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Bilderklau ist strafbar: Bei Internet-Auktionen nur eigene Fotos verwenden / R+V-Infocenter: Fremde Fotos sind urheberrechtlich geschützt

Geschrieben am 10-03-2011

Wiesbaden (ots) - Das Frühjahr steht vor der Tür: Viele Deutsche
nehmen sich jetzt Zeit zum Ausmisten und versteigern gut erhaltene
Besitztümer im Internet. Auf den Webseiten der Hersteller und in
anderen Auktionen finden die Verkäufer schöne Fotos, die gut zu ihrem
Angebot passen. Ein Mausklick genügt, um sie schnell und bequem
einzubinden. Doch Vorsicht: "Wer online etwas verkauft, sollte keine
fremden Fotos verwenden. Denn das kann gegen das Urheberrecht des
Fotografen verstoßen und unter Umständen teuer werden", sagt Sascha
Nuß, Rechtsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er
empfiehlt, die Gegenstände selbst zu fotografieren.

Fremde Bilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt - auch
wenn sie nicht gekennzeichnet sind. Wer sie vorsätzlich ohne
Erlaubnis verwendet, begeht eine Straftat, die sogar mit Gefängnis
geahndet werden kann. "Das kommt jedoch selten vor. Viel häufiger
werden Abmahnungen verschickt", so R+V-Experte Nuß. Der Abgemahnte
wird darin normalerweise aufgefordert, eine "strafbewehrte
Unterlassungserklärung" zu unterschreiben. Damit verpflichtet er
sich, die Fotos nicht mehr zu verwenden. Meist werden dann noch
Anwaltskosten fällig, die mehrere hundert Euro betragen können. Wenn
er Pech hat, muss der Verkäufer außerdem Schadenersatz zahlen. Dieser
entspricht dann einer angemessenen Lizenzgebühr für das Bild -
unabhängig davon, ob er das Bild für diesen Preis verwendet hätte.

Wer eine Abmahnung bekommt, sollte innerhalb der gesetzten Frist
reagieren. "Das Urheberrecht greift auch, wenn man sich seiner Schuld
nicht bewusst ist, etwa weil ein Bekannter das Foto geschickt hat",
warnt Nuß.

Das R+V-Infocenter rät, sicher zu gehen und nur eigene Fotos zu
verwenden - auch wenn sie nicht so professionell aussehen. Verkäufer,
die unbedingt ein bestimmtes Bild verwenden möchten, sollten vorher
schriftlich um Erlaubnis fragen. Dann kann der Urheber entscheiden,
ob er mit der Veröffentlichung einverstanden ist.



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de


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