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Öffentliches Straßennetz: Kommunen zur Beleuchtung verpflichtet / TÜV Rheinland: Bei Verkehrsunfällen auf dunklen Straßen droht Regress / Aus- bzw. Weiterbildung zum Experten für Straßenbeleuchtung

Geschrieben am 01-02-2011

Köln (ots) - Mit einem Defizit von etwa 15 Milliarden Euro sehen
sich die deutschen Städte und Gemeinden 2010 konfrontiert. Deshalb
sparen sie an allen Ecken und Enden, auch an der Straßenbeleuchtung.
"Das kann jedoch teuer werden. Bei Unfällen durch eine nachweislich
fehlerhafte Straßenbeleuchtung können die Verantwortlichen in Regress
genommen werden", erklärt TÜV Rheinland-Experte Christoph Heyen. Das
gilt unabhängig davon, ob die Gemeinde selbst die Beleuchtung
betreibt oder sie an ein privatwirtschaftliches Unternehmen verkauft
hat.

In geschlossenen Ortschaften und für Ortsdurchfahrten von Bundes-,
Landes- und Kreisstraßen müssen die Gemeinden bei Dunkelheit für
Beleuchtung sorgen. Wie lange und wie hell die Straßen und Wege
beleuchtet sein müssen, ist von den örtlichen Verhältnissen und von
der Bedeutung der Straße für den Verkehr abhängig. Passanten und
Fahrer müssen gefährliche Straßenkreuzungen und -einmündungen,
markierte Fußgängerüberwege oder schlecht einzusehende Baustellen
rechtzeitig gefahrlos erkennen können.

Viele Städte und Gemeinden fahren die Laternen auf eine geringere
Leuchtkraft herunter. Das ist rechtlich unbedenklich, sofern es
innerhalb der vorgeschriebenen Abstufungen geschieht. Das Abschalten
jeder zweiten Leuchte ist jedoch haftungsrechtlich problematisch. Der
ständige Wechsel zwischen hellen und dunklen Zonen vermindert die
visuelle Wahrnehmung des Fahrers und erhöht die Unfallgefahr.

Laternen sollen die Straße gut beleuchten. Sie sollen die Umwelt
jedoch nicht mit Licht verschmutzen, indem sie zuviel Helligkeit in
den Nachthimmel abgeben. Das Licht irritiert nachtaktive Insekten und
stört deren normalen Tag-Nacht-Rhythmus. Experten wie Christoph Heyen
von TÜV Rheinland fordern deshalb für Gemeinden und Unternehmen gut
ausgebildete Straßenbeleuchtungs-Experten, die für die
Beleuchtungsanlagen von der Planung über den Bau bis zur energie- und
umweltbewussten Wartung verantwortlich sind. TÜV Rheinland bietet
dazu entsprechende Weiterbildungen an. In drei Modulen an insgesamt
vier Tagen lernen die Teilnehmer, wie eine moderne Straßenbeleuchtung
optimal zu betreiben ist. Dazu gehören lichttechnische Grundlagen,
Vorschriften, die fachgerechte Planung und Berechnung von
Straßenbeleuchtungsanlagen und eine Einführung in das dazugehörige
Softwareprogramm von Light-Consult-International Celle.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Michael Schmidt, Presse, Tel.: 0221/806-3317
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
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