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Lohnerhöhungen können zu Kürzung der Riester-Zulagen führen

Geschrieben am 02-02-2011

Frankfurt (ots) - Das effektive Bruttoeinkommen pro Arbeitnehmer
ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr
nominal um 2,2 Prozent gestiegen. Allein die tariflichen
Monatsverdienste stiegen im Jahresdurchschnitt 2010 um 1,6 Prozent
gegenüber dem Vorjahr. Davon profitierte jeder zweite Arbeitnehmer in
Deutschland. Ursache dafür sei neben der Konjunkturerholung und den
wieder geleisteten Einmalzahlungen vor allem der Rückgang der
Kurzarbeit, so das Bundesamt. "Viele Menschen freuen sich über das
zusätzliche Geld, vergessen dabei aber oftmals, dass die Lohnerhöhung
Auswirkungen auf die Riester-Rente hat", so Wolfram Erling, Leiter
Zukunftsvorsorge bei Union Investment. Für den Erhalt der vollen
staatlichen Förderung müssen nämlich vier Prozent des
sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres gespart
werden. "Erfolgt aufgrund der Lohnerhöhung im Folgejahr keine
Anpassung der Riester-Sparraten, werden die staatlichen Zulagen
entsprechend gekürzt", so Erling.

Die Überprüfung der Beiträge sollte erfolgen, sobald die
Meldebescheinigung zur Sozialversicherung vorliegt. Auf ihr steht das
für die Berechnung maßgebliche Einkommen des letzten Jahres. Die
Bescheinigung wird vom Arbeitgeber in den nächsten Wochen verschickt.
"Eine frühzeitige Anpassung der Sparraten hat den Vorteil, dass der
eventuell fehlende Betrag bequem auf die restlichen Zahlungen
verteilt werden kann und sich somit der Mehraufwand in Grenzen hält",
erläutert Erling. Ist man sich unsicher, ob die Sparraten ausreichen,
kann man sich an seinen Riester-Anbieter wenden, rät der Experte.
Idealerweise sollte der Anleger dabei die Meldebescheinigung zur Hand
haben.



Pressekontakt:
Union Asset Management Holding AG
Markus Temme
Public Relations
Pressesprecher
Wiesenhüttenstr. 10
60329 Frankfurt
Tel.: 069/2567-2352
Fax.: 069/2567-2371
Mail: Markus.Temme@union-investment.de


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