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Medienfonds - Erstes Vergleichsangebot für geschädigte Anleger! - Entgegenkommen des Fondsanbieters nach Bündelung von Anlegerinteressen und Anmeldung von Schadenersatzansprüchen

Geschrieben am 17-02-2011

Berlin (ots) - Mit Medienfonds haben Tausende Anleger viel Geld
verloren. Jetzt wird zumindest den 526 Anlegern des Medienfonds MHF
Delbrück Film Produktion 2003 GmbH & Co. KG ein Angebot zum Rückkauf
ihrer Beteiligung durch die Kallang GmbH der ABN AMRO Gruppe
unterbreitet.

Im Juni 2010 informierte die Geschäftsführung die Anleger des
Medienfonds MHF Delbrück 2003, dass nach Auffassung des Finanzamtes
der Fonds nicht Hersteller der Filme und die Schuldübernahmegebühr
mit ihrem Barwert zu aktivieren sei. Daraus folge bereits eine
weitgehende Aberkennung der steuerlichen Verluste des
Investitionsjahres. Außerdem seien durch die Bildung einer
Koproduktionsgesellschaft im Ausland auch die noch anerkannten
anfänglichen steuerlichen Verluste nicht in Deutschland abzugsfähig.
Die Anleger müssen daher mit hohen Steuernachforderungen nebst Zinsen
in Höhe von 6 % p. a. rechnen. Darüber hinaus wurden die Anleger
informiert, dass die Staatsanwaltschaft München wegen des
Anfangsverdachts der Steuerhinterziehung ermittelt.

Zahlreiche Anleger haben sich gewehrt und ihre
Schadensersatzansprüche gegenüber den verantwortlichen Unternehmen
der ABN AMRO Gruppe angemeldet, dem Bankhaus Delbrück Bethmann Maffei
AG, das die Beteiligung größtenteils vermittelt hat, und deren
Tochterunternehmen, der DBM Fonds GmbH, die als
Gründungsgesellschafterin und Initiatorin des Fonds fungiert.

Nun liegt den Anlegern ein Angebot vor, mit dem sie 10 % mehr als
das eingesetzte Kapital zurückerhalten, im Gegenzug jedoch den
Nachteil aus der anstehenden Steuerrückforderung nebst
Rückforderungszins tragen. Mit der Annahme des Angebotes verzichten
die Anleger zudem auf alle weiteren Schadensersatzansprüche.

Rechtsanwältin Antje Radtke aus der Kanzlei Schirp
Schmidt-Morsbach Neusel empfiehlt die Annahme des Angebots, soweit
nicht besondere Verhältnisse im Einzelfall entgegenstehen: "Die
Initiatorenseite stellt sich endlich ihrer Verantwortung und leistet
einen Beitrag zur Lösung der Probleme. Den Anlegern wird die
Möglichkeit unterbreitet, ihre Beteiligung zurückzugeben und ihren
Schaden ohne ein weitere Kosten verursachendes Klageverfahren zu
minimieren."

Der Vorstandsvorsitzende des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz
e. V. Thomas Lippert rät seinen Mitgliedern ebenfalls zur Annahme des
Angebotes: "Der Lösungsvorschlag, zu dem die Bündelung von
Anlegerinteressen und die Anmeldung von Schadenersatzansprüchen
geführt haben, ist aus unserer Sicht fair."

Um auch bei anderen Medienfonds stärker mit Mit-Anlegern
kooperieren und mehr gegen die Verantwortlichen erreichen zu können,
können sich die Anleger auf der Website www.aktionsbund.de auch
untereinander direkt austauschen.

Es hat den Anschein, dass die Welle von Schadensersatzforderungen
erste Wirkungen zeigt. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass auch die
Anleger anderer Fonds zu ihrem Recht kommen.



Pressekontakt:
Rechtsanwälte Schirp Schmidt-Morsbach Neusel
Rechtsanwältin Antje Radtke
Tel.: 030 - 327 617 0
E-Mail: radtke@ssma.de

Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e. V.
Thomas Lippert, Vorstandsvorsitzender
Tel.: 030 - 315 193 40
E-Mail: lippert@aktionsbund.de


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