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Hahn Rechtsanwälte informieren: Rücknahme von Anteilen am "Premium Management Immobilien-Anlagen" ausgesetzt - Anleger sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen

Geschrieben am 14-12-2010

Hamburg (ots) - Offene Immobilienfonds galten lange Zeit als
sicheres Investment und Fondsanteile wurden oft als so sicher wie
Festgeld angeboten. Nicht erst seit Abwicklung des Morgan Stanley P2
Value steht fest, dass dies ein Ammenmärchen war. Zahlreiche Anleger
haben dramatische Verluste bis zu 70 Prozent erlitten. Auch Anleger
des Dach-Immobilienfonds "Premium Management Immobilien-Anlagen"
(PMIA) haben deswegen ein Problem. Am 27. September 2010 hat die
Geschäftsführung der Allianz Global Investors
Kapitalanlagegesellschaft mbH mitgeteilt, dass die Rücknahme und
Ausgabe von Anteilen des PMIA bis auf Weiteres ausgesetzt sei.
Anteilsrückgaben in Höhe von rund einer Milliarde Euro im laufenden
Monat - davon die Hälfte im laufenden Monat - hätten die kurzfristig
liquidierbaren Vermögenspositionen weitgehend aufgezehrt.

Der Fonds war erst am 19.05.2008 von der Cominvest Asset
Management GmbH, einer Commerzbank-Tochter, aufgelegt worden. Er hat
ein Volumen von 1.209 Millionen Euro. Der Nettoinventarwert beträgt
aktuell 48,48 Euro pro Anteil. Die Anteile werden zurzeit nur am
Zweitmarkt für 32,15 Euro pro Anteil gehandelt. Bei aktuellem Verkauf
hätte ein Anleger damit einen Verlust von etwa 35 Prozent realisiert.
Von der Rücknahmeaussetzung der Fondsanteile sind nach Schätzung von
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) mehr als 50.000 Privatanleger
betroffen. Es steht noch nicht fest, ob und wann der PMIA wieder
Anteile zurücknimmt.

Den betroffenen Anlegern rät der Hamburger Anwalt Peter Hahn,
"etwaige Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank und auch
gegen die Kapitalanlagegesellschaft fachanwaltlich prüfen zu lassen."
Grundlage dafür seien eine mögliche Falschberatung und eventuell
fehlerhafte Angaben im Prospekt. "Die betroffenen Anleger müssen
allerdings schnell handeln," sagt Hahn, "denn Schadensersatzansprüche
wegen Falschberatung verjähren bei Käufen vor dem 05.08.2009 wegen
fahrlässiger Pflichtverletzung spätestens in drei Jahren ab Erwerb
der Fondsanteile." Anleger dürfen daher nicht abwarten sondern sie
müssen schnell rechtlichtliche Schritte einleiten.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als "empfohlene Kanzlei" bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.

Originaltext: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61631
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2

Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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