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Kosten für das Erststudium nun doch nur begrenzt abziehbar?

Geschrieben am 03-11-2011

Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:

Hatte der Bundesfinanzhof (BFH) vor einigen Monaten noch
entschieden, dass Studenten ihre Studienkosten für spätere Jahre als
Werbungskosten vortragen können, hat der Gesetzgeber nun schnell
reagiert. So wird mit einer Änderung des Einkommenssteuergesetzes der
Abzug von Kosten eines Erststudiums sogar rückwirkend ab 2004
ausgeschlossen.

Zwar sollen die vor erstmaligem Berufsabschluss anfallenden
Studienkosten weiter als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Allerdings bringt diese Abzugsmöglichkeit vielen Studenten nur dann
Steuervorteile, wenn sie im jeweiligen Jahr auch Einkommen von über
8.004 Euro erzielt haben. Dies ist jedoch nicht der Regelfall.

"Die derzeitige gesetzliche Regelung ist für betroffene
Steuerzahler unbefriedigend", so Jörg Strötzel, VLH-Vorsitzender.
"Dem Gesetzgeber ging es erkennbar nur darum, im Eilverfahren diese
den Staatshaushalt belastende BFH-Rechtsprechung rückwirkend
auszuhebeln", führt Strötzel weiter aus.

Nachdem der BFH in seinen Urteilen einen Zusammenhang zwischen
Berufsausbildung und künftiger Erwerbstätigkeit betont hat, empfiehlt
die VLH allen Studenten, ihre Studienkosten vorab als Werbungskosten
geltend zu machen. Bei Ablehnung durch das Finanzamt müsste dann
Einspruch erhoben werden.

Da bei Azubis, Beamtenanwärtern und Studenten in dualen
Ausbildungsgängen (z.B. Berufsakademien) ein Werbungskostenabzug
anerkannt wird, verstößt es nach Auffassung der VLH gegen den
Gleichheitsgrundsatz, dass Kosten für ein Erststudium, das später zu
steuerpflichtigen Einnahmen führt, vom Werbungskostenabzug
ausgeschlossen werden. Insofern sieht die VLH für Studenten, welche
diese neue gesetzliche Regelung angreifen, durchaus Erfolgschancen.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über
700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert -
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können
unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser
Pressetext steht auch im Internet unter "http://ots.de/9kkBn" zum
Download bereit.



Ansprechpartner:

Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH
Tel.: 06321 / 4901-0
Fax: 06321 / 4901-49
Email: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de / Presse


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