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Berufsunfähigkeit: 7 Fakten, die man kennen sollte

Geschrieben am 13-07-2011

München (ots) - Laut Statistik trifft es jeden vierten
Arbeitnehmer. Dennoch unterschätzen die meisten das Risiko
Berufsunfähigkeit. Dass ein solcher Schicksalsschlag schnell den
finanziellen Ruin bedeuten kann, ist nur den wenigsten bewusst: Eine
Rente erhält längst nicht jeder. Und wenn doch ein Anspruch darauf
besteht, fällt der Betrag meist ziemlich kümmerlich aus. Berufstätige
Personen sollten sich also nicht darauf verlassen, dass der Staat im
schlimmsten Fall in die Bresche springt. Swiss Life hat sieben Fakten
zur Berufsunfähigkeit zusammengestellt.

- Fakt 1: Vorzeitiger Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen ist
kein Einzelfall

Jeder vierte Arbeitnehmer muss vorzeitig aus dem Beruf
ausscheiden. Insgesamt können mehr als zwei Millionen Menschen in
Deutschland aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten.

- Fakt 2: Für junge Menschen gibt es keine gesetzliche Rente bei
Berufsunfähigkeit

Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren wurde, hat keinen Anspruch auf
eine Berufsunfähigkeitsrente, sondern nur noch auf eine
Erwerbsminderungsrente. Und die reicht meist nicht zum Leben aus. In
Zahlen: Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.500 Euro beträgt
die volle Erwerbsminderungsrente gerade einmal 834 Euro, von denen
noch Krankenversicherung und Steuern gezahlt werden müssen.

- Fakt 3: Berufsunfähigkeitsrente wurde für ältere Arbeitnehmer
gekürzt

Auch wer vor 1961 geboren wurde, sollte sich nicht auf die
gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente verlassen: Die Höhe der
Leistungen entspricht nur noch der halben Erwerbsminderungsrente.

- Fakt 4: Teilzeitjobs müssen angenommen werden

Wer trotz Erkrankung in der Lage ist, mindestens 6 Stunden am Tag
zu arbeiten, gilt nicht als erwerbsgemindert und bekommt somit keine
Rente. Wenn die Gesundheit noch eine tägliche Arbeitszeit zwischen 3
und 6 Stunden zulässt, wird nur die halbe Erwerbsminderungsrente
ausbezahlt.

- Fakt 5: Für Berufsanfänger gibt es keinen gesetzlichen Schutz

Um Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rente zu haben,
müssen Angestellte mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung
eingezahlt haben. Mit dieser Regelung verlieren Berufsanfänger damit
bei Unfall oder Krankheit in der Regel die Existenzgrundlage.

- Fakt 6: Die gesetzliche Absicherung allein ist zu gering

Wer berufsunfähig wird, ist im wahrsten Sinne des Wortes arm dran.
Denn die gesetzlichen Rentenzahlungen können bei Weitem nicht das
bisherige Einkommen ersetzen. Wie groß der Unterschied tatsächlich
ist, ist vielen Arbeitnehmern nicht klar. Ein Beispiel: Wer monatlich
3.000 Euro brutto verdient, würde eine volle Erwerbsminderungsrente
von 960 Euro erhalten, abzüglich Krankenversicherung und Steuer.

- Fakt 7: Berufsunfähigkeit kommt oft schleichend

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung werden Menschen selten
von heute auf morgen berufsunfähig. Nur bei etwa 15 % aller Fälle ist
ein Unfall die Ursache dafür, dass man seinem Beruf nicht mehr
nachgehen kann. Der Lebensversicherer Swiss Life hat in einer
Untersuchung bei ihren eigenen Versicherten die häufigsten Gründe für
den Verlust der Arbeitskraft ermittelt: Herz-, Gefäß-, Rheuma- und
Gelenkerkrankungen sowie Krebserkrankungen sind nahezu für jeden
zweiten vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben verantwortlich. Eine
Unfallversicherung kann daher einen Berufsunfähigkeitsschutz nicht
ersetzen.

Zwar gibt es in Deutschland keine Pflicht, sich gegen Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit privat zu schützen, doch ist die
Berufsunfähigkeitsversicherung zweifelsfrei eine der wichtigsten
Versicherungen. Hier ist Eigeninitiative dringend gefragt. Denn wenn
der Krankheitsfall eintritt, ist es zu spät.

Mehr zur Berufsunfähigkeitsversicherung von Swiss Life unter
http://www.swisslife.de .



Pressekontakt:
Swiss Life
Karin Stadler
Berliner Str. 85
80805 München
Tel.: 089/3 81 09 - 13 43
Fax: 089/3 81 09 - 44 74
E-Mail: pressestelle@swisslife.de


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