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Hochschulstart - Studienplatzvergabe: Wartezeit durch bahnbrechendes Urteil gekippt

Geschrieben am 29-09-2011

Hamburg (ots) - Neue Hoffnung für tausende Studienplatzbewerber,
denen jahrelange Wartezeit in den medizinischen Studiengängen drohte.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am 28.09.2011 die
Stiftung für Hochschulzulassung ("Hochschulstart", vormals ZVS) zur
Studienplatzvergabe an Tiermedizin- und Medizin-Studienplatzbewerber
verpflichtet, die trotz jahrelanger Wartezeit erneut keinen
Studienplatz im Vergabeverfahren bekommen hatten.

In beiden Studiengängen liegt die seit Jahren gestiegene Wartezeit
auf einen Studienplatz für viele Bewerber jetzt bei über 12
Wartesemestern, d.h. mehr als sechs Jahren. Da im Studiengang
Tiermedizin Studienplätze jeweils nur zum Wintersemester und im
Studiengang Humanmedizin nur wenige Universitäten im Sommersemester
Studienplätze vergeben, erhalten viele Bewerber erst nach sieben
Jahren Wartezeit eine Zulassung. Dabei beträgt die Regelstudienzeit
im Studiengang Tiermedizin nur fünfeinhalb Jahre, im Studiengang
Medizin sechs Jahre und drei Monate.

Hierin sehen die Richter einen Verstoß gegen das Grundrecht der
Ausbildungsfreiheit aus Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes, dass
durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die
Studienplatzklage ermöglicht.

Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg, der auf Studienplatzklagen
spezialisiert ist und dessen Kanzlei die beiden erfolgreichen Kläger
vertreten hat, sagt dazu: "Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts
beseitigt das geltende Hochschulstart-System, dass zu jahrelangen
Wartezeiten führt und zehntausende Abiturienten immer wieder aufs
neue vertröstet. Wir freuen uns über diesen neuen Meilenstein des
Hochschulrechts. Allen Studienplatzbewerbern, die bereits lange
warten, können wir nun mit diesem neuen Instrument der Klage helfen."

Bislang war es nur möglich, gegen die einzelnen Hochschulen im
Rahmen einer sogenannten Kapazitäts- oder NC-Klage vorzugehen und
dabei von den Hochschulen nicht gemeldete Studienplätze einzuklagen.
Mit der von der Fachanwaltskanzlei Naumann zu Grünberg nun
angewandten Klagestrategie ist es auch möglich, Hochschulstart selbst
auf Zuweisung von Studienplätzen zu verklagen. "Auch in anderen
Studiengängen, in denen die Universitäten die Studienplätze direkt
vergeben werden, können sich auf Grund dieser Entscheidung neue
Klagemöglichkeiten wegen verfassungswidriger Wartezeiten ergeben,"
wertet Dirk Naumann zu Grünberg die Entscheidung.

Redakteure und Presseverterter können die Entscheidungen des
Verwaltungsgerichts vom 28.09.2011 (Az.: 6 L 941/11 und 6 L 940/11)
im Originaltext über die Fachanwaltskanzlei Naumann zu Grünberg,
Telefon (040) 413 087 50 oder eMail info@uni-recht.de , an-fordern.

Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit
Erfahrung in über 5.000 Studienplatzklagen, insbesondere in Medizin
und Zahnmedizin.

Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern bundesweit aus
allen Teilen Deutschlands.

Über Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg ist als bekannten
Studienplatzklage-Anwalt bereits in den Tagesthemen sowie in Focus,
Spiegel, Berliner Morgenpost, Kölner Express und zahlreichen anderen
Medien berichtet worden.



Pressekontakt:
Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht
Rothenbaumchaussee 38
20148 Hamburg
Telefon (040) 413 087 50
Telefax (040) 413 087 51
eMail: info@uni-recht.de
Internet: www.uni-recht.de


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