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Jugendschutz im Internet: KJM bewertet E-Postbrief als "übergreifendes" Konzept positiv

Geschrieben am 13-10-2011

München (ots) - Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat
mit dem "E-Postbrief" der Deutschen Post AG ein weiteres so genanntes
"übergreifendes" Jugendschutz-Konzept zur Altersprüfung positiv
bewertet. Diese Konzepte sehen je nach Jugendschutzproblematik
abgestufte technische Schutzmaßnahmen vor.

Der E-Postbrief ist nicht nur als ein technisches Mittel für
entwicklungsbeeinträchtigende Telemedien-Inhalte - etwa der
Altersstufen "ab 16" und "ab 18" - einsetzbar. Er ist beispielsweise
auch bei bestimmten indizierten und offensichtlich schwer
jugendgefährdenden Angeboten zur Sicherstellung einer so genannten
"geschlossenen Benutzergruppe" für Erwachsene und damit als
"übergreifendes" Konzept geeignet. Je nach Jugendschutzproblematik
sieht der E-Postbrief abgestufte technische Schutzmechanismen vor.

Das Konzept der Deutschen Post AG beinhaltet im Rahmen der
Registrierung für den "E-Postbrief" über das Post-Ident-Verfahren
eine gesicherte Identifikation mit Altersprüfung im persönlichen
Kontakt unter Vorlage von amtlichen Ausweisdaten. Anbieter eines
alterszugangsbeschränkten Telemedienbereichs können vor dem
jeweiligen Zutritt auf elektronischem Wege mittels E-Postbrief
individuelle Freischalt- oder Zugangsberechtigungen an den
E-Postbrief-Accountinhaber übermitteln. Dieser ist als Empfänger
anhand seiner standardisierten Adressierung zugleich als natürliche
und volljährige Person erkennbar.

Setzt der Anbieter den E-Postbrief als technisches Mittel für den
Zugang zu entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten ein, kann der Kunde
den E-Postbrief mit seinen individuellen Zugangsdaten abrufen: Er
loggt sich mit seiner E-Postbrief-Adresse und seinem persönlichen
Passwort in seinen E-Postbrief-Account ein.

Möchte der Anbieter den E-Postbrief als Altersverifikationssystem
(AVS) für den Zugang zu Telemedien-Inhalten nutzen, die nach den
gesetzlichen Vorgaben ein noch höheres Niveau für den Altersnachweis
und die Volljährigkeit des Nutzers erfordern (Sicherstellen einer
geschlossenen Benutzergruppe im Sinne des JMStV), sieht das Konzept
der Deutschen Post AG erhöhte Sicherheitsmaßnahmen vor: In dem Fall
ist zum Öffnen des E-Postbriefs mit den individualisierten
Zugangsdaten zusätzlich die Eingabe einer individuellen
Transaktionsnummer (TAN) erforderlich. Sie wird dem volljährigen
Kunden auf seine - bei der Anmeldung zum E-Postbrief registrierte -
persönliche Mobiltelefonnummer gesendet.

Um Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit zu geben, bietet die
KJM interessierten Anbietern und Unternehmen an, ihre Konzepte zur
Identifizierung und Authentifizierung daraufhin zu überprüfen, ob sie
den gesetzlichen Anforderungen genügen. Die KJM bewertet auch
Teillösungen (Module). Diese ermöglichen den Anbietern eine leichtere
Umsetzung in der Praxis: So besteht für Anbieter die Möglichkeit,
positiv bewertete Module im Baukastenprinzip zu Gesamtlösungen
geschlossener Benutzergruppen oder technischer Mittel zu kombinieren,
die dann den Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags
(JMStV) entsprechen. Module können beispielsweise Verfahren nur für
die Identifizierung bzw. die Authentifizierung oder andere
wesentliche Bestandteile eines Altersverifikationssystems sein.

Die KJM kam nach Prüfung des übergreifenden Konzepts des
E-Postbriefs der Deutschen Post AG zu dem Ergebnis, dass es bei
entsprechender Umsetzung die gesetzlichen Anforderungen des JMStV
erfüllt. Damit gibt es nun fünf übergreifende Jugendschutzkonzepte
mit AVS als Teilelementen. Dazu kommen derzeit 25 positiv bewertete
Konzepte für Altersverifikationssysteme und acht Konzepte für
technische Mittel. Zudem bewertete die KJM erst jüngst zwei
technische Konzepte für Jugendschutzprogramme positiv.



Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an
die Leiterin der KJM-Stabsstelle, Verena Weigand,
Tel. 089/63808-262 oder E-Mail stabsstelle@kjm-online.de.


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