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EANS-News: Liso Goldmines Plc / Verbot von Minenaktivitäten im Osten der DR Kongo betrifft nicht die Liso Goldmines

Geschrieben am 03-03-2011

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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Firmenporträts/Joint
Ventures/Kooperationen/Zusammenarbeit/Recht/Prozesse

London / Kinshasa (euro adhoc) - Die Liso Goldmines Plc (WKN:A1C2WG /
Frankfurt) (`Liso´ oder das `Unternehmen´) nimmt aus gegebenen Anlass
noch einmal Stellung zu dem noch bestehenden Verbot von
Minenaktivitäten in den Provinzen Nord-Kivu, Süd-Kivu und Maniema,
die im letzten Jahr durch die kongolesische Regierung angeordnet
wurde.

Das Bergbau Ministerium in Kinshasa hat im September 2010 eindeutig
definiert, wer von dieser Suspension betroffen sein soll. Im Dekret
No. 0705 / Artikel 2 des Bergbau Ministeriums wird explizit darauf
verwiesen, dass Inhaber von Minenlizenzen, die Bodenschätze
industriell abbauen und eine Erweiterung ihrer Minenaktivitäten
anstreben, von dem Verbot ausgenommen sind. Der exklusive Partner,
Krall Metal Congo (KMC), erfüllt diese Kriterien und berechtigt Liso
somit, das Gold im Lizenzgebiet abzubauen und zu exportieren. Das
Dokument No. 0705 des Bergbau Ministeriums in Kinshasa wird auf der
Webseite www.liso-goldmines.com im Investor Relationsbereich zum
Download hinterlegt. Zudem hat der kongolesische Bergbau Minister
Martin Kabwelulu gerade erst bekannt gegeben, dass das Verbot am 10
März 2011 wieder aufgehoben wird. Einen entsprechenden Verweis auf
diese Pressemeldung ist auf unserer Webseite zu finden.

CEO Christian Buchta erklärt die neuerliche Stellungnahme zur
Suspension mit dem aktuellen Verlauf des Aktienkurses: "Diverse
Pressemeldungen über ein allgemeines Verbot von Minenaktivitäten im
Osten der DR Kongo haben offensichtlich in den letzten Tagen viele
Aktionäre verunsichert. Das Management der Liso nimmt diese Bedenken
natürlich sehr ernst. Daher haben wir in den letzten Wochen immer
wieder betont, dass Liso durch die Partnerschaft mit der KMC
offiziell legitimiert ist, im Abbaugebiet Gold zu fördern und
insbesondere auch berechtigt ist, dieses zu verkaufen. Das Management
geht davon aus, dass die heutige Stellungnahme nochmals zur
Transparenz in dieser Angelegenheit beigetragen hat."

Liso teilt weiterhin mit, dass die Studie zum Walungu Projekt nun
abgeschlossen ist und die Ergebnisse in der kommenden Woche
veröffentlicht werden.

Unternehmensprofil: Liso Goldmines PLC (ISIN: GB 00B4T1N797) ist eine
britische Gesellschaft und wurde in 2010 gegründet, um den Abbau von
bodennahen Gold-Ressourcen in der Demokratischen Republik Kongo zu
realisieren.

In direkter und exklusiver Kooperation mit der im Kongo ansässigen
Krall Metal Congo S.c.a.r.l., welche die offiziellen Schürf- und
Abbaurechte für ein 9.800 km2 großes Areal in den Provinzen Nord- und
Süd-Kivu besitzt, wird Liso Goldmines Plc den Abbau der dort
vorhandenen Gold-Ressourcen planen und umsetzen. Das Gebiet mit einer
Fläche so groß wie Zypern liegt inmitten des Süd-Kivu Goldgürtels. In
unmittelbarer Nachbarschaft sind bereits etablierte
Minengesellschaften tätig.

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Liso Goldmines Plc
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Liso Goldmines Plc
145 - 157 St. John Street 2nd fl.
London EC 1V 4 PY
United Kingdom
Email: info@liso-goldmines.com
Internet: www.liso-goldmines.com

Branche: Bergbau
ISIN: GB00B4T1N797
WKN: A1C2WG
Börsen: Frankfurt / Freiverkehr


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