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Der Tagesspiegel: Anklage im Fall des Busunglücks am Schönefelder Kreuz

Geschrieben am 14-01-2011

Berlin (ots) - Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat Anklage wegen
des schweren Busunglücks vom Schönefelder Kreuz erhoben. Nachdem am
26. September 2010 ein polnischer Reisebus gegen einen Brückenpfeiler
geprallt war und 14 Insassen starben, muss sich nun eine 37-jährige
Berlinerin wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht Potsdam
verantworten. Die Angeklagte hat bei der Auffahrt auf die Autobahn in
Richtung Frankfurt an der Oder die Kontrolle über einen roten
Mercedes verloren. Das Auto schlitterte von der linken Auffahrspur in
wenigen Sekunden auf die rechte Spur der Autobahn und stieß dort an
den geradeaus fahrenden Bus. Nach Tagesspiegel-Informationen geht das
Dekra-Gutachten zum schweren Busunglück vom Schönefelder Kreuz davon
aus, dass die angeklagte Fahrerin des Mercedes auf der Zufahrt nur
rund 40 Kilometer pro Stunde gefahren ist. Dies ist kein Verstoß
gegen Straßenverkehrbestimmungen. Die Frau soll beim Eintreffen auf
der Autobahn jedoch stark beschleunigt haben, wodurch bei feuchtem
Wetter die Hinterreifen des Mercedes durchdrehten, das Heck des
Wagens ausbrach und das Auto ins Schleudern geriet. Aus Justizkreisen
heißt es, es handele sich "um einen minderschweren Fall von
fahrlässiger Tötung". Von Raserei des Mercedes' - wie in der
Öffentlichkeit zunächst spekuliert worden war - könne keine Rede
sein, sagten Verkehrsexperten. "Erhebliche Fahrfehler" hätten die
Ermittler nicht nachweisen können.

Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel,
Newsroom, Telefon: 030-29021-14909.



Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-29021-14909
cvd@tagesspiegel.de
 


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