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Verein "Ja zum Nürburgring": Beschwerden an die EU-Kommission wegen Verstößen gegen europäisches Beihilfe- und Vergaberecht unumgänglich

Geschrieben am 23-03-2011

Nürburg (ots) - Der gemeinnützige Verein "Ja zum Nürburgring" hat
entschieden, den Fehlentwicklungen am Nürburgring im Zusammenhang mit
dem Projekt "Nürburgring 2009" mit allen ihm zur Verfügung stehenden
Mitteln Einhalt zu gebieten. Er wird Beschwerden an die Europäische
Kommission wegen Verstößen gegen europäisches Beihilfe- und
Vergaberecht richten, um den Motorsport wieder in den Mittelpunkt der
Aktivitäten am Nürburgring zu rücken.

Nach den Feststellungen des Vereins haben das Land Rheinland-Pfalz
und die Nürburgring GmbH durch die Bündelung motorsportfremder
Freizeitaktivitäten mit der einzigartigen Sportstätte des
Nürburgrings den Rennsport aus dem Fokus verloren und durch die
Einsetzung der Nürburgring Automotive GmbH für den Betrieb der
gesamten Wirtschaftsaktivitäten am Nürburgring gegen zentrale
Regelungen des EU-Rechts verstoßen.

Die Analyse der beauftragten Kanzlei FREY Rechtsanwälte und das
durch den Verein in Auftrag gegebene Rechtsgutachten des Regensburger
Universitätsprofessors Jürgen Kühling machen deutlich, dass es im
Zusammenhang mit dem Projekt "Nürburgring 2009" und der Einsetzung
der Nürburgring Automotive GmbH zu klaren Verstößen gegen
europäisches Beihilfe- und Vergaberecht gekommen ist.

Die zugänglichen Informationen belegen, dass der Nürburgring
Automotive GmbH bzw. den sie kontrollierenden Unternehmen von Kai
Richter und Jörg Lindner Begünstigungen aus staatlichen Mitteln
gewährt wurden bzw. werden. Es handelt sich um Beihilfen im Sinne des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die der
EU-Kommission zur Prüfung mitgeteilt werden müssen. Bereits die
unterlassene Notifizierung von Beihilfen verstößt gegen das
Durchführungsverbot für Beihilfen und hat die Nichtigkeit
zugrundeliegender Verträge zur Folge.

Gleichzeitig kam es bei der Verpachtung zu einem Verstoß gegen
europäisches Vergaberecht, weil der Betrieb der Rennstrecken und der
motorsportfremden Aktivitäten nicht öffentlich ausgeschrieben wurde.
Die unmittelbare Vergabe der Betriebskonzession an die Nürburgring
Automotive GmbH verstößt daher mangels Durchführung eines fairen und
unparteiischen Vergabeverfahrens gegen den EU-Vertrag. Auch dieser
Rechtsverstoß führt nach dem Rechtsgutachten von Prof. Kühling zur
Nichtigkeit zugrundeliegender Verträge, insbesondere zur Nichtigkeit
des Pachtvertrags mit der Nürburgring Automotive GmbH.

Der Verein wird in Kürze die Beschwerden bei der EU-Kommission
einreichen. Gleichzeitig macht er u.a. wegen der genannten
Rechtsverstöße eine schwerwiegende Störung der Geschäftsgrundlage
geltend und fordert rund 1,6 Mio. Euro zurück, die er seit dem Jahr
2007 für Sicherheitsmaßnahmen an der Nordschleife des Nürburgrings
beigetragen hat.

Interessierte können das Rechtsgutachten von Professor Kühling
anfordern unter der Kontaktadresse FREY Rechtsanwälte,
Kaiser-Wilhelm-Ring 40, 50672 Köln, Tel. 0221-420748 00, Fax
0221-420748 29 oder per E-Mail miriam.buschmann@frey.tv .



Pressekontakt:
FREY Rechtsanwälte
Kaiser-Wilhelm-Ring 40
50672 Köln
Tel. 0221-420748 00
Fax 0221-420748 29
E-Mail miriam.buschmann@frey.tv
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