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EANS-Adhoc: SHW AG / Zeichnungsfrist für Aktien der SHW AG bis zum 6. Juli 2011 verlängert

Geschrieben am 28-06-2011

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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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Börsengang

28.06.2011

NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, JAPAN UND
AUSTRALIEN

Zeichnungsfrist für Aktien der SHW AG bis zum 6. Juli 2011 verlängert

Aalen, 28. Juni 2011 - Die SHW AG hat zusammen mit den abgebenden
Aktionären, der COMMERZBANK Aktiengesellschaft und der BNP PARIBAS
beschlossen, die Zeichnungsfrist für die im Rahmen des beabsichtigten
Börsengangs der SHW AG angebotenen Aktien (ISIN DE000A1JBPV9 / WKN
A1JBPV) bis zum 6. Juli 2011 zu verlängern. Die SHW AG, die
COMMERZBANK Aktiengesellschaft und die BNP PARIBAS werden kurzfristig
einen Antrag auf Billigung eines entsprechenden Nachtrags Nr. 1 zum
Prospekt vom 16. Juni 2011 bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht stellen. Damit reagiert die SHW AG auf
die mit der Griechenland-Krise verbundenen momentanen Unsicherheiten
an den internationalen Kapitalmärkten. Die Zeichnungsfrist, die
ursprünglich am 29. Juni 2011 enden sollte, endet nun am 6. Juli 2011
um 12.00 Uhr (MESZ) für Privatanleger und um 16.00 Uhr (MESZ) für
institutionelle Anleger. Der endgültige Platzierungspreis und das
endgültige Platzierungsvolumen sollen dementsprechend am 6. Juli 2011
festgelegt und veröffentlicht werden. Die Erstnotiz der Aktien der
SHW AG ist für den 7. Juli 2011 geplant. Die SHW AG, die abgebenden
Aktionäre und die Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners
behalten sich vor, den Angebotszeitraum zu verkürzen.

Ende der Ad-hoc-Mitteilung ==========================================
====================================== Rechtlicher Hinweis: Diese
Ad-hoc-Mitteilung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in
den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada, Australien, Japan
oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen
Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Veröffentlichung genannten
Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit
vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities
Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der „Securities Act“) oder
ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung
verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter
Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser
Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder
Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder
japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten
werden. Es findet keine Registrierung des Angebots oder des Verkaufs
der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß den
jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Kanada, Australien, und Japan
statt. In den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt kein
öffentliches Angebot von Wertpapieren. Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt
kein Angebot zum Kauf von Aktien oder anderen Wertpapieren der SHW AG
dar und ersetzt nicht den Prospekt oder etwaige Nachträge.
Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der
in dieser Ad-hoc-Mitteilung genannten Wertpapiere ausschließlich auf
Grundlage der Informationen aus dem von der Gesellschaft im
Zusammenhang mit dem Angebot dieser Wertpapiere durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 16. Juni
2011 gebilligten und veröffentlichten Prospekt einschließlich des
Nachtrags Nr. 1 zum Prospekt vom 16. Juni 2011, der vorbehaltlich
seiner für den 29. Juni 2011 erwarteten Billigung durch die BaFin
voraussichtlich am 29. Juni 2011 veröffentlich wird, treffen. Der
Prospekt sowie der Nachtrag Nr. 1 ist nach dessen Billigung durch die
BaFin bei der SHW AG (Wilhelmstraße 67, 73433 Aalen-Wasseralfingen,
Deutschland) oder auf der Webseite www.shw.de oder bei der
COMMERZBANK Aktiengesellschaft in Frankfurt am Main und der BNP
PARIBAS ebenfalls in Frankfurt am Main kostenfrei erhältlich.

Rückfragehinweis:
Michael Schickling
Head of Investor Relations und Corporate Communications
Tel.: +49 (0) 7361 502 462
E-Mail: michael.schickling@shw.de

Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------

Emittent: SHW AG
Wilhelmstr. 67
D-73433 Aalen
Telefon: +49 7361 502-1
FAX: +49 7361 502-674
Email: IR@shw.de
WWW: http://www.shw.de
Branche: Auto
ISIN: DE000A1JBPV9
Indizes:
Börsen: Zulassung beantragt: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch


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