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EANS-Hauptversammlung: C-QUADRAT Investment AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 28-04-2011

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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C-QUADRAT Investment AG

Einladung

zu der am 27. Mai 2011 um 11 Uhr am Sitz der Gesellschaft, Stubenring
2, 1010 Wien stattfindenden

24. (ordentlichen) Hauptversammlung der C-QUADRAT Investment AG

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2010, des Vorschlags für
die Gewinnverwendung und Vorlage des Berichtes des Aufsichtsrates
über das Geschäftsjahr 2010

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31. Dezember2010 ausgewiesenen Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2010

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die
Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für den
Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2011

7. Beschlussfassung über den Widerruf der bestehenden Ermächtigung
zum zweckfreien Rückerwerb eigener Aktien gemäß Beschluss der
Hauptversammlung vom 11. Dezember 2008 unter gleichzeitiger
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs.
1 Z 8 Aktiengesetz (AktG) eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben.
Der Vorstand ist weiters ermächtigt, zurück erworbene Aktien ohne
weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat
wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich aus einer solchen
Einziehung ergeben, zu beschließen.

8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, die
Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien mit Zustimmung des
Aufsichtsrates gemäß § 65 Abs. 1b AktG ohne weiteren Beschluss der
Hauptversammlung und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot durchzuführen.

9. Wahlen in den Aufsichtsrat

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 17.05.2011 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Es
genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
24.05.2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen muss:

Per Post: C-QUADRAT Investment AG, Stubenring 2, 1010 Wien, zH.: Frau
Mag. Kerstin Kienleitner Per Fax: C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer:
+43/1/51566-359, zH.: Frau Mag.Kerstin Kienleitner

Depotbestätigungen können NICHT per SWIFT übermittelt werden (§ 262
Abs 20 AktG).

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code);
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen; * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs; ISIN AT0000613005 * Depotnummer bzw eine sonstige
Bezeichnung; * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag (17.05.2011) beziehen und wird nur in deutscher oder
in englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Hinweise auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre deren Anteil zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
06.05.2011 der Gesellschaft ausschließlich per Post an der Adresse
C-QUADRAT Investment AG, zH.: Frau Mag. Kerstin Kienleitner,
Stubenring 2, 1010 Wien, zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5% des Grundkapitals) seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind,
und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteil zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 18.05.2011 der Gesellschaft entweder per Post
an C-QUADRAT Investment AG, zH.: Frau Mag. Kerstin Kienleitner,
Stubenring 2, 1010 Wien, oder per Fax an C-QUADRAT Investment AG,
Faxnummer: +43/1/51566-359, zH.: Frau Mag. Kerstin Kienleitner,
zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen
Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind spätestens ab 06.05.2011 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.c-quadrat.at Investor
Relations Hauptversammlung zugänglich.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 06.05.2011 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumlichkeiten der C-QUADRAT Investment AG,
Stubenring 2, 1010 Wien, auf:

* Jahresabschluss 2010 samt Lagebericht * Corporate Governance
Bericht 2010 * Konzernabschluss samt Konzernlagebericht * Bericht des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010 * Bericht des Vorstands
gemäß § 65 Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2 und § 153 Abs 4 AktG über die
Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses der Aktionäre im Fall der
Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien * Beschlussvorschläge zu
den Tagesordnungspunkten 2. bis 9. (inkl. Vorschlag für die
Gewinnverwendung) * Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den
Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 9. gemäß § 87 Abs 2 AktG *
Geschäftsbericht 2010

Diese Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung,
insbesondere ein Formular für die Erteilung und den Widerruf einer
Vollmacht, stehen spätestens ab 06.05.2011 im Internet unter
www.c-quadrat.at Investor Relations Hauptversammlung zum Download
zur Verfügung.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt
werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 25.05.2011, bis 16 Uhr ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen einzulangen:

Per Post: C-QUADRAT Investment AG, Stubenring 2, 1010 Wien, zH.: Frau
Mag. Kerstin Kienleitner Per Fax: C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer:
+43/1/51566-359, zH.: Frau Mag.Kerstin Kienleitner

Ein Vollmachtformular (samt Formular zum Widerruf der Vollmacht) wird
auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.c-quadrat.at Investor Relations
Hauptversammlung abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.

Es wird weiters darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die
Mitglieder des Vorstands bzw die Mitglieder des Aufsichtsrates eine
ihr/ihnen für die Ausübung der Aktionärsrechte in der
Hauptversammlung erteilte Stimmrechtsvollmacht nicht ausüben werden.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft in 4.363.200 auf Inhaber lautende
Nennbetragsaktien eingeteilt, von denen jede Aktie eine Stimme
gewährt.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage der Depotbestätigung bzw eines gültigen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10:00 Uhr.

Wien, im April 2011 Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: C-QUADRAT Investment AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Mag. Andreas Wimmer
Vorstand
C-QUADRAT Investment AG
Stubenring 2
A-1010 Wien
Tel.: +43 1 515 66 316
Mail: a.wimmer@investmentfonds.at
www.c-quadrat.com

Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: AT0000613005
WKN:
Index: Standard Market Auction
Börsen: Frankfurt / Amtlicher Handel
Wien / Amtlicher Handel


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