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In den Knast geklickt - Was ist erlaubt bei Download, Streaming und Co.? (mit Bild)

Geschrieben am 11-08-2011

Hamburg (ots) -

Anfang Juni sorgten Razzien und Festnahmen bei den Betreibern von
Online-Filmportalen für Schlagzeilen und hitzige Diskussionen im
Internet. Zurück bleiben verunsicherte User - denn gerade im Internet
ist vielen nach wie vor unklar, was bei Musik, Filmen und Bildern
erlaubt oder verboten ist.

Nichts ist umsonst

Generell sollte man davon ausgehen, dass es auch im Internet so
gut wie nichts gratis gibt. Musik und Filme unterliegen dem
Urheberrecht. Kostenpflichtige Download-Portale sind meistens
unbedenklich. "Hier haben die Künstler dem Download zugestimmt",
erklärt Anja-Mareen Decker, Rechtsexpertin der Advocard
Rechtsschutzversicherung. "Es handelt sich bei solchen Portalen
lediglich um einen weiteren Vertriebsweg." Laut Paragraph 15 des
Urheberrechtsgesetzes haben Urheber oder andere Rechteinhaber (wie
Filmstudios oder Plattenfirmen) das alleinige Verbreitungsrecht. Das
bedeutet, dass nur der Künstler oder sein Vertreter bestimmt, wo und
wie geistiges Eigentum angeboten wird. Bei kostenlosen Downloads kann
man eigentlich immer davon ausgehen, dass eine solche Einwilligung
nicht vorliegt. Wer unsicher ist, ob seine Download-Quelle legal ist,
sollte sich unbedingt im Impressum oder den allgemeinen
Geschäftsbedingungen einen Überblick verschaffen. Sollten dann immer
noch Zweifel an der Seriosität des Anbieters bestehen, gibt die
Bundeszentrale Verbraucherschutz Auskunft.

Filesharing - ein klarer Gesetzesverstoß

Klare rechtliche Verhältnisse herrschen vor allem beim sogenannten
Filesharing. Mit Hilfe spezieller Programme können Nutzer Filme,
Musik oder Programme schnell und einfach austauschen. Was viele nicht
wissen: Die Programme erlauben nicht nur das Downloaden, sondern
geben auch anderen Nutzern die Möglichkeit, Daten vom eigenen PC zu
laden. Anja-Mareen Decker erklärt: "Der Nutzer derartiger Programme
macht sich (oft ungewollt) der Vervielfältigung strafbar. Denn anders
als der Name Tauschbörse vermuten lässt, werden Daten nicht
getauscht, sondern schlichtweg vervielfältigt."

Live-Streaming

Eine rechtliche Grauzone wird über das sogenannte Streaming
betreten. Hierbei werden Filme und Musik nicht mehr auf den eigenen
Rechner geladen, sondern "live" im Internet angesehen. Viele
Fernsehsender bieten beispielsweise Sendungen derart auf ihrer
Homepage an. Das ist auch rechtens. Problematisch wird es, wenn
unrechtmäßig vervielfältigte Daten angeboten werden. Bei
Online-Versionen der neuesten Kinofilme, die mit Handkamera im Kino
abgefilmt wurden, ist der Fall offensichtlich: Derartige Angebote
sind illegal. Aber oft ist der Unterschied zwischen legalen und
illegalen Inhalten schwer erkennbar. "Wenn man sich solcher Angebote
bedient, muss man sich immer bewusst sein, dass es riskant ist", gibt
Anja-Mareen Decker zu bedenken. "Bislang gibt es in Deutschland weder
ein klares Gesetz noch ein Gerichtsurteil, das die Rechtslage
eindeutig klären würde. Gerade wegen dieser unsicheren Rechtslage ist
Vorsicht geboten."

Der Videorecorder im Internet

Das private Aufzeichnen von Fernsehsendungen über sogenannte
Online-Videorekorder ist hingegen legal. Das bestätigte das
Oberlandesgericht Dresden in einem Urteil Anfang Juli dieses Jahres.
Das Gericht entschied, dass es sich bei der Vervielfältigung der
Fernsehsendungen im Internet um legale Privatkopien handelte. Zwar
können sich einzelne Fernsehsender ihr Angebot für eine derartige
Vervielfältigung sperren lassen. Der Endverbraucher ist nach diesem
Urteil allerdings in jedem Fall auf der sicheren Seite.



Pressekontakt:
Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Frahm
Heidenkampsweg 81
20097 Hamburg
Tel.: +49 40/2373 1279
E-Mail: sonja.frahm@advocard.de

Serviceplan Public Relations
Bernhard Fuchs
Haus der Kommunikation
80250 München
Tel.: +49 89/2050 4158
E-Mail: b.fuchs@serviceplan.com


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