaltszenen. Aus
Jugendschutz-Perspektive sind vor allem die beschriebenen
Tötungshandlungen problematisch. Da die Bilder real sind, können sie
auf Kinder und Jugendliche besonders emotionalisierend und belastend
wirken. Die KJM entschied, dass die Darstellungen geeignet sind,
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nachhaltig zu ängstigen und
damit in ihrer Entwicklung zu beeinträchtigen. Der andere
Galileo-Beitrag beschäftigte sich mit "Methoden zum Töten". Sein
Inhalt ist es, anhand von Ausschnitten aus dem Film "True Lies" mit
Arnold Schwarzenegger, der bis vor kurzem indiziert war, zu
demonstrieren, ob die im Film gezeigten Tötungsarten auch in Realität
funktionieren. Die KJM beschloss, dass der Beitrag sowohl aufgrund
der mehrfachen Wiederholung einer Genickbruchmethode als auch
aufgrund eines Wurfes mit einem Sägeblatt erst ab 22 Uhr hätte
gezeigt werden dürfen.

Auch ein Hörfunk-Angebot bewertete die KJM - im Rahmen einer
gutachtlichen Befassung bei einem nicht länderübergreifenden Angebot
- als entwicklungsbeeinträchtigend für unter 16-Jährige: eine Ausgabe
der 89.0 RTL Morningshow (6 bis 10 Uhr) mit dem Titel "Die
spek-takulärste Morningshow aller Zeiten: Die erste Penistätowierung
im Radio!". Dem Zuschauer wurde hier der Eindruck vermittelt, er sei
live dabei, wie einem Kandidaten - der dafür ein Jahr lang ein Auto
bekommt - eine Automarke auf den Penis tätowiert wird. Abseits einer
Aufklärung über Risiken und Folgen der Aktion wurde einseitig die
tapfere Schmerzbewältigung des Kandidaten gelobt. Die KJM ist der
Auffassung, dass die unkritische und unreflektierte Darstellung der
Tätowierung im Intimbereich - einer gerade für Pubertierende sehr
privaten Zone - zu einer psychischen Destabilisierung von unter
16-Jährigen führen kann.

Wie bereits im zweiten Quartal (vgl. KJM-Pressemitteilung vom
25.07.11) wurden auch im dritten Quartal des Jahres Rundfunk-Verstöße
für die RTL 2-Sendung "X-Diaries - love, sun & fun" festgestellt. Die
beanstandeten Folgen liefen montags bis freitags um 19 Uhr und wurden
in der Folgewoche um 12 Uhr - direkt vor der Ausstrahlung
verschiedener Zeichentrickserien - wiederholt. Das
"X-Diaries"-Konzept: Laienschauspieler spielen eine erdachte Handlung
nach. Vor allem jüngere Zuschauer realisieren das allerdings nicht
unbedingt. Denn es wird der Eindruck vermittelt, es handle sich um
"wahre" Geschichten. Im Mittelpunkt der einzelnen, klischeebehafteten
Episoden stehen meist Partys, Spaß sowie Beziehungs- und
Familienkonflikte in Orten wie Rimini oder Ibiza.

Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige (Sendezeitgrenze
22 bis 6 Uhr) stellte die KJM nun nochmals in sechs
"X-Diaries"-Fällen fest, und in weiteren zehn "X-Diaries"-Fällen eine
Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige (Sendezeitgrenze 20
bis 6 Uhr). Die Entwicklungsbeeinträchtigung begründete die KJM
jeweils vor allem mit der aufdringlichen Darstellung der Themen Sex
und Alkohol und der derbzotigen Sprachwahl.

Aufgrund der für Heranwachsende nicht zu erkennenden Fiktionalität
der Sendung ist eine sozialethische Desorientierung für unter
16-Jährige oder für unter 12-Jährige zu befürchten. Aufgrund dieser
Prüfentscheidungen der KJM prüfte die Freiwillige

Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) spätere "X.Diaries"-Folgen vor
Ausstrahlung. Aus Sicht der KJM waren diese Sendungen bisher
jugendschutzrechtlich unproblematisch.

Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige (Sendezeitgrenze
20 bis 6 Uhr) stellte die KJM außerdem in folgenden Fällen fest: Bei
der Sendung "MTV Home" (17 Uhr): Die beiden Moderatoren waren auf der
Berliner Sexmesse "Venus" unterwegs. Aus Jugendschutz-Perspektive
beinhaltete die Sendung Handlungs- und Deutungsmuster, die
problematische Verhaltensweisen, Einstellungen und Rollenmuster nahe
legen. Sie können dazu beitragen, die psychosoziale und
psychosexuelle Entwicklung von Kindern unter 12 Jahren zu
beeinträchtigen.

Auch zwei Trailer für einen "CSI-Event" im Hauptabendprogramm von
RTL, die der Sender innerhalb einer Woche jeweils im Tagesprogramm
ausstrahlte, sind entwicklungsbeeinträchtigend für unter 12-Jährige.
Beide Trailer warben, einmal 30 und einmal 90 Sekunden lang, für die
drei amerikanische Krimiserien "CSI: Miami", CSI: New York" und "CSI:
Den Tätern auf der Spur", die dem so genannten "Forensik TV"
zuzuordnen sind. Dafür verwandten sie die gleichen Mittel: Sie zeigen
- bis auf eine Ausnahme - Gewalt nicht explizit. Dennoch ist Gewalt -
und der Tod - indirekt über die ganze Länge präsent und sichtbar.
Entlastende Momente, wie ein "Happy End" fehlen, die Trailer brechen
am Ende ohne Auflösung ab.

Zwei Verstöße betreffen die US-Zeichentrickserie "Familiy Guy" im
Viva-Tagesprogramm. Die Serie handelt von Familie Griffin, die aus
dem Ehepaar Peter und Lois, deren Kindern Chris, Megan und Baby
Stewie sowie dem sprechenden Familienhund Brian besteht. In der
Episode "Peters Tochter" erschießt Peter unvermittelt seine Tochter,
in einer anderen Szene misshandelt er eine Freundin Megs mit einem
Feuerlöscher. Die drastischen Gewaltdarstellungen sind geeignet,
Kinder unter 12 Jahren zu verunsichern und zu verängstigen. Andere
Szenen haben sozialethisch desorientierende Effekte. Daher bewertete
die KJM diese Folge der kinderaffinen animierten Serie als
entwicklungsbeeinträchtigend für unter 12-Jährige. Zu dem gleichen
Urteil kam sie in Bezug auf die Doppelfolge "Stewie killt Lois" /
"Lois killt Stewie", deren Titel bereits den Inhalt zusammenfasst.

Telemedien

Die Jugendschutzrelevanz von Internet-Inhalten ist in der Regel
ungleich höher als die von Fernseh-Sendungen. Weil Angebote im Netz
außerdem nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern meist über
einen längeren Zeitraum online sind, berichtet die KJM über die
Verstöße in Telemedien anonymisiert:

Zwei Verstöße beziehen sich auf Angebote, die einfache Pornografie
beinhalten. In Telemedien darf einfache Pornografie nur ausnahmsweise
innerhalb geschlossener Benutzergruppen zugänglich gemacht werden.
Ist das nicht der Fall, liegt ein Verstoß gegen den JMStV vor. Ein
Angebot stellt aufgrund entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte einen
Verstoß gegen die Bestimmungen des JMStV dar. Er betraf die Homepage
eines Radiosenders.

In 12 Fällen wurde das Verfahren eingestellt, da die
jugendschutzrelevanten Inhalte nach der Anhörung des Anbieters
entfernt worden und auch die weiteren Voraussetzungen für eine
Einstellung (kein absolut unzulässiges Angebot, kein
Wiederholungstäter) gegeben waren.

Die KJM beschloss - je nach Art und Schwere der Verstöße -
Beanstandungen, Untersagungen und/oder Bußgelder. Die entsprechenden
Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren führen die jeweils
zuständigen Landesmedienanstalten durch. Strafrechtlich relevante
Inhalte gibt die KJM an die zuständigen Staatsanwaltschaften ab.

In 105 Fällen beantragte die KJM im dritten Quartal 2011 die
Indizierung eines Telemedienangebots bei der BPjM. Die Anträge
bezogen sich zum Großteil auf Internetangebote mit pornografischen
Darstellungen. In weiteren 23 Fällen gab die KJM eine Stellungnahme
zu Indizierungsanträgen anderer antragsberechtigter Stellen bei der
BPjM ab, die von der BPjM bei ihrer Entscheidung maßgeblich zu
berücksichtigen sind.

Damit befasste sich die KJM seit ihrer Gründung im April 2003 mit
rund 4.650 Fällen.



Pressekontakt:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der
KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, Tel. 089/63808-262 oder E-Mail
stabsstelle@kjm-online.de; www.kjm-online.de.


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