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MPC/HCI Deepsea Oil Explorer: Gesellschafterversammlung beschließt Sanierungskonzept - Nach Hahn Rechtsanwälte sollten die Anleger ihre Chance zum Ausstieg nutzen

Geschrieben am 27-06-2011

Hamburg (ots) - Am 24. Juni 2011 hat eine gemeinsame
außerordentliche Gesellschafterversammlung der MPC HCI Deepsea Oil
Explorer in Hamburg stattgefunden. Auf der Präsenzveranstaltung wurde
ein Sanierungskonzept beschlossen. Anwesend waren etwa 250
Gesellschafter der insgesamt 5.800. Viele bei der Ölplattform
investierten Anleger suchen nach einer Chance zum vorzeitigen
Ausstieg. Nach Auskunft des Hamburger Fachanwalts Peter Hahn von Hahn
Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) können bei Falschberatung
Schadensersatzansprüche zunächst gegen die anlageberatende Bank
geltend gemacht werden. Neben der Frage der anleger- und
objektgerechten Beratung sei, so Anwalt Hahn, die Verheimlichung der
Rückvergütungen ein tauglicher Ansatz. "Wegen der nach unserer
Auffassung fehlerhaften Verkaufsprospekte kommen aber auch Ansprüche
gegen die jeweilige Prospektverantwortliche und die Treuhänderin und
Gründungskommanditistin in Betracht."

Auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 8. Juli
2010 war bereits beschlossen worden, dass die Anleger zur Sanierung
der Fonds für sieben Jahre keine Ausschüttungen mehr bekommen sollen.
Da sich der Charterantritt nunmehr um knapp eineinhalb Jahre
verspätet und die Oil Rig jetzt erst am 15. Januar 2012 in Brasilien
abgeliefert werden kann, soll sich ein Kapitalmehrbedarf von 105
Millionen USD ergeben. Die Banken haben eine Kapitalerhöhung in
dieser Höhe in Aussicht gestellt und die Konsortialführerin hat
angeblich aktuell ihre Zustimmung zur Neuordnung erteilt. Bedingung
dafür war, dass die Betreibergesellschaft ausgetauscht wird. Statt
der Delba Perfuradora International S.A. soll nun die bankengenehme
Odebracht Óleo e Gas S.A. (OOG) die Plattform betreiben. Dafür
übernimmt die OOG 77,5 % der Anteile der Mehrheitsgesellschafterin
der Coöperatie, der vorgenannten Delba, und erhält nach Abschluss der
Erstbeschäftigung als Gebühr 6 % der Gesamtcharterrate. Außerdem
stellt die OOG zur Liquiditätssicherung insgesamt 35 Millionen USD
zur Verfügung, die allerdings mit bis zu 12 Prozent pro Jahr zu
verzinsen sind. Die Vorzugsauszahlungen an die
Beteiligungsgesellschaft entfallen. Ingesamt erhält diese rund 240
Millionen USD weniger an Dividenden.

Anwalt Hahn kritisierte als bevollmächtigter Vertreter auf der
aktuellen Gesellschafterversammlung, dass sich - im Gegensatz zu den
Anlegern - die beiden Emissionshäuser MPC und HCI und die
Treuhandgesellschaften nicht an den Sanierungskosten beteiligen. "Die
Anleger verzichten auf ein Drittel des versprochen
Kapitalrückflusses", so Hahn, "die Treuhandgesellschaften als
angebliche Interessenvertreter der Anleger verkaufen es schon als
großzügig, dass die Treuhandgebühren von immerhin insgesamt jeweils
4,711 Millionen USD bis 2011 gestundet und erst ab 2016 zurückgezahlt
werden müssen." Wegen der ungleichen Verteilung der Sanierungskosten
und der wirtschaftlich insgesamt immer noch unsicheren Perspektive
sollten laut Hahn Anleger ihre Chance zum Ausstieg aus der
Beteiligung nutzen. "Etwaige Schadensersatzansprüche sind - bis auf
solche gegen die Prospektverantwortliche (im engeren Sinne) der HCI
Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG - noch nicht verjährt. "Wir von
hrp gehen von eindeutigen Prospektfehlern aus. Weiterhin bestehen bei
Falschberatung gute Chancen, gegen die anlageberatende Bank
erfolgreich vorgehen zu können. Aufgrund eigener Erfahrungen schätzen
wir", so Anwalt Hahn abschließend, "dass diesbezüglich auch
außergerichtliche Lösungen möglich sind."

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als "empfohlene Kanzlei" bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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