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Mit dem Auto ins Ausland: Erst informieren, dann starten / TÜV Rheinland empfiehlt: Genau über Verkehrsregeln in anderen Ländern informieren / Unwissen schützt nicht vor Strafe

Geschrieben am 19-07-2011

Köln (ots) - Auch wenn viele Regeln im europäischen Straßenverkehr
ähnlich gestaltet sind, gibt es doch von Land zu Land sehr
unterschiedliche Vorschriften. Dabei steckt der Teufel oft im Detail.
Um teuere und ärgerliche Strafen zu vermeiden, sollte man sich
deshalb nach Empfehlung der TÜV Rheinland-Kraftfahrt-Experten vor dem
Start genau über die Regeln im Reiseland informieren. Denn: Unwissen
schützt nicht vor Strafe. Auf Nummer Sicher geht, wer sich bei den
Konsulaten der jeweiligen Länder oder über die Fremdenverkehrsämter
informiert.

Die Bandbreite der kleinen Tücken im Reiseverkehr ist groß. In
einigen Ländern gibt es beispielsweise auf Autobahnen und
Schnellstraßen neben dem generellen Tempolimit je nach Tageszeit oder
Witterungsverhältnissen abweichende Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Neben Geschwindigkeitsverstößen können insbesondere Alkoholdelikte
richtig teuer werden. Beispiel Italien: Bei mehr als 1,5 Promille
Alkohol im Blut können die Ordnungshüter das Auto oder Motorrad
enteignen und zwangsversteigern lassen. Ähnlich drakonisch gehen die
Spanier vor: Wer über 60 km/h zu schnell unterwegs ist oder mit über
1,2 Promille erwischt wird, riskiert einen Gefängnisaufenthalt von
mindestens drei Monaten.

Auch Warnwesten sollten inzwischen zur Standardausrüstung für
Autourlauber gehören. Sie sind etwa in Österreich, Belgien,
Luxemburg, Frankreich, Italien, Spanien, Bulgarien, Kroatien,
Slowenien und der Slowakei bereits vorgeschrieben. Die gelben oder
orangefarbenen Westen müssen über das europäische Prüfzeichen EN 471
verfügen und sind unter anderem an allen Servicestationen des TÜV
Rheinland zu kaufen.

Telefonieren am Steuer wird ebenfalls zu einem teuren Spaß:
Während in Deutschland das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung 40
Euro plus ein Punkt in Flensburg kostet, kassieren die Niederländer
150 Euro, die Italiener mindestens 155 Euro. In Spanien ist sogar die
Verwendung von Head-Sets untersagt.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Wolfgang Partz, Pressesprecher Mobilität, Tel.: 0221/806-2290

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