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"Markt" im NDR Fernsehen: Testsiegel - neue Tricks täuschen Verbraucher

Geschrieben am 13-03-2011

Hamburg (ots) - Viele Unternehmen werben zu Unrecht mit einem
Testsiegel der Stiftungen Warentest oder Ökotest. Nach Recherchen des
Verbrauchermagazins "Markt" im NDR Fernsehen werden Verbraucher bei
vielen Produkten mit neuen Testsiegel-Tricks in die Irre geführt. Der
Verbraucherzentrale Bundesverband zeigt sich alarmiert und prüft
jetzt die Möglichkeit von Abmahnungen in den von "Markt" aufgedeckten
Fällen.

"Markt" hat stichprobenartig Produkte mit ausgewiesenen
Testsiegeln eingekauft und dem Verbraucherzentrale Bundesverband zur
Überprüfung vorgelegt. Das Ergebnis ist erschreckend. Der Vorwurf der
Verbraucherschützer: Viele Hersteller und Händler verstoßen gegen das
Gesetz oder die Nutzungsbedingungen von Stiftung Warentest.

So werden Testsiegel einfach auf nicht getestete Produkte
übertragen. Beispiele aus der Stichprobe von "Markt": Die
Rasierklingen des Herstellers Gillette und der "Bref Power Fettlöser"
der Firma Henkel. Beide werben mit einem Testsiegel, obwohl diese
Produkte gar nicht getestet wurden. Bei Gillette wurden nicht die
Klingen, sondern die Nassrasierer getestet. Und Testsieger ist nicht
der "Bref Power Fettlöser", sondern der "Bref Power Reiniger Kalk &
Schmutz". Für den Verbraucher ist das kaum zu entlarven. Der Jurist
Winfried Ellerbrock von Stiftung Warentest ordnet dies als "unlautere
Werbung" ein. Die Firma Henkel hält die Bewerbung ihres "Bref Power
Fettlösers" für ausreichend und erklärt: "Es handelt sich um
sogenanntes 'Cross-Referencing', das marktüblich ist."

Immer wieder werden Produkte auch mit veralteten Testsiegeln
beworben. So trägt das "Frische Deo Sebamed" ein Gütesiegel von 1994.
Unrechtmäßig, denn 2007 gab es einen Folgetest. Laut Stiftung
Warentest verstößt dies gegen ihre Nutzungsbedingungen, denn wenn
sich die Testkriterien verändert haben, dürfen alte Siegel nicht mehr
benutzt werden. Als Frist gilt hierfür der Zeitpunkt der
Veröffentlichung der neuen Testergebnisse. Sebamed hält die Werbung
hingegen für rechtmäßig. Dennoch erklärt das Unternehmen "Markt"
gegenüber, man habe sich jetzt dazu entschieden, das Testergebnis
auch aufgrund des Alters "bei dem anstehenden Produkt-Relaunch nicht
mehr zu verwenden".

Auch am Regal mancher Discounter wie zum Beispiel Lidl wird der
Verbraucher mit Testsiegel-Werbung in die Irre geführt. Nach
Recherchen von "Markt" besonders beliebt ist die Methode mit dem
Präsentierkarton. "Testen Sie auch den Testsieger" steht zum Beispiel
auf einem Shampoo-Karton. Dabei befinden sich in dem Karton
verschiedene Shampoos eines Herstellers, auch solche ohne Testsiegel.
Irreführend für den Verbraucher und damit unlautere Werbung, urteilt
Kerstin Hoppe vom Verbraucherzentrale Bundesverband: "Die Werbung
steht so separat immer noch da, wenn gar kein Testsiegerprodukt mehr
in dem Karton steht, so dass dann ganz klar eine Irreführung gegeben
ist."

Lidl hält die Auszeichnung für ausreichend und erklärt "Markt"
gegenüber: "... die Anbringung des Stiftung-Warentest-Logos auf den
entsprechenden Produkten macht diese eindeutig erkennbar."

Wie geschickt Hersteller und Händler vorgehen und ihre Kunden mit
neuen Maschen in die Irre führen und wie die Verbraucher darauf
reagieren, zeigt "Markt" am Montag, 14. März, ab 20.15 Uhr im NDR
Fernsehen.

Bei Rückfragen: NDR Fernsehen, Redaktion "Markt", Tel.:
040/4156-4825, E-Mail: markt@ndr.de



Pressekontakt:
NDR Norddeutscher Rundfunk
NDR Presse und Information
Telefon: 040 / 4156 - 2300
Fax: 040 / 4156 - 2199
http://www.ndr.de


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