(Registrieren)

EANS-Hauptversammlung: KTM Power Sports AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 25-03-2011

--------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------

KTM Power Sports AG
mit dem Sitz in Mattighofen

ISIN: AT0000645403

Einladung

zu der am 26. April 2011 um 14:00 Uhr
im Hauptgebäude der KTM-Sportmotorcycle AG,
Stallhofnerstraße 3, 5230 Mattighofen, stattfindenden

23. ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes
des Vorstandes jeweils für das Geschäftsjahr 2009/2010 und das
Rumpfgeschäftsjahr 2010(01.09.2010 bis 31.12.2010) und Vorlage des
Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes und des
Corporate-Governance-Berichtes für das Geschäftsjahr vom 01.09.2009
bis 31.12.2010 mit dem Bericht des Aufsichtsrates jeweils über das
Geschäftsjahr 2009/2010 und das Rumpfgeschäftsjahr 2010. 2.
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31.08.2010 und zum 31.12.2010 jeweils ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des
Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2009/2010 und das
Rumpfgeschäftsjahr 2010. 4. Beschlussfassung über die Vergütung des
Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2009/2010 und das
Rumpfgeschäftsjahr 2010. 5. Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 01.01.2011 bis 31.12.2011. 6. Wahlen in den
Aufsichtsrat. 7. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals
der Gesellschaft von EUR 10.109.000,00 (i) um EUR 355.000,00 durch
Ausgabe von 355.000 Stück auf Inhaber lautende Aktien zum Nennbetrag
von je EUR 1,00 zu einem Ausgabekurs von EUR 35,00 gegen Sacheinlage
gemäß § 150 Abs. 1 Aktiengesetz durch Einbringung des einer zur Gänze
geleisteten Stammeinlage in Höhe von EUR 34.650,00 entsprechenden
Geschäftsanteils der CROSS Industries AG, FN 261823 i, an der KTM
Immobilien GmbH, FN 351879 w, was einer Beteiligung im Ausmaß von 99%
entspricht, in die Gesellschaft unter gleichzeitigem
Bezugsrechtsausschluss gemäß § 153 Abs. 4 Aktiengesetz der restlichen
Aktionäre und Zulassung der CROSS Industries AG zur Zeichnung der
gesamten Kapitalerhöhung und (ii) um bis zu weitere EUR 45.000,00
durch Ausgabe von 45.000 Stück auf Inhaber lautende Aktien zum
Nennbetrag von je EUR 1,00 zu einem Ausgabekurs von EUR 35,00 und die
damit verbundene Änderung der Satzung in Punkt 4.1.
Einsichtnahmemöglichkeiten der Aktionäre gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG
(§ 106 Z 4 AktG): Die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG liegen
ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 05.04.2011, am Sitz
der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auf und sind die
Informationen gemäß § 108 Abs 4 AktG auf der Internetseite der
Gesellschaft www.ktm.at unter Investor Relations abrufbar. Weiters
sind auf der Internetseite der Gesellschaft die Formulare für die
Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
zugänglich.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118
AktG (§ 106 Z 5 AktG): Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren
Anteile zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals erreichen,
schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der nächsten
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Das
Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor
der Hauptversammlung, sohin spätestens am 05.04.2011, zugehen.

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen eins von
Hundert des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt
der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrates
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das
Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am
siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am
14.04.2011, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar
wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der
Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über
mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend
zugänglich war.

Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während
eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden,
wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten
Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10 a AktG erbracht wird.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß §§
109, 110 und 118 AktG finden sich auch auf der Internetseite der
Gesellschaft www.ktm.at unter Investor Relations.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft gerichtet werden.
Anträge und Fragen sind an die Gesellschaft per Post
(Stallhofnerstraße 3, 5230 Mattighofen), per Telefax (+43 (0)
7742/6000-5148) oder per E-Mail (claudia.sausack@ktm.com) zu Handen
von Frau Claudia Sausack zu übermitteln.

Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und 7 AktG):

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung der Aktionärsrechte richtet sich nach dem Anteilsbesitz am
Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am 16.04.2011, 24:00
Uhr Wiener Zeit. Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen
und Aktionärsrechte ausüben wollen, müssen ihren Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft nachweisen.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung zugehen muss. Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a
Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu

enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der
gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein. Die Depotbestätigung bedarf der Schriftform.
Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache
entgegengenommen.

Für nicht depotverwahrte Inhaberaktien genügt zum Nachweis die
schriftliche Bestätigung eines Notars, die der Gesellschaft
spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen muss.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag muss der
Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung,
sohin am 20.04.2011, per Post (Stallhofnerstraße 3, 5230
Mattighofen), per Telefax (+43 (0) 7742/6000-5148) oder per E-Mail
(claudia.sausack@ktm.com) zu Handen von Frau Claudia Sausack zugehen.
Die Gesellschaft nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114
Abs 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG nicht
über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können, entgegen.

Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG):

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht
als´Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine
ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person erteilt werden. Die Textform ist jedenfalls
ausreichend. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§
10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt
wurde.

Für die Erteilung einer Vollmacht ist zwingend das auf der
Internetseite der Gesellschaft www.ktm.at unter Investor Relations
zur Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer
beschränkten Vollmacht ermöglicht, zu verwenden. Die Vollmacht muss
der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden.
Vollmachten können an die Gesellschaft per Post (Stallhofnerstraße 3,
5230 Mattighofen), per Telefax (+43 (0) 7742/6000-5148) oder per
E-Mail (claudia.sausack@ktm.com) zu Handen von Frau Claudia Sausack
übermittelt werden. Die Gesellschaft nimmt Depotbestätigungen und
Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs 3
zweiter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen
Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können, entgegen. Die
vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung (§ 106 Z 9 AktG und § 83 Abs 2 Z 1 BörseG):

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 10.109.000,00 und ist in 10.109.000
Aktien zum Nennbetrag von je EUR 1,00 zerlegt. Das Stimmrecht
entspricht dem Nennwert der Aktien. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur
Behebung der Stimmkarten beginnt ab 13:30 Uhr.

Mattighofen, im März 2011 Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------

ots Originaltext: Cross Holding AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

KTM Power Sports AG
Mag. Viktor Sigl MBA
Tel: +43 7742 6000 144
Mail to: viktor.sigl@ktm.at

Branche: Technologie
ISIN: AT0000645403
WKN:
Index: mid market
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

322978

weitere Artikel:
  • EANS-News: PVA TePla AG / Good earnings figures -------------------------------------------------------------------------------- Corporate news transmitted by euro adhoc. The issuer/originator is solely responsible for the content of this announcement. -------------------------------------------------------------------------------- annual result Wettenberg (euro adhoc) - • Consolidated EBIT of EUR 12.0 million (previous year: EUR 16.6 million) (Wettenberg, March 25, 2011) - PVA TePla AG, Wettenberg, a manufacturer of silicon crystallization systems, vacuum and high-temperature mehr...

  • EANS-News: PVA TePla AG / Gute Ergebniszahlen -------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Jahresergebnis Wettenberg (euro adhoc) - • Konzernbetriebsergebnis (EBIT) bei 12,0 Mio. Euro (VJ 16,6 Mio. Euro) (Wettenberg, 25.03.2011) - Die PVA TePla AG, Wettenberg, ein Hersteller von Anlagen für die Kristallisation von Silizium sowie von Vakuum- und Hochtemperaturanlagen, mehr...

  • EANS-News: Vincento Payment Solutions Ltd.: Kalixa® unterstützt Osterurlauber mit Verzicht auf Fremdwährungsgebühren -------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Strategische Unternehmensentscheidungen London, 25. März 2011 (euro adhoc) - Kalixa®, die Prepaid MasterCard® von Vincento Payment Solutions Ltd., gibt bekannt, dass nun dauerhaft bei allen Auslandseinkäufen auf die Berechnung von Fremdwährungsgebühren verzichtet mehr...

  • EANS-Hauptversammlung: Mühlbauer Holding AG & Co.KGaA / Einberufung der Hauptversammlung -------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA Roding - ISIN DE0006627201 - Wir laden hiermit unsere Kommanditaktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, dem 05. Mai 2011, 14.00 Uhr, in das Soldatenheim/Stadthalle, Haus Ostmark, Chamer Steig 1, 93426 Roding, mehr...

  • EANS-News: Nordex SE / Nordex UK erhält Auftrag für 28,6-MW-Projekt 22 Anlagen für Schottland / Errichtung in zwei Phasen geplant -------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen Utl.: 22 Anlagen für Schottland / Errichtung in zwei Phasen geplant Hamburg (euro adhoc) - Hamburg, 25. März 2011. Nordex liefert 22 Windenergieanlagen für das Projekt "Drone Hill" in mehr...

Mehr zu dem Thema Finanzen

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht