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EANS-Hauptversammlung: HTI - High Tech Industries AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 31-05-2011

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung zur 13. ordentlichen Hauptversammlung
der HTI High Tech Industries AG

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 28. Juni 2011 um 10.00
Uhr am Sitz der Gesellschaft in A-4502 St. Marien, Gruber & Kaja
Straße 1, stattfindenden 13. ordentlichen Hauptversammlung ein.

T a g e s o r d n u n g:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010
(samt Anhang) mit dem Lagebericht und dem Corporate
Governance-Bericht sowie des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010
mit dem Konzernlagebericht des Vorstandes (nach IFRS) für das
Geschäftsjahr 2010 und des Berichtes des Aufsichtsrates gemäß § 96
AktG für das Geschäftsjahr 2010.

2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres
2010.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2010.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2010.

5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011.

6. Beschlussfassung über den Widerruf der derzeit eingeräumten
bedingten Kapitalerhöhung gemäß Punkt 4.3b der aktuellen Satzung in
der Höhe von EUR 9.500.000 (Euro neun Millionen fünfhunderttausend).

7. Beschlussfassung a. über die Zustimmung zur Ausstattung der von
der Gesellschaft unter der ISIN AT000A0NV11 begebenen
Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 9.500.000 (neun
Millionen fünfhunderttausend) mit einem Wandlungsrecht in bis zu
Stück 9.500.000 (neun Millionen fünfhunderttausend) auf Inhaber
lautende Stückaktien der Gesellschaft mit Stimmrecht mit einem
anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 9.500.000 (Euro neun
Millionen fünfhunderttausend) und über den gleichzeitigen Ausschluss
des Bezugsrechtes der Aktionäre im Rahmen der Ausstattung dieser
Schuldverschreibungen mit einem Wandlungsrecht in Aktien der
Gesellschaft gemäß § 174 Abs 4 AktG iVm § 153 AktG. Für die Bedienung
der Wandlungsrechte kann der Vorstand das bedingte Kapital verwenden,
über das im Rahmen dieser Hauptversammlung beschlossen werden soll;
sowie

b. über die gleichzeitige bedingte Kapitalerhöhung gemäß § 159 Abs 2
Z 1 AktG um bis zu EUR 9.500.000 (neun Millionen fünfhunderttausend)
durch Ausgabe von bis zu Stück 9.500.000 (neun Millionen
fünfhunderttausend) auf Inhaber lautende Stückaktien mit Stimmrecht
zur Ausgabe an die Gläubiger der Schuldverschreibungen gemäß § 174
AktG im Sinne des Hauptversammlungsbeschlusses vom 28. Juni 2011, die
auf der Grundlage der in dieser Hauptversammlung erteilten Zustimmung
von der Gesellschaft ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung
soll nur soweit durchgeführt werden, als die Gläubiger der von der
Gesellschaft unter der ISIN AT000A0NV11 begebenen Schuldverschreibung
von ihren Wandlungsrechten zum Ausübungspreis von EUR 1 (Euro eins)
je Stückaktie Gebrauch machen. Die neu ausgegebenen Aktien der
bedingten Kapitalerhöhung sind im gleichen Maße wie die bereits
bestehenden Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt. Der
Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch
die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu
beschließen.

8. Beschlussfassung über die Neufassung des Punktes 18.2 des Satzung
wie folgt: "Die Hauptversammlungen werden am Sitz der Gesellschaft,
einer österreichischen Landeshauptstadt oder in St. Marien, Leonding,
Fohnsdorf, Kapfenberg, Korneuburg, Micheldorf oder Neudörfl
abgehalten"

9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur notwendigen
Anpassung in Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 6 bis 8.

Unterlagen zur Hauptversammlung: Gemäß § 108 Abs 3 AktG haben die
Aktionäre die Möglichkeit Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Folgende Unterlagen liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung,
somit ab 07.06.2011, am Sitz der Gesellschaft, Gruber & Kaja Straße
1, 4502 St. Marien bei Neuhofen, während der üblichen Geschäftszeiten
(werktags 9:00 bis 17:00 Uhr) zur kostenlosen Einsicht der Aktionäre
auf:

a. Jahresabschluss mit Lagebericht b. Corporate-Governance-Bericht c.
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht d. Vorschlag für die
Ergebnisverwendung e. Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das
Geschäftsjahr 2010 f. Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten
2 bis 9 g. Bericht des Vorstandes über den Ausschluss der
Bezugsrechtes gemäß § 153 Abs 4 AktG zum Tagesordnungspunkt 7 h.
Gegenüberstellung der Satzungsänderungen

Diese Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit
ab 07.06.2011, auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hti-ag.at, Hauptversammlung 2011 abrufbar. Weiters sind auf der
Internetseite der Gesellschaft die Formulare für die Erteilung und
den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sowie die
gegenständliche Einladung auffindbar.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG:
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von
Hundert des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass
Punkte auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beigefügt werden. Die
Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung
Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft
spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am
07.06.2011, zugehen.

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen eins von
Hundert des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt
der Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) Vorschläge zur
Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen muss der
Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 16.06.2011, zugehen.

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns
sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert
werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von
Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der
Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren
Vorbereitungszeit bedürfen, zeitgerecht vor der Hauptversammlung
schriftlich an die Gesellschaft zu richten.

Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während
eines bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können nur ausgeübt
werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils
relevanten Zeitraum erbracht wird; hierfür genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Weitergehende Informationen über
die Rechte der Aktionäre, insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118
AktG, finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft
www.hti-ag.at unter Hauptversammlung 2011.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussvorschläge und
Fragen sind an die Gesellschaft ausschließlich an eine der
nachgenannten Adressen zu übermitteln.

Per Post:
HTI High Tech Industries AG
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec.
Gruber & Kaja Straße 1
4502 St. Marien

Per Telefax:
(+43 (0) 7229/80400-52826)
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec.

Per E-Mail:
hauptversammlung@hti-ag.at
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec.

Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung gemäß § 111 AktG: Gemäß § 111 Abs1 AktG richtet sich
die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am Ende des
zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag),
somit nach dem Anteilsbesitz am 18.06.2011, 24:00 Uhr (MEZ). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag
vor der Hauptversammlung, somit am 22.06.2011, 24.00 Uhr (MEZ)
zugehen muss, und zwar ausschließlich unter einer der oben genannten
Adressen.

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung
hat mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu
enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der
gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer
Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung als Nachweis des
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 18.06.2011 beziehen.

Gemäß § 262 Abs 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie
Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz
AktG entgegen § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG nicht über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz
der Kreditinstitute (z.B. SWIFT), dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können, entgegennimmt. Die Bestätigungen dürfen
daher ausschließlich an eine der oben angeführten Anschriften
gesendet werden.

Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG:
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen, die im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär
hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in
Textform erteilt werden. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied
des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche
Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat. Hat der Aktionär seinem
depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
Gesellschaft www.hti-ag.at unter Hauptversammlung 2011 zur Verfügung
gestellte Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten
Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Die Vollmacht muss der
Gesellschaft spätestens am 27.06.2011 bis 15:00 Uhr ausschließlich an
eine der oben genannten Adressen zugegangen sein und wird von der
Gesellschaft aufbewahrt werden. Am Tag der Hauptversammlung erfolgt
die Entgegennahme einer Vollmacht bei der Registrierung zur
Hauptversammlung am Versammlungsort.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Gemäß § 106 Z 9 AktG wird bekanntgegeben, dass das Grundkapital der
Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in
29.644.954 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt ist. Jede
Aktie gewährt ein Stimmrecht.

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt ab 9:30 Uhr. Die Aktionäre
bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung
der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher
Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
vorzulegen ist.

St. Marien, am 26. Mai 2011

Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: HTI - High Tech Industries AG
Gruber & Kaja Straße 1
A-4502 St. Marien bei Neuhofen
Telefon: +43(0)3862/304-8562
FAX: +43(0)3862/304-7598
Email: ir@hti-ag.at
WWW: http://www.hti-ag.at
Branche: Holdinggesellschaften
ISIN: AT0000764626
Indizes: WBI, Prime Market
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch

ots Originaltext: HTP High Tech Plastics AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

HTI High Tech Industries AG
DI Peter Glatzmeier
Vorsitzender des Vorstands
Tel: +43 (0) 3862 304 - 8590
Fax: +43 (0) 3862 304 - 7598
E-Mail: peter.glatzmeier@hti-ag.at

HTI High Tech Industries AG
Mag. Nadja Goyer
Konzernkommunikation & Investor Relations
Tel: +43 (0) 3862 304 - 8562
Fax: +43 (0) 3862 304 - 7598
E-Mail: nadja.goyer@hti-ag.at

Branche: Holdinggesellschaften
ISIN: AT0000764626
WKN: A0DQ9W
Index: WBI, Prime Market
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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