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EANS-Adhoc: Atrium European Real Estate Limited / Änderung zur Reduzierung des Kaufpreises für das Erwerbsangebot

Geschrieben am 08-08-2011

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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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08.08.2011

Änderung zur Reduzierung des Kaufpreises für das Erwerbsangebot von
Atrium European Real Estate Limited für alle der E35,000,000 6.8 per
cent Bonds due 21 December 2011 von Manhattan Development s.r.o.

NICHT FÜR DIE VERBREITUNG INNERHALB ODER IN ODER AN PERSONEN MIT
AUFENTHALT ODER WOHNSITZ IN IRGENDEINER JURISDIKTION IN DER EINE
SOLCHE VERBREITUNG GESETZWIDRIG IST. (SIEHE UNTEN "ANGEBOT UND
ANGEBOTSBESCHRÄNKUNGEN")

Jersey, 8. August 2011: Am 13. April 2011 gab Atrium European Real
Estate Limited (die Gesellschaft) eine Einladung an die Inhaber der
noch ausstehenden E35,000,000 6.8 per cent Bonds due 21 December 2011
von Manhattan Development s.r.o. (die Emittentin (eine indirekte
100%ige Tochtergesellschaft der Gesellschaft) (ISIN: AT0000330964)
(die Schuldverschreibungen) bekannt, ihre Schuldverschreibungen der
Gesellschaft zum Kauf gegen Bargeld anzubieten (das Angebot). Am 16.
Mai 2011 gab die Gesellschaft die Verlängerung des Angebots bekannt.
Am 7. Juni 2011 gab die Gesellschaft eine Änderung des Kaufpreises
für im Rahmen des Angebots angebotene Schuldverschreibungen bekannt.
Die Gesellschaft gibt nun weiters eine Verringerung des Kaufpreises
für nach dem auf den 19. August 2011 fallenden Periodischen
Angebotsende (wie nachstehend definiert) angebotene und von der
Gesellschaft zum Kauf angenommene Schuldverschreibungen, wie
untenstehend beschrieben, bekannt.

Das Angebot wird zu den Bedingungen und vorbehaltlich der
Bestimmungen und definierten Begriffe gemacht, die in der von der
Gesellschaft für das Angebot erstellten, durch die Bestimmungen der
Ankündigungen vom 16. Mai 2011 und 7 Juni 2011 und dieser Ankündigung
geänderten, und mit 13. April 2011 datierten Erwerbsangebotsunterlage
(Tender Offer Memorandum) (das Tender Offer Memorandum) enthalten
sind. Das Angebot unterliegt den unten genannten und im Tender Offer
Memorandum ausführlicher beschriebenen Angebotsbeschränkungen.

Das Angebot soll der Gesellschaft weiterhin die Umsetzung ihrer
Strategie ermöglichen, ihre ausstehenden Verbindlichkeiten zu
erwerben, um unmittelbar Zinsersparnisse zu erzielen und
gegebenenfalls Finanzierungsmöglichkeiten zu günstigeren Bedingungen
zu nützen.

Bezeichnung der Schuldverschrei-bungen E35,000,000 6.8 per cent.
Bonds der Manhattan Development s.r.o. due 2011

ISIN
AT0000330964

Ausstehendes Gesamt-nominale
E35.000.000*

Menge die dem Angebot unterliegt
Jede und alle

Kaufpreis für nach dem 19. August 2011 bis 17.00 Uhr (Wiener Zeit)
angebotene Schuldverschreibungen E1.005 für jeweils E1.000
Nominalwert

Kaufpreis für vor dem 19. August 2011 bis 17.00 Uhr (Wiener Zeit)
angebotene Schuldverschreibungen E1.000 für jeweils E1.000
Nominalwert

* Derzeit werden Schuldverschreibungen im Gesamtnominalwert von E
10.833.000 von der Gesellschaft gehalten.

Wie am 16. Mai von der Gesellschaft angekündigt, werden die
entsprechenden Schuldverschreibungen - vorbehaltlich des Rechtes der
Gesellschaft, das Angebot, wie unten beschrieben, zu beenden - bei
Erhalt eines gültigen Angebotsauftrages (Tender Instruction) durch
die Abwicklungsstelle (Tender Agent) bis 17.00 Uhr (Wiener Zeit) an
jedem 19. Tag des Juni, Juli, August, September, Oktober oder
November 2011 (oder, wenn ein solcher Tag kein Geschäftstag ist, am
unmittelbar darauf folgenden Geschäftstag) (jeder solcher Zeitpunkt,
Periodisches Angebotsende), gemäß dem Angebot zum Kauf angenommen und
wird die Übertragung dieser Schuldverschreibungen am zweiten
Geschäftstag nach dem entsprechenden Periodischen Angebotsende
durchgeführt (jeder solcher Tag ein Periodisches Übertragungsdatum).

Das endgültige Angebotsende, zu dem die gültigen Tender Instructions
beim Tender Agent eingehen müssen, um den entsprechenden Inhabern von
Schuldverschreibungen die Teilnahme am Angebot zu erlauben, ist 17.00
Uhr (Wiener Zeit) (a) zum Periodischen Angebotsende am 18. November
2011, oder (b) zu einem früheren Datum (falls gegeben), das die
Gesellschaft den Inhabern der Schuldverschreibungen bekannt geben
könnte (die Ankündigung jedes früheren Datums hat nicht weniger als
15 volle Tage vor einem solchen Datum zu erfolgen) (jedes solche
Datum, das Endgültige Angebotsende). Wenn das Endgültige Angebotsende
nicht auf ein Periodisches Angebotsende fällt, wird die Übertragung
jeglicher Schuldverschreibungen, die der Gesellschaft gültig zum Kauf
im Zeitraum zwischen dem (i) Periodischen Angebotsende, das dem
Endgültigen Angebotsende unmittelbar voranging, und (ii) dem
Endgültigen Angebotsende, angeboten und von der Gesellschaft
angenommen wurden, am zweiten Geschäftstag nach dem Endgültigen
Angebotsende stattfinden (das Endgültige Übertragungsdatum).

Die Gesellschaft gibt nun bekannt, dass sie beschlossen hat, die
Bedingungen des Angebots dergestalt zu ändern, dass bei Einlagen
einer gültigen Tender Instruction beim Tender Agent nach dem auf den
19. August 2011, 5.00 Uhr (Wiener Zeit), fallenden Periodischen
Angebotsende (das Angebotsende für den Derzeitigen Kaufpreis) der
betreffende Schuldverschreibungsinhaber berechtigt ist, einen
Kaufpreis von E1.000 für jeweils E1.000 Nominalwert für die zum Kauf
gemäß dem Angebot angenommenen Schuldverschreibungen zu erhalten (der
Neue Kaufpreis). Erhält der Tender Agent eine gültige Tender
Instruction bis zum Angebotsende für den Derzeitigen Kaufpreis, ist
der betreffende Schudverschreibungsinhaber berechtigt - wie von der
Gesellschaft am 7. Juni 2011 angekündigt - einen Kaufpreis von
E1,005 für jeweils E1,000 Nominalwert für die zum Kauf gemäß dem
Angebot angenommenen Schuldverschreibungen zu erhalten (der
Derzeitige Kaufpreis).

Um berechtigt zu sein, den Derzeitigen Kaufpreis zu erhalten, müssen
Inhaber der Schuldverschreibungen ihre Schuldverschreibungen
dementsprechend gültig anbieten, indem sie einen gültigen
Angebotsauftrag abgeben oder eine Abgabe in ihrem Namen veranlassen
und dieser vor dem Angebotsende für den Derzeitigen Kaufpreis vom
Tender Agent erhalten wird. Um berechtigt zu sein, den Neuen
Kaufpreis zu erhalten, müssen Inhaber der Schuldverschreibungen ihre
Schuldverschreibungen gültig anbieten, indem sie einen gültigen
Angebotsauftrag abgeben oder eine Abgabe in ihrem Namen veranlassen
und dieser vor dem Angebotsende für den Derzeitigen Kaufpreis, jedoch
bis zum Endgültigen Angebotsende vom Tender Agent erhalten wird.

Für die Zwecke des verlängerten Angebotes gelten die Verweise im
Tender Offer Memorandum auf (i)"the Expiration Deadline", (ii)"the
Settlement Date" und (iii) "the Purchase Price", soweit zutreffend,
als durch Verweise auf (i) "the relevant Periodic Expiration
Deadline" oder "the Final Expiration Deadline", (ii)"the relevant
Periodic Settlement Date" oder "the Final Settlement Date" oder
(iii)"the Current Purchase Price" ersetzt.

Inhaber von Schuldverschreibungen, die das Angebot annehmen möchten,
sollten hinsichtlich der Verfahren, die für die Annahme des Angebots
eingehalten werden müssen, das Tender Offer Memorandum lesen. Im Zuge
des Angebots angebotene Schuldverschreibungen sind unwiderruflich
angeboten, außer unter den begrenzten Umständen, die im Tender Offer
Memorandum beschrieben sind.

Von Zwischenhändlern (Intermediary) oder Clearingsystemen bestimmte
Stichtage werden vor den oben genannten Stichtagen liegen.

Nach Maßgabe des anwendbaren Rechts und wie in dem Tender Offer
Memorandum dargelegt, kann die Gesellschaft nach eigenem Ermessen das
Angebot jederzeit weiter verlängern, erneuern, abändern, beenden oder
Bedingungen abbedingen.

Weitere Informationen

Das Angebot ist im Tender Offer Memorandum vollständig beschrieben
(Verteilungsbeschränkungen unterliegend). Dieses ist erhältlich beim
Tender Agent, wie durch die Bestimmungen dieser Ankündigung geändert.
Die Deutsche Bank AG, London Branch, wurde als Dealer Manager für das
Angebot beauftragt.

Informationsanfragen bezüglich des Angebots richten Sie bitte an:

DEALER MANAGER

Deutsche Bank AG, London Branch
Winchester House
1 Great Winchester Street
London EC2N 2DB
United Kingdom

Telefon: +44 20 7545 8011
An: Liability Management Group
E-Mail: {liability.management@db.com}[HYPERLINK:
mailto:liability.management@db.com]

Informationsanfragen bezüglich des Ablaufs des Erwerbsangebots der
Schuldverschreibungen sowie für alle Dokumente und Unterlagen über
das Angebot richten Sie bitte an:

TENDER AGENT

Deutsche Bank AG, London Branch Winchester House 1 Great Winchester
Street London EC2N 2DB United Kingdom Telefon: +44 20 7547 5000 Fax:
+44 20 7547 5001 An: Trust & Securities Services E-Mail:
{xchange.offer@db.com}[HYPERLINK: mailto:xchange.offer@db.com]

FREIZEICHNUNGSKLAUSEL (DISCLAIMER)

Diese Bekanntmachung ist in Verbindung mit dem Tender Offer
Memorandum zu lesen. Diese Bekanntmachung und das Tender Offer
Memorandum enthalten wichtige Informationen, die vor jeder
Entscheidung hinsichtlich des Angebots aufmerksam gelesen werden
sollten. Sollten sie irgendwelche Zweifel bezüglich der von Ihnen
vorzunehmenden Handlung haben, wird Ihnen empfohlen, unverzüglich
persönliche Beratung auch hinsichtlich der steuerlichen Folgen durch
Ihren Aktienhändler, Bankmanager, Rechtsanwalt, Steuerberater oder
einen anderen unabhängigen Finanzberater einzuholen. Jede Person oder
jedes Unternehmen, deren Schuldverschreibungen in ihrem Namen von
einem Vermittler, Händler, einer Bank, Treuhänder,
Treuhandunternehmen oder einer anderen Mittelsperson gehalten werden,
müssen diese Mittelsperson kontaktieren, wenn sie im Rahmen des
Angebots Schuldverschreibungen anbieten möchten. Weder die
Gesellschaft noch der Dealer Manager noch der Tender Agent geben
irgendeine Empfehlung ab, ob Inhaber von Schuldverschreibungen im
Rahmen des Angebots Schuldverschreibungen anbieten sollten.

ANGEBOT UND ANGEBOTSBESCHRÄNKUNGEN

Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und des Tender Offer Memorandum
in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich beschränkt sein.
Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung und/oder des Tender
Offer Memorandum gelangen, werden von der Gesellschaft, dem Dealer
Manager und dem Tender Agent aufgefordert, sich selbst über solche
Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Weder diese
Bekanntmachung noch das Tender Offer Memorandum stellen ein
Kaufangebot oder eine Aufforderung ein Verkaufsanbot für die
Schuldverschreibungen zu stellen dar. Im Rahmen des Angebots
angebotene Schuldverschreibungen werden nicht von Inhabern von
Schuldverschreibungen akzeptiert, wenn unter irgendwelchen Umständen
solche Angebote oder Aufforderungen rechtswidrig wären. In jenen
Rechtsordnungen, in denen Wertpapiergesetze, Gesetze gegen
Emissionsbetrug (Blue Sky Laws) oder andere Gesetze es notwendig
machen, dass das Angebot durch einen lizenzierten Vermittler oder
Händler gemacht wird und der Dealer Manager oder eines seiner
verbundenen Unternehmen (Affiliates) in diesen Rechtsordnungen ein
solcher lizenzierter Vermittler oder Händler ist, wird angenommen,
dass das Angebot für die Gesellschaft vom Dealer Manager oder von
seinem jeweiligen verbundenen Unternehmen (je nach Sachlage) in
diesen Rechtsordnungen gemacht wurde.

Italien. Weder diese Bekanntmachung, noch das Angebot noch das Tender
Offer Memorandum oder andere Dokumente oder Unterlagen wurden dem
Genehmigungsverfahren der Commissione Nazionale per le Società e la
Borsa (CONSOB) entsprechend der italienischen Gesetze und
Vorschriften übermittelt. Das Angebot wird in der Republik Italien
als ein befreites Angebot gemäß Art. 101-bis, § 3-bis der Verordnung
Nr. 58 vom 24. Februar 1998, wie novelliert (das
Finanzdienstleistungsgesetz), und Art. 35-bis, § 4, lit (b), der
CONSOB Verordnung Nr. 11971 vom 14. Mai 1999, wie novelliert,
durchgeführt. Inhaber der Schuldverschreibungen dürfen die
Schuldverschreibungen entsprechend dem Angebot durch autorisierte
Personen (wie Investmentfirmen, Banken oder Finanzmakler, denen
solche Tätigkeiten in Italien entsprechend dem
Finanzdienstleistungsgesetz, der CONSOB Verordnung Nr. 16190 vom 29.
Oktober 2007, wie novelliert, und der Verordnung Nr. 385 vom 1.
September 1993, wie novelliert, erlaubt sind) und ansonsten in
Übereinstimmung mit anwendbarem Recht oder von CONSOB oder einer
anderen italienischen Behörde festgelegten Erfordernissen anbieten.

Vereinigtes Königreich. Im Sinne der Section 21 des Financial
Services and Markets Act 2000 wird keine Mitteilung in dieser
Bekanntmachung, des Tender Offer Memorandum und allen anderen
Dokumenten oder Unterlagen, die sich auf das Angebot beziehen, von
autorisierten Personen gemacht und solche Dokumente und/oder
Unterlagen wurden nicht von autorisierten Personen genehmigt.
Dementsprechend dürfen solche Dokumente und/oder Unterlagen nicht an
die allgemeine Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt oder
weitergegeben werden. Die Mitteilung solcher Dokumente und/oder
Unterlagen als Finanzwerbung (Financial Promotion) ergeht nur an
folgende Adressaten: (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten
Königreichs befinden, (ii) Anlageberater (Investment Professionals),
die in den Anwendungsbereich des Artikels 19(5) des Financial
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in
der geltenden Fassung (der Order) fallen, (iii) Personen, die in den
Anwendungsbereich des Artikels 43(2) der Order fallen oder (iv)
andere Personen an die sie rechtmäßig mitgeteilt werden können (alle
diese Personen werden gemeinsam als Relevante Personen bezeichnet).
Personen im Vereinigten Königreich, die keine Relevanten Personen
sind, sollten nicht auf Grundlage solcher Dokumente oder Unterlagen
oder deren Inhalt handeln oder auf sie vertrauen. Jede Investition
oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Dokumente oder
Unterlagen beziehen, steht nur den Relevanten Personen zur Verfügung
und wird nur gegenüber Relevanten Personen eingegangen werden. Die
Dokumente und Materialien und deren Inhalte dürfen nicht von
Empfängern an irgendeine Person im Vereinigten Königreich verteilt,
veröffentlicht oder (ganz oder teilweise) vervielfältigt werden.

Frankreich. Das Angebot wird weder direkt noch indirekt gegenüber der
Öffentlichkeit in der Republik Frankreich gemacht. Weder diese
Bekanntmachung, das Tender Offer Memorandum noch irgendwelche anderen
Dokumente oder Unterlagen, die sich auf das Angebot beziehen, wurden
oder werden an die Öffentlichkeit in Frankreich verteilt und nur (i)
Anbieter von Investmentservices für Portfoliomanagement für Dritte
(personnes fournissant le service d'investissement de gestion de
portefeuille pour compte de tiers) und/oder (ii) qualifizierte
Investoren (investisseurs qualifiés) außer einzelne Personen, wie
definiert in und in Übereinstimmung mit den Artikeln L.411-1, L.411-2
und D.411-1 bis D.411-3 des französischen Code monétaire et
financier, sind berechtigt am Angebot teilzunehmen. Weder diese
Bekanntmachung noch das Tender Offer Memorandum wurde oder wird bei
der Autorité des Marchés Financiers eingereicht oder von dieser
genehmigt.

Tschechische Republik. Die Verlautbarung dieser Bekanntmachung, des
Tender Offer Memorandums sowie anderer Dokumente oder Unterlagen
hinsichtlich des Angebots werden nicht gemacht an, und diese
Bekanntmachung, das Tender Offer Memorandum sowie andere Dokumente
oder Unterlagen dürfen nicht weitergegeben werden an, die
Öffentlichkeit in der Tschechischen Republik. Die Verlautbarung
dieser Bekanntmachung, des Tender Offer Memorandums sowie anderer
solcher Dokumente oder Unterlagen dürfen nur gemacht werden an (i)
Personen außerhalb der Tschechischen Republik und/oder (ii)
gewerbsmäßige Kunden (profesionální zákazník) im Sinne von Art. 2a
oder 2b des Gesetzes Nr. 256/2004 über Geschäftstätigkeiten am
Kapitalmarkt (zákon o podnikání na kapitálovém trhu). Jede Person in
der Tschechischen Republik, die kein gewerbsmäßiger Kunde ist, ist
nicht zu diesem Angebot zugelassen.

Jersey. Dieses Angebot ist kein Prospectus oder ein Angebot oder eine
Einladung zur Angebotslegung an die Öffentlichkeit im Sinne des
Jersey Gesellschaftsrechts (Companies (Jersey) Law 1991, as amended)
oder der Control of Borrowing (Jersey) Verordnung 1958 und es wurde
keine Zustimmung, Genehmigung oder andere Bevollmächtigungen nach
diesen Gesetzen oder anderen Wertpapierrechten der Insel Jersey
gegeben. Es dürfen daher weder das Tender Offer Memorandum noch ein
sonstiges Dokument, das sich auf das Angebot bezieht, in Jersey
verteil werden.

Rückfragehinweis:
Financial Dynamics, London
Richard Sunderland / Laurence Jones
Phone: +44 (0)20 7831 3113
mailto:richard.sunderland@fd.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Atrium European Real Estate Limited
Seaton Place 11-15
UK-JE4 0QH St Helier Jersey / Channel Islands
Telefon: +44 (0)20 7831 3113
Email: Richard.sunderland@fd.com
WWW: http://www.aere.com
Branche: Immobilien
ISIN: JE00B3DCF752
Indizes: Standard Market Continuous
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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