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EANS-Adhoc: Klöckner & Co SE / Klöckner & Co begibt Wandelanleihe

Geschrieben am 16-12-2010


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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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Wandelanleihe

16.12.2010

Duisburg, 16. Dezember 2010 - Der Vorstand der Klöckner & Co SE
("Klöckner & Co") hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute
beschlossen, nicht nachrangige, unbesicherte
Wandelschuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") zu begeben.
Die Schuldverschreibungen werden von Klöckner & Co Financial Services
S.A. (die "Emittentin"), einer 100 %-igen luxemburgischen
Tochtergesellschaft von Klöckner & Co, ausgegeben, von Klöckner & Co
garantiert und ist in neue oder bestehende Aktien von Klöckner & Co
wandelbar. Die Schuldverschreibungen werden ausschließlich
institutionellen Investoren außerhalb der USA zum Kauf angeboten. Die
Bezugsrechte der Aktionäre der Klöckner & Co zum Bezug der
Schuldverschreibungen sind ausgeschlossen. Klöckner & Co
beabsichtigt, den Erlös aus der Begebung der Schuldverschreibungen
für ihre externe Wachstumsstrategie "Klöckner & Co 2020" sowie für
allgemeine Unternehmenszwecke einzusetzen. Das Emissionsvolumen
beträgt ca. EUR 185 Mio., dabei wären die Schuldverschreibungen
insgesamt in bis zu 6.650.000 Aktien wandelbar. Die Laufzeit der
Schuldverschreibungen beträgt sieben Jahre. Die Schuldverschreibungen
werden zu 100 % des Nennwertes voraussichtlich am 22. Dezember 2010
(Valuta) begeben. Der Wandlungspreis wird mit einer Wandlungsprämie
zwischen 30 % und 35 % über dem volumen-gewichteten Durchschnittskurs
der Aktie der Klöckner & Co in XETRA im Zeitraum zwischen der
heutigen Beschlussfassung des Vorstands über die Begebung der
Schuldverschreibungen und der ebenfalls für heute geplanten
endgültigen Zuteilung festgesetzt werden. Der Kupon wird
voraussichtlich zwischen 2,50 % und 3,00 % p.a. liegen und, wie die
Wandlungsprämie, im Rahmen eines Bookbuilding-Prozesses ermittelt
werden, dessen Durchführung für heute geplant ist. Die Inhaber der
Schuldverschreibungen sind berechtigt, fünf Jahre nach Valuta die
vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen zum Nennbetrag zzgl.
aufgelaufener Zinsen zu verlangen. Die Schuldverschreibungen können
von der Emittentin in den ersten fünf Jahren nicht vorzeitig
gekündigt werden. Danach besteht eine vorzeitige
Kündigungsmöglichkeit, sofern der Börsenkurs der Klöckner & Co-Aktien
(über gewisse Perioden hinweg) 130 % des Wandlungspreises übersteigt.
Klöckner & Co beabsichtigt, die Schuldverschreibungen in den
Börsenhandel im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter
Wertpapierbörse einbeziehen zu lassen. Credit Suisse und Goldman
Sachs International begleiten die Platzierung als gemeinsame
Bookrunner, gemeinsame Lead-Manager und alleinige Syndikatsbanken.

***** WICHTIGE MITTEILUNG NICHT ZUR VERTEILUNG ODER ABGABE INNERHALB
DER ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (ODER AN
U.S.-PERSONEN), AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN, ODER IN JEDE ANDERE
JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE NACH GELTENDEM RECHT
UNTERSAGT SIND Diese Ad-hoc-Mitteilung dient ausschließlich
Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar.
Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder ein öffentliches
Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der
Schuldverschreibungen geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der
Schuldverschreibungen wird kein Prospekt erstellt. Die
Schuldverschreibungen dürfen in keiner Jurisdiktion öffentlich
angeboten werden, wenn die Emittentin der Schuldverschreibungen in
einer solchen Jurisdiktion dazu verpflichtet wäre, einen Prospekt
oder ein anderes Angebotsdokument in Bezug auf die
Schuldverschreibungen zu erstellen oder zu registrieren. Die
Verteilung dieser Ad-hoc-Mitteilung und das Angebot und der Verkauf
der Schuldverschreibungen können in bestimmten Jurisdiktionen
gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die diese
Ad-hoc-Mitteilung lesen, sollten sich über diese Beschränkungen
informieren und diese Beschränkungen einhalten. Diese
Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten
Staaten von Amerika dar. Die in dieser Mitteilung erwähnten
Wertpapiere (einschließlich der Schuldverschreibungen und der Aktien
der Klöckner & Co SE) sind und werden nicht gemäß dem United States
Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der
"Securities Act") in den Vereinigten Staaten registriert und dürfen
nicht in den Vereinigten Staaten oder an bzw. für Rechnung von
U.S.-amerikanischen Personen verkauft oder zum Verkauf angeboten
werden, außer gemäß einer einschlägigen Ausnahme von den
Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act oder den
jeweiligen bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen. Diese
Ad-hoc-Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen
weder in den Vereinigten Staaten noch in irgendeiner anderen
Jurisdiktion, wo das Angebot oder der Verkauf nach den dort
anwendbaren Gesetzen verboten wäre, noch an U.S.-amerikanische
Personen oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in
den USA verteilt oder versendet werden. Es wird kein Angebot der
Schuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten gemacht. Diese
Ad-hoc-Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an (i)
professionelle Anleger, die unter Artikel 19(1) des Financial
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005
(nachfolgend als "Order" bezeichnet) fallen, und (ii) Personen mit
hohem Eigenkapital, die unter Artikel 49(2) der Order fallen, und
(iii) alle sonstigen Personen, an die sie rechtmäßig verteilt werden
darf (zusammen werden diese Personen als "qualifizierte Personen"
bezeichnet). Die Schuldverschreibungen stehen nur qualifizierten
Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder
jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder
anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen
abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten
in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Ad-hoc-Mitteilung
oder ihren Inhalt handeln. Ab Bekanntmachung der endgültigen
Bedingungen der Schuldverschreibungen können die gemeinsamen
Bookrunner im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften Maßnahmen
ergreifen, um den Preis der Schuldverschreibungen und der Aktie der
Klöckner & Co SE auf einem höheren Niveau als dem sich sonst am Markt
ergebenden Preis zu stabilisieren. Solche Stabilisierungsmaßnahmen
können jederzeit beendet werden. Sie müssen spätestens beendet sein
30 Tage nach dem Settlement oder 60 Tage nach Zuteilung der
Schuldverschreibungen, je nach dem, welcher dieser Zeitpunkte zuerst
eintritt. Sofern solche Maßnahmen vorgenommen werden, können sie zu
Marktpreisen der Schuldverschreibungen oder der Aktie der Klöckner &
Co SE führen, die über dem sich ohne solche Maßnahmen am Markt
ergebenden Preisniveau liegen und eine Preisstabilität indizieren,
die ohne solche Maßnahmen nicht bestehen würde. Es besteht keine
Pflicht der gemeinsamen Bookrunner Stabilisierungsmaßnahmen
vorzunehmen und, sollten solche Maßnahmen vorgenommen werden, können
sie jederzeit beendet werden. *****

Emittent: Klöckner & Co SE, Am Silberpalais 1, D-47057 Duisburg Die
Aktie der Klöckner & Co SE ist an der Frankfurter Wertpapierbörse zum
Handel im Regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten
(Prime Standard) zugelassen. ISIN (Aktie): DE000KC01000; WKN: KC0100;
Common Code: 025808576.

Weitere Informationen finden Sie auf der Klöckner & Co-Website:
www.kloeckner.de

Ansprechpartner
Dr. Thilo Theilen - Pressesprecher
Leiter Investor Relations & Corporate Communications
Telefon: +49 (0) 203-307-2050
Fax: +49 (0) 203-307-5025
E-Mail: thilo.theilen@kloeckner.de


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Klöckner & Co SE
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Dr. Jan Liersch

Tel.: +49 (0) 203 307-2284

Branche: Metallindustrie
ISIN: DE000KC01000
WKN: KC0100
Index: CDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Frankfurt / Geregelter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
München / Freiverkehr


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