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Juristischer Erfolg für Save.TV gegen RTL am OLG Dresden

Geschrieben am 13-07-2011

Hamburg (ots) - Der führende Online-Videorekorder Save.TV (
www.save.tv ) hat einen bedeutenden juristischen Sieg gegen den
Medienkonzern RTL errungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat
entschieden, dass der Online-Videorekorder von Save.TV nicht gegen
das Vervielfältigungsrecht von Rundfunkanstalten (hier RTL Television
GmbH) verstößt. Das am 12. Juli 2011 ergangene Urteil (Az. 14 U
801/07) setzt damit dem bislang sechs Jahre andauernden Rechtsstreit
in zentralen Punkten ein Ende und schafft weitere Rechtssicherheit
für die Kunden und Anbieter von Online-Videorekordern.

Am 22. April 2009 hatte der BGH infolge der Revision von Save.TV
das zugunsten von RTL ergangene Urteil des OLG Dresden (Az. I ZR
175/07) aufgehoben und die Sache nach Dresden zur endgültigen
Entscheidung zurückverwiesen.

Dort hat ein von Gericht bestellter, unabhängiger Sachverständiger
festgestellt, dass bei der Nutzung des Onlinevideorekorders Save.TV
durch einen automatisierten, vom Kunden initiierten
Aufzeichnungsprozess Privatkopien von Fernsehsendungen erstellt
werden. Es handelt sich daher um einen zum herkömmlichen
Videorekorder analogen Vorgang. Damit wird nach Ansicht des Gerichts
entsprechend der Vorgaben des BGH das Vervielfältigungsrecht des
Urhebers nicht verletzt. Save.TV hat damit nachgewiesen, dass sein
Online-Videorekorder unter www.save.tv die Anforderungen des BGH in
diesem streitigen Punkt erfüllt. Die Revision gegen das Urteil wurde
nicht zugelassen.

Mit seiner Entscheidung ebnet das OLG Dresden einer neuen,
innovativen Technik den Weg und schafft weitgehende Rechtssicherheit
für vergleichbare Internetangebote und deren Kunden. Save.TV bietet
seinen Kunden eine komfortable Plattform mit Technik und
Speicherplatz für individuelle Aufzeichnungen des Fernsehprogramms.
Mit Save.TV ist darüber hinaus werbefreies, auch paralleles
Aufzeichnen von gegenwärtig über 43 deutschsprachigen TV-Sendern
möglich. Dazu gehören außerdem eine Serienaufnahmefunktion, digitale
Programmzeitschrift, persönliches Videoarchiv, Stardatenbank und
vieles mehr.

In einem weiteren, ebenfalls zur Entscheidung anhängigen Punkt -
dem Recht zur Weitersendung von Fernsehsendungen - besteht nach wie
vor Klärungsbedarf. Nach Ansicht von Save.TV hat das Unternehmen die
erforderlichen Rechte durch Hinterlegung erworben. Die VG Media, bis
Mitte 2010 eine 50%-ige Tochter von RTL, hatte bisher eine
Lizenzierung der Weitersendungsrechte gegenüber Save.TV trotz Pflicht
zur vertraglichen Einräumung verweigert, weswegen Save.TV inzwischen
auch gerichtlich gegen die VG Media und in einem gesonderten
Verfahren auch gegen RTL vorgeht. Save.TV prüft aktuell alle darüber
hinaus verfügbaren Rechtsmittel, um auch in diesem Punkt
schnellstmöglich eine endgültige Entscheidung zu erwirken.

"Save.TV verletzt nicht die Vervielfältigungsrechte von RTL. Wir
freuen uns, dass das OLG Dresden diesen zentralen Punkt bestätigt
hat. Es ist überfällig, dass diese unnötig langwierige
Auseinandersetzung beendet wird, die dem Standort Deutschland
hinsichtlich der Weiterentwicklung einer neuen Technologie
erheblichen Schaden zugefügt hat. So sind wir auch sehr
zuversichtlich, dass unsere von renommierten Rechtsexperten geteilte
Position hinsichtlich der Weitersendungsrechte beim nächsten Schritt
bestätigt wird", sagt Thomas Kutsch, Geschäftsführer der Save.TV Ltd.
"Nötigenfalls werden wir jedoch auch die vermutlich erforderlichen
drei weiteren Jahre kämpfen, bis die Weitersendungsfrage final vor
dem BGH geklärt ist. Damit würde der Rechtsstreit um das Angebot
eines Cloud-Videorekorders, der exakt die gleiche Funktionalität wie
ein handelsüblicher Festplattenrekorder anbietet, insgesamt acht
Jahre dauern. Da muss sich jetzt die Politik fragen lassen, wie der
Innovationsstandort Deutschland unter solchen Voraussetzung die
aktuell schon enormen Defizite ausgleichen soll, die zu Ländern wie
den USA bestehen, von wo aus Unternehmen wie Google, Facebook,
Twitter, Ebay und Amazon die Zukunftsbranche Internet dominieren.
Dennoch ist für Save.TV als innovatives junges Unternehmen der
juristische Erfolg gegen RTL ein wichtiger Meilenstein und
gleichzeitig Startschuss für weitere Entwicklungen. Unsere Kunden
sind die eigentlichen Gewinner."

Über Save.TV Ltd.

Der Online-Videorecorder Save.TV bietet zahlreiche Features, die
das komfortable Aufzeichnen von TV-Sendungen ermöglichen. Die
Programmierung erfolgt einfach via Internet und ist sowohl mit
Desktop-PCs als auch mobilen Endgeräten mit Internet-Zugang möglich.
Save.TV bietet u.a. das werbefreie, auch parallele Aufzeichnen von
gegenwärtig 43 deutschen TV-Sendern, Serienaufnahmefunktion, digitale
Programmzeitschrift, persönliches Videoarchiv, Stardatenbank und
vieles mehr. Weitere Informationen unter www.save.tv

Unternehmen:

Save.TV Limited, Hamburg Fleethof, Stadthausbrücke 1, 20355
Hamburg Tel: 0700 - 72838800, Fax: 0700 - 728388003, E-Mail:
redaktion@save.tv



Pressekontakt:
KONZEPT PR GmbH, Leonhardsberg 3, 86150 Augsburg
Giorgia Alicandro, Tel. 0821-3430026, Fax: 0821-3430077, E-Mail:
g.alicandro@konzept-pr.de
Michael Baumann, Tel. 0821-3430016, Fax: 0821-3430077, E-Mail:
m.baumann@konzept-pr.de


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