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EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 09-05-2011

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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E I N L A D U N G

an die Aktionäre und Inhaber von Partizipationsscheinen

für die am Mittwoch, den 08. Juni 2011, um 10:00 Uhr
im Austria Center Vienna (ACV), Saal A,
Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien,
stattfindende

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
der
Raiffeisen Bank International AG

Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m


A. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2010, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats über
das Geschäftsjahr 2010 sowie des Corporate-Governance-Berichts des
Vorstands.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2010
ausgewiesenen Bilanzgewinns.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2010.

5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010.

6. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012.

7. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat.

8. Beschlussfassung über den Widerruf des noch nicht ausgenützten Teils der
Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) und die
Erteilung der Ermächtigung für ein neues genehmigtes Kapital gegen Bar-
und/oder Sacheinlage unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts und die
entsprechende Satzungsänderung.

9. Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Einziehung von
Partizipationskapital und die entsprechende Satzungsänderung.

10. Beschlussfassung über die Ermächtigung zu einem
Aktienübertragungsprogramm für die Mitglieder des Vorstands.

B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 18. Mai 2011 während der
Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre und der Inhaber von
Partizipationsscheinen in den Geschäftsräumen am Sitz der Raiffeisen Bank
International AG, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, auf:

• Jahresabschluss 2010 samt Lagebericht,
• Corporate-Governance-Bericht,
• Konzernabschluss 2010 samt Konzernlagebericht,
• Vorschlag für die Gewinnverwendung,
• Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010,
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 10
• Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 87 Abs. 2 AktG samt Lebenslauf
• Satzung unter Ersichtlichmachung der unter Tagesordnungspunkten 8 und 9
vorgeschlagenen Änderungen

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
sind spätestens ab 18. Mai 2011 außerdem im Internet unter
www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung)

zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG

Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung, das ist der Sonntag, 29. Mai 2011, 24.00 Uhr,
Wiener Zeit (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer
an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 3. Juni
2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen muss (näher zu vorgeschriebenem Inhalt und Form der
Depotbestätigung unten):

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83

per E-Mail: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung als
eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF, TIF) anzuschließen ist,
oder
per Post: Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
Am Stadtpark 9
1030 Wien

Die Entgegennahme von Depotbestätigungen über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden
können (SWIFT) ist für diese Hauptversammlung und bis auf
weiteres noch nicht möglich. Stattdessen wird bis auf weiteres als
elektronischer Kommunikationsweg das Telefax und das E-Mail mit
der oben angeführten Telefaxnummer und E-Mail Adresse eröffnet.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD in Schriftform (firmenmäßige
Fertigung erforderlich) in deutscher oder englischer Sprache
auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines
im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B.
BIC-Code, SWIFT), • Angaben über den Aktionär: Name/Firma,
Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen,
gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen, • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des
Aktionärs, ISIN (AT0000606306), • Depotnummer, andernfalls eine
sonstige Bezeichnung, • Die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die
Depotbestätigung auf den oben genannten Nachweisstichtag, das
ist der 29. Mai 2011, 24.00 Uhr Wiener Zeit, bezieht.

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als
Anmeldung zur Hauptversammlung.

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der
Gesellschaft ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen
spätestens am 3. Juni 2011 zugehen muss. Für den Inhalt der
Bestätigung des Notars gilt das oben Ausgeführte sinngemäß (mit
Ausnahme der Depotnummer).

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt;
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
verfügen.

D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE
GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind (zum
Nachweis sogleich unten), können schriftlich verlangen, dass
zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform (Unterschrift erforderlich) spätestens am 18. Mai 2011
der Gesellschaft an Raiffeisen Bank International AG, Mag.
Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am Stadtpark
9, 1030 Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder
Beschlussvorschlag muss auch in einer deutschen Sprachfassung
vorgelegt werden.

Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5 %
des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
ununterbrochen Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben (7) Tage sein
darf. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals
erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die
nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich
die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen. Bei nicht
depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, für die das oben
zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.

Beschlussvorschläge

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform spätestens am 27. Mai 2011 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 83, per
E-Mail an anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei dieses
Verlangen als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF,
TIF) anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank International
AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am
Stadtpark 9, 1030 Wien, zugeht.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Mitglieds in den
Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 7) tritt an die Stelle der
anzuschließenden Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen
Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Die vorgeschlagene Person hat darin
ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder
vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Jeder
Beschlussvorschlag muss auch in einer deutschen Sprachfassung
vorgelegt werden.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses
Aktionärsrechts genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß

§ 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben (7) Tage sein darf. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen oder
bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf
denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, für
die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110,
und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung)
zugänglich.

E. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER INHABER VON PARTIZIPATIONSSCHEINEN

Inhaber von Partizipationsscheinen ("Raiffeisen-Partizipationskapital
2008/2009") haben gemäß § 23 Abs. 5 BWG das Recht, an der Hauptversammlung
teilzunehmen und gemäß § 118 AktG Auskünfte zu begehren. Es ist ihnen auf

Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich
ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Weitere Rechte, insbesondere Stimmrechte, stehen den Inhabern von
Partizipationsscheinen nicht zu.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung richtet sich für die

Inhaber von Partizipationsscheinen nach dem Besitz dieser
Partizipationsscheine am 29. Mai 2011, 24.00 Uhr, Wiener Zeit
(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Inhaber von
Partizipationsscheinen ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Zum Nachweis des Besitzes gelten analog die für Aktionäre unter
Abschnitt C. dargestellten maßgeblichen Regelungen zur
Depotbestätigung; eine schriftliche

Bestätigung des depotführenden Kreditinstitutes hinsichtlich der
Partizipationsscheine muss der Gesellschaft spätestens am 3. Juni 2011
ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen (Abschnitt C. unter
"Depotverwahrte Inhaberaktien") zu gehen. Für den Inhalt der Bestätigung über
den Nachweis des Besitzes der Partizipationsscheine gilt das oben unter
Abschnitt C. zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß:

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC-Code, SWIFT),

• Angaben über den Inhaber von Partizipationsscheinen: Name/Firma,
Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen,
gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen, • Angaben über die Partizipationsscheine: Anzahl der
Partizipationsscheine des Inhabers von Partizipationsscheinen,
ISIN (AT0000A0D915, AT0000A0D907, AT0000A0D8Z1,
AT0000A0D8Y4, AT0000A0D8X6, AT0000A0D8W8, AT0000A0D8V0,
AT0000A0DF47, AT0000A0DF39, AT0000A0DF21), • Depotnummer,
andernfalls eine sonstige Bezeichnung, • Die ausdrückliche
Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den oben
genannten Nachweisstichtag, das ist der 29. Mai 2011, 24.00 Uhr
Wiener Zeit, bezieht.

F. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen
des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Ebenso können sich
Inhaber von Partizipationsscheinen hinsichtlich ihres Rechts auf
Teilnahme an der Hauptversammlung und ihres Auskunftsrechts durch
einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen
oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat der
Aktionäre seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht
spätestens am 6. Juni 2011 an einer der nachgenannten Adressen
der Gesellschaft einzulangen.

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83

per E-Mail: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht
als eingescannter Anhang (z.B. PDF, TIF) dem E-Mail anzuschließen
ist, oder
per Post: Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of
Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien

Als besonderer Service steht den Aktionären (nicht jedoch den
Inhabern von Partizipationsscheinen) ein Vertreter des
Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien,
als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung
auf der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse

besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael
Knap unter der Mobil-Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per E-Mail:
michael.knap@iva.or.at. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen
Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben beschrieben, an die
Gesellschaft zu senden. Allfällige Weisungen sind direkt dem IVA bekannt zu
geben.

Ein allgemeines Vollmachtsformular der Gesellschaft, ein IVA-Vollmachtsformular
und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt
und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com

(Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung) abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

G. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 596.290.628,20 und ist in
195.505.124 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien
(Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Zeitpunkt der
Einberufung (Stichtag 30. April 2011) 943.771 eigene Aktien. Hieraus
stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien
unterliegen einem Stimmverbot.

Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung (Stichtag 30. April 2011)
194.561.353. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

H. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte
Öffentlichkeit können den Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung
am 8. Juni 2011 ab ca. 10 Uhr live im Internet unter
www.rbinternational.com verfolgen. Eine darüber hinausgehende
Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.

I. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises
(Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.

Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen,
nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die
Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht bereits an die
Gesellschaft oder den Vollmachtsvertreter (an die unter F.
angegebenen Adressen) gesendet wurde, erleichtern Sie den
Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.

Wien, im Mai 2011

Der Vorstand
der
Raiffeisen Bank International AG

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Raiffeisen Bank International AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer
Tel.: +43 1 71707-2089
ir@rbinternational.com

Branche: Banken
ISIN: AT0000606306
WKN:
Index: ATX Prime, ATX
Börsen: Luxembourg Stock Exchange / Börse
Wien / Amtlicher Handel


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