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EANS-Hauptversammlung: Frauenthal Holding AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 03-05-2011

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Frauenthal Holding AG
Wien, FN 83990 s
ISIN AT0000762406

Einberufung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

22. ordentlichen Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG

am Mittwoch, dem 01. Juni 2011, um 13.30 Uhr, HOTEL DE FRANCE,
Schottenring 3, 1010 Wien.

Für 11:30 Uhr laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre, die sich
im Sinne

der unten angeführten Bestimmungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung
angemeldet haben, vorab zu einem Mittagessen im Hotel de France.

Tagesordnung der Hauptversammlung

1. Vorlage des Jahresabschlusses, des zu einem Bericht zusammengefassten
Lageberichts, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses und
des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2010

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2010
ausgewiesenen Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2010

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2010

5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat

6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2011

7. Wahlen in den Aufsichtsrat

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 11. Mai 2011 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1090 Wien,

Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika
Hochrieser, auf:

Jahresabschluss,

Corporate Governance-Bericht,

• Konzernabschluss, • zusammengefasster Lagebericht und
Konzernlagebericht, • Vorschlag für die Gewinnverwendung, • Bericht
des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2010; •
Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu
den Tagesordnungspunkten 2 - 7, • Erklärungen der Kandidaten für
die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87 Abs. 2 AktG.

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser
Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf
einer Vollmacht sind spätestens ab 11. Mai 2011 außerdem auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.frauenthal.at/Investor Relations/Hauptversammlung 2011
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110, 118 und 119
AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform
spätestens am 11. Mai 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations,
Mag. Erika Hochrieser, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 23. Mai 2011 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (1) 505 42 06 - 33 oder in Textform an 1090 Wien,
Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika
Hochrieser, oder per E-Mail e.hochrieser@frauenthal.at, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung
dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.

Sofern Namensaktien oder Zwischenscheine ausgegeben sind, ist die
Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und es bedarf keines
gesonderten Nachweises durch den Aktionär.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem
Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür
ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung. Ausdrücklich wird auf Folgendes hingewiesen: Personen
zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7 der Tagesordnung) können nur
von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals
halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen
spätestens am 23. Mai 2011 in der oben angeführten Weise der
Gesellschaft zugehen.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach
den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der
Internetseite der Gesellschaft
www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung 2011 zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Anteilsbesitz bzw. sofern Namensaktien oder
Zwischenscheine ausgegeben sind nach der Eintragung im

Aktienbuch jeweils am Ende des 22. Mai 2011, 24.00 Uhr (Wiener Zeit)
(Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der und zur Ausübung der Aktionärsrechte in der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und
dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 27. Mai
2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu
gehen muss.

Per Post HV-Veranstaltungsservice GmbH
Kennwort: Frauenthal
Seeböckgasse 41
1160 Wien

als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder

Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT599; unbedingt ISIN
AT0000762406 im Text angeben)

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 81

Per E-Mail: anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at (als
eingescannter Anhang TIF, PDF, etc.)

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der
Gesellschaft ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen
zugehen muss.

Namensaktien, Zwischenscheine

Sofern Namensaktien oder Zwischenscheine ausgegeben sind, ist
für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich; es
bedarf keiner Anmeldung zur Hauptversammlung.

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000762406,
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 22. Mai 2011 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in
englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen
des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen
oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die
Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des
Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur
ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die
Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
erteilt hat. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden.
Ohne ausdrückliche

anderslautende Weisung des Aktionärs ist bei Bestellung mehrerer
Bevollmächtigter jeder von diesen selbständig vertretungsbefugt.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 31. Mai 2011, 16.00 Uhr,
ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post HV-Veranstaltungsservice GmbH
Kennwort: Frauenthal
Seeböckgasse 41
1160 Wien

als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 81

Per E-Mail: anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at (als
eingescannter Anhang TIF, PDF, etc.)

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung 2011 abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 9.434.990,-- eingeteilt in
9.434.990 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 282.456 Stück eigene Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 9.152.534 Stück.

Wien, im Mai 2011
Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Frauenthal Holding AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Frauenthal Holding AG

Dr. Martin Sailer
E-Mail: m.sailer@frauenthal.at

Mag. Erika Hochrieser
E-Mail: e.hochrieser@frauenthal.at

Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Tel + 43(1) 505 42 06
Fax + 43(1) 505 42 06-33
www.frauenthal.at

Branche: Technologie
ISIN: AT0000762406
WKN:
Index: ATX Prime
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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