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EANS-Research: Montega AG / JAXX SE: Deutliche Kritik an Gesetzentwurf der 15 Bundesländer

Geschrieben am 20-07-2011

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Research-News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt der Mitteilung
bzw. Research ist der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich.
Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss
bestimmter Börsengeschäfte.
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Analysten

Utl.: Comment (ISIN: DE000A0JRU67 / WKN: A0JRU6)

Hamburg (euro adhoc) - Die EU-Kommission hat sich am Montag offiziell
zum Glücksspielgesetzentwurf der 15 Bundesländer geäußert. Dieser
sieht sehr restriktive Bedingungen u.a. bezogen auf die Vergabe von
Konzessionen, das Glücksspielangebot und dessen Durchführung sowie
die Werbemaßnahmen vor. Zudem hat die Höhe der im Gesetzentwurf
enthaltenen Besteuerung von Online-Glücksspiel (16,66% auf das
Spielvolumen) das Sentiment für die Aktie von JAXX deutlich belastet.

Die Kritik der EU-Kommission bezogen auf den Gesetzentwurf der 15
Bundesländer viel deutlicher und umfangreicher aus, als von uns
erwartet. Im Einzelnen wurden die folgenden Punkte kritisiert:

1. Die Verhältnismäßigkeit bei der Beschränkung von Konzessionen (es
sollen insgesamt sieben Konzessionen vergeben werden). 2. Die Höhe
der Besteuerung (laut EU lässt sich auf Grundlage dieses Steuersatzes
kein wirtschaftlich tragfähiges Onlineangebot bereitstellen). 3. Die
Kriterien bei der Vergabe der Konzessionen, die laut Kommission nicht
immer präzise sind. Eine transparente Vergabe könne so nicht
garantiert werden. 4. Die Erlaubniserteilung für die Veranstaltung
von Online-Casinos, hier insbesondere das Vergabeverfahren. 5. Die
unterschiedliche Behandlung von privaten Wettanbietern und staatlich
kontrollierten Betreibern gemäß § 10a Absatz 1 in Verbindung mit § 10
Absatz 6 und 2 (ungleiche Behandlung bei der Beantragung von
Konzessionen). 6. Die Genehmigungsverfahren von
Glücksspiel-Vermittlungsdiensten (hier sind bis zu 32 Genehmigungen
einzuholen). Die Kommission kritisiert, dass kein ländereinheitliches
Verfahren festgelegt sei. 7. Die Begrenzung der Einsätze sowie die
fehlende Anrechenbarkeit von Gewinnen. 8. Das Verbot von Werbung für
Online-Dienste im TV, Internet oder via Telekommunikationsanlagen,
hier insbesondere das Verbot für TV-Werbung im Umfeld von
Sportsendungen. 9. Die Höhe der Gebühr für die Erteilung (Jahr 1: 250
Tsd. Euro, Jahr 2: 175 Tsd. Euro), die Kommission fordert die
Regierung auf, zu erläutern, auf welche Dienstleistung sich diese
Gebühr bezieht, wie sie sich berechnet und ob sie dem Prinzip der
Verhältnismäßigkeit entspricht.

Laut Kommission liegt eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit
vor. Warum die deutschen Behörden diese als notwendig erachten, ist
jedoch nicht ausreichend verdeutlicht. Darüber hinaus hätten die
deutschen Behörden die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen nicht
nachgewiesen. Die Kommission könne laut Stellungnahme nicht erkennen,
"wie der notifizierte Entwurf mit der Anforderung einer kohärenten
und systematischen Begrenzung der Online-Wetttätigkeit
übereinstimmt." So ist es z.B. für die EU-Kommission nicht
nahvollziehbar, warum die Zahl der Konzessionen für den
Sportwettenbereich auf sieben beschränkt wurde, für das Online-Casino
aber die Möglichkeit zu Erteilung von 16 Konzessionen besteht, obwohl
dieses Angebot laut Kommission ein ebenso hohes, wenn nicht sogar
höheres Suchtrisiko birgt.

Die EU-Kommission hat die deutsche Regierung aufgefordert, bis zum
16. August 2011 eine ausführliche Stellungnahme vorzulegen.

Rahmenbedingungen dürften sich weiter verbessern:

Die Stellungnahme der EU fiel deutlich aus. Die 15 Bundesländer
werden ihren Gesetzentwurf aus unserer Sicht nachbessern müssen.
Dabei wird es u.E. insbesondere bezogen auf:

1. Die Vergabe-/Genehmigungsverfahren (Konzessionen insgesamt aber
auch Online-Casinos) sowie die Anzahl der Konzessionen, 2. die
Werbemöglichkeiten 3. sowie die Höhe der Spieleinsätze zu Änderungen
kommen.

Zudem ist das Thema Netzsperre "vom Tisch". Das bedeutet, dass die
Politik sinnvolle Regelungen für die konzessionierten Anbieter finden
muss, damit diese im Wettbewerb bestehen können. Hier ist
insbesondere die Höhe der Besteuerung zu nennen. Sollte diese auf dem
aktuellen Niveau bleiben (16,66% des Spielvolumens), können keine
konkurrenzfähigen Produkte angeboten werden. Die Ziele (Generierung
Steueraufkommen, Kanalisierung, Schutz der Bürger) wären demnach
nicht zu erreichen. Wir gehen davon aus, dass die 15 Bundesländer
ihren Entwurf deutlich nachbessern und sich in Richtung
Schleswig-Holstein bewegen.

Fazit: Das aktuelle Bewertungsniveau der JAXX-Aktie spiegelt die
Wachstumsperspektiven und die sich sukzessive verbessernden
rechtlichen Rahmenbedingungen (in Deutschland, Spanien und Italien)
nicht ausreichend wider. Wir bekräftigen unsere Kauf-Empfehlung bei
einem unveränderten Kursziel von 2,10 Euro.

+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum
Abschluss bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren
RISIKOHINWEIS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++

Über Montega: Die Montega AG zählt zu den größten bankenunabhängigen
Research-Häusern in Deutschland. Zum Coverage-Universum des Hamburger
Unternehmens gehören eine Vielzahl von Small- und MidCaps aus
unterschiedlichsten Sektoren. Montega unterhält umfangreiche Kontakte
zu institutionellen Investoren, Vermögensverwaltern und Family
Offices mit dem Fokus "Deutsche Nebenwerte" und zeichnet sich durch
eine aktive Pressearbeit aus. Die Veröffentlichungen der Analysten
werden regelmäßig von der Fach- und Wirtschaftspresse zitiert. Neben
der Erstellung von Research-Publikation gehört die Organisation von
Roadshows und Field Trips zum Leistungsspektrum der Montega AG.

Rückfragehinweis:
Montega AG - Equity Research
Tel.: +49 (0)40 41111 37-80
web: www.montega.de
E-Mail: research@montega.de

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: Montega AG
Trostbrücke 1
D-20457 Hamburg


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