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EU-Kommission will Besteuerung von Unternehmen vereinfachen

Geschrieben am 16-03-2011

Brüssel / Berlin (ots) - Die Besteuerung grenzüberschreitend
tätiger Unternehmen soll sich deutlich vereinfachen. Die
EU-Kommission hat heute (Mittwoch) eine EU-weit gültige
Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer vorgeschlagen. "Damit
können Unternehmen in der EU leichter und kostengünstiger Geschäfte
abwickeln", sagte EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta. "Zudem
entstehen für kleine und mittlere Unternehmen, die über ihre
inländischen Märkte hinaus expandieren wollen, neue Möglichkeiten."

Die neue Bemessungsgrundlage ist eine wichtige Initiative in der
Wachstumsstrategie Europa 2020 und aus dem Jahreswachstumsbericht der
Kommission sowie aus dem von den Staats- und Regierungschefs
beschlossenen "Pakt für den Euro".

Bei dem Vorschlag geht es nicht um die Höhe der
Unternehmenssteuern, sondern um eine einheitliche
Berechnungsgrundlage. Der Steuersatz würde auch künftig von jedem
Land national entschieden. Auch geht es nicht um eine Steuer für die
EU, sondern um einfachere Regeln und mehr Transparenz für eine
nationale Steuer. Die "Gemeinsame konsolidierte
Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage" (GKKB) hätte zur Folge, dass
die Unternehmen ihre Steuererklärungen EU-weit nur noch bei einem
Finanzamt einreichen müssen und alle in der EU entstandenen Gewinne
und Verluste verrechnen können. Unternehmen sollen selbst entscheiden
können, ob sie die neue EU-weite Berechnungsgrundlage nutzen oder
weiter nach den nationalen Systemen abrechnen.

Nach Schätzungen der Kommission ermöglicht die GKKB Unternehmen in
der EU, jährlich Befolgungskosten in Höhe von 700 Mio. Euro
einzusparen, und weitere 1,3 Mrd. Euro durch die Konsolidierung von
Gewinnen und Verlusten. Das Einsparpotenzial für Unternehmen, die
grenzübergreifend expandieren wollen, beläuft sich auf bis zu 1 Mrd.
Euro. Zudem soll die GKKB die EU für ausländische Investoren
attraktiver machen.

Derzeit entstehen für Unternehmen durch die in jedem der 27
Staaten unterschiedliche Berechnung der Steuern unnötige Belastungen.
Auch müssen die Unternehmen mit bis zu 27 verschiedenen
Steuerverwaltungen zusammenarbeiten. Zudem müssen sie für die
Besteuerung ihrer gruppeninternen Transaktionen ein äußerst komplexes
System anwenden (Verrechnungspreise) und können ihre in einem
Mitgliedstaat entstandenen Verluste nicht mit Gewinnen ausgleichen,
die sie in einem anderen Mitgliedstaat erzielt haben. Die Folge ist,
dass größeren Unternehmen hohe Kosten und Komplikationen entstehen,
und kleine Unternehmen häufig ganz davon Abstand nehmen, in der EU zu
expandieren.



Pressekontakt:
Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland
Pressestelle
Carsten Lietz - Tel 030 2280 2300
carsten.lietz@ec.europa.eu


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