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Badeurlaub: Schwimmlernhilfen für Kinder zu Hause kaufen / TÜV Rheinland: erst beraten lassen, dann kaufen / Auf Kennzeichnung mit der Norm EN 13138 und das GS-Zeichen achten (mit Bild)

Geschrieben am 08-07-2011

Köln (ots) -

Schwimmflügel oder Schwimmwesten, Schwimmsitze oder andere
Lernhilfen sind hilfreich, um Kindern und ihren Eltern Sicherheit
beim Schwimmen lernen zu bieten. Dabei gilt: Schwimmlernhilfen sind
keine Wasserspielzeuge, sondern gelten als persönliche
Schutzausrüstung (Typ B Schwimmhilfen). Wenn es um die Wahl der
passenden Schwimmlernhilfe geht, lautet der Rat: "Eltern nehmen ihre
Kinder am besten zum Aussuchen mit in den Laden. Den Kindern muss die
Schwimmhilfe gefallen. Sie sollen diese schließlich gern benutzen",
erklärt TÜV Rheinland-Expertin Christiane Reckter, die
Schwimmlernhilfen auf ihre Sicherheit hin überprüft. Dabei spielt es
keine Rolle, ob es sich beispielweise um aufblasbare Armflügel mit
Doppelkammern, um Rucksäcke oder um komplette Anzüge mit
eingearbeiteten Auftriebselementen aus Schaum handelt. "Hauptsache,
sie sind geprüft und erfüllen die vorgeschriebene Sicherheitsnorm."
Wichtig sei auch, dass die Lernhilfen richtig angelegt sind. Sie
dürfen nicht verrutschen oder sich unbeabsichtigt abstreifen lassen

Schwimmlernhilfen der Klasse B unterliegen der Richtlinie für
persönliche Schutzausrüstung und müssen die Norm EN 13138-1 erfüllen.
Das hört sich kompliziert an, ist aber beim Einkauf wichtig. Denn
Eltern sollten auf der Suche nach einer geeigneten, sicheren
Schwimmlernhilfe für ihre Kinder unbedingt auf diese Kennzeichnung
achten. Sie muss gut sichtbar auf der Verpackung und auf dem Produkt
angebracht sein. Auch Angaben zum Gewicht des Benutzers und der
Warnhinweis "Kein Schutz vor Ertrinken" müssen vorhanden ein.
Zusätzliche Sicherheit bietet das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit,
das unabhängige Prüforganisationen wie TÜV Rheinland vergeben.

Ausdrücklich warnt die TÜV Rheinland-Fachfrau vor vermeintlichen
"Schwimmhilfen" mit der Kennzeichnung EN 71, die sich nicht selten in
den Regalen der Geschäfte finden. "Diese Norm steht lediglich für die
Sicherheit von Spielzeugen. Sind Produkte so gekennzeichnet, erfüllen
sie nicht die Anforderungen als Schwimmlernhilfe und sind nicht
zugelassen für den Handel in Deutschland", erklärt Christiane
Reckter.

Trotz Schwimmlernhilfe gilt jedoch: Kinder nie ohne Aufsicht ins
Wasser lassen. Am besten halten sich die Erwachsenen nicht weiter als
eine Armlänge entfernt auf, um im Notfall sofort eingreifen zu
können.



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Ralf Diekmann, Pressesprecher Produkte, Tel.: 0221/806-1972
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