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EANS-Hauptversammlung: AGRANA Beteiligungs-AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 01-06-2011

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Wien, FN 99489 h
ISIN AT0000603709

Einberufung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 24.
ordentlichen Hauptversammlung der AGRANA
Beteiligungs-Aktiengesellschaft am Freitag, dem 01. Juli 2011, um
11.00 Uhr, im Tech Gate Vienna, 1220 Wien, Donau-City-Straße 1,
Veranstaltungssaal 0.1

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten, um den Anhang erweiterten
Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 28.02.2011 sowie
des zusammengefassten Lageberichts samt Corporate
Governance-Bericht und des Berichts des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2010/2011

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2010/2011

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011

5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/2011

6. Wahl eines Mitgliedes des Aufsichtsrats

7. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011/2012

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 10. Juni 2011 zur Einsicht
der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1220
Wien, Donau-City- Straße 9, Generalsekretariat, auf:

• Jahresabschluss, • Konzernabschluss mit zusammengefasstem
Lagebericht, • Vorschlag für die Gewinnverwendung,Corporate
Governance-Bericht, • Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das
Geschäftsjahr 2010/2011; • Beschlussvorschläge zu den
Tagesordnungspunkten 2 - 7, • Erklärung des Kandidaten für die Wahl
eines Mitgliedes des Aufsichtsrats zu TOP 6 gemäß § 87 Abs. 2
AktG.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
ein Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß
§ 114 AktG, sind spätestens ab 10. Juni 2011 außerdem im Internet
www.agrana.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110, 118 und 119
AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
10. Juni 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1220
Wien, Donau-City-Straße 9, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber,
Generalsekretärin, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis
der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 21. Juni 2011 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 1 21137 12940 oder an 1220 Wien, Donau-City-Straße 9,
z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin, oder per E-Mail
gertraud.woeber@agrana.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats- Mitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen
oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen
zur Wahrung der Sitzungsökonomie bis 28. Juni 2011 an den Vorstand,
z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber, Generalsekretärin, per Telefax an +43
1 21137 12940 oder per E- Mail gertraud.woeber@agrana.com, gestellt
werden.

Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesordnung Anträge zu stellen. Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären,
die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen
werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 21. Juni 2011 in
der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem
Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der
vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände,
die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
anzuschließen.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG, sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft www.agrana.com zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 21. Juni 2011 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 28. Juni 2011 ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.

Per Post: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft

(in Schriftform z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber
gem. § 886 ABGB) Generalsekretärin
Donau-City-Straße 9
1220 Wien
Per SWIFT: GIBAATWGGMS
(Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000603709 im Text angeben)
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 58
Per E-Mail: anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der
Gesellschaft ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen
zugehen muss.

Für den Inhalt der Bestätigung des Notars gilt das nachfolgend
Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), • Angaben über den Aktionär:
Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen,
gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen, • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des
Aktionärs; ISIN AT0000603709, • Depotnummer bzw. eine sonstige
Bezeichnung, • Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 21. Juni 2011 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

Ein Muster der Depotbestätigung wird im Internet unter www.agrana.com
zur Verfügung gestellt.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
(in Textform) z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber
Generalsekretärin
Donau-City-Straße 9
1220 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 58

Per E-Mail: anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist Persönlich: bei Registrierung zur
Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.agrana.com abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 30. Juni 2011 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Gesamtzahl der Aktien und Zwischenscheine

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 103.210.249,78 eingeteilt in
14.202.040 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar
eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 14.202.040
Stückaktien. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur
Behebung der Stimmkarten beginnt ab 10.00 Uhr.

Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder
Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden,
werden gebeten, zur Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen
Lichtbildausweis mitzubringen.

Wien, im Juni 2011

Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: AGRANA Beteiligungs-AG
Donau-City-Straße 9
A-1220 Wien
Telefon: +43-1-21137-0
FAX: +43-1-21137-12045
Email: info.ab@agrana.com
WWW: www.agrana.com
Branche: Nahrungsmittel
ISIN: AT0000603709
Indizes: WBI, ATX Prime
Börsen: Präsenzhandel: Berlin, Frankfurt, Stuttgart, Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch

ots Originaltext: AGRANA Beteiligungs-AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

AGRANA Beteiligungs-AG
Mag.(FH) Hannes Haider
Investor Relations
Tel.: +43-1-211 37-12905
e-mail: hannes.haider@agrana.com

Mag.(FH) Christine Göller
Public Relations
Tel.: +43-1-211 37-12084
e-mail:christine.goeller@agrana.com

Branche: Nahrungsmittel
ISIN: AT0000603709
WKN: 779535
Index: WBI, ATX Prime
Börsen: Berlin / Präsenzhandel
Frankfurt / Präsenzhandel
Stuttgart / Präsenzhandel
Wien / Amtlicher Handel


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