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MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II: Hahn Rechtsanwälte führen Pilotklage gegen SEB AG

Geschrieben am 17-05-2011

Bremen (ots) - Geschlossene Lebensversicherungsfonds, die in
britische Zweitmarktpolicen investiert haben, entwickeln sich häufig
nicht wie prognostiziert. "Als Ursache wird dabei oft die
Wirtschafts- und Finanzkrise genannt. Doch darüber hinaus gibt es
einen ganz anderen Grund", weiß Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp). So seien ganz einfach die
Prognosen häufig zu optimistisch angesetzt worden. Ein Beispiel sei
die Kalkulation der MPC Rendite-Fonds Britische Leben plus II GmbH &
Co. KG, bei der jährliche Wertzuwächse von 8,7 Prozent bis 9,8
Prozent zugrunde gelegt worden sind. "Das war nicht plausibel und
auch nicht vertretbar. Denn schon bei der Gründung der
Fondsgesellschaft im Jahre 2005 waren derartige Wertentwicklungen bei
den britischen Lebensversicherungen nicht mehr realistisch", so
Brockmann. Nach dem von hrp in Auftrag gegebenen
Sachverständigengutachten sind die jährlichen Wertzuwächse britischer
Policen seit 2002 massiv eingebrochen; in den Jahren 2003 und 2004
gab es sogar Verluste.

Hrp hat bereits im Dezember 2010 eine erste Pilotklage gegen die
SEB AG wegen fehlerhafter Anlageberatung eingereicht, die beim
Landgericht Lübeck anhängig ist. Der SEB AG wird dabei unter anderem
zum Vorwurf gemacht, das Fondskonzept nicht ausreichend mit dem
banküblichen kritischen Sachverstand geprüft zu haben. Der Kläger
hatte sich im Jahre 2007 insbesondere an der MPC Rendite-Fonds
Britische Leben plus II GmbH & Co. KG mit 100.000 Euro zzgl. 5
Prozent Agio beteiligt. Die Beteiligungen sind unter anderem von der
SEB AG vertrieben worden. Die TVP Treuhand- und
Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH hat bereits mit
Schreiben vom 23. September 2010 mitgeteilt, dass aus heutiger Sicht
ein Kapitalerhalt für die Anleger nicht sichergestellt ist.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird in JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als eine der empfohlenen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz benannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn,
M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut
JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn
Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und
Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.



Pressekontakt:
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail:
petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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