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Ersthelfer müssen keinen Schadenersatz fürchten

Geschrieben am 07-12-2010

Berlin (ots) - Wer nach bestem Wissen und Gewissen Erste Hilfe
leistet, muss bei Schäden in der Regel weder Schadenersatzforderungen
noch strafrechtliche Konsequenzen fürchten. Darauf weisen
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Rahmen ihrer
Präventionskampagne "Risiko raus!" hin. "Solche Bedenken sollten
niemanden davon abhalten, Erste Hilfe zu leisten und sich zum
betrieblichen Ersthelfer ausbilden zu lassen", sagt Horst Reuchlein,
Experte für Erste Hilfe bei der gesetzlichen Unfallversicherung VBG.
Grundsätzlich kann der Ersthelfer nicht zum Schadenersatz
herangezogen werden - weder für Schäden an fremden Sachen noch für
eine ungewollt zugefügte Körperverletzung. Er muss also weder für den
Ersatz von Kleidung aufkommen, die beim Verbinden einer Wunde
beschädigt oder beschmutzt wurde, noch für einen möglichen
Rippenbruch bei einer Herzdruckmassage.

Hilfe muss jeder leisten, denn unterlassene Hilfeleistung ist
strafbar. Jeder kann zumindest Hilfe herbei holen oder einen Notruf
absetzen. Übrigens: Erleidet der Helfer bei der Hilfeleistung selbst
einen Sach- oder Gesundheitsschaden, so kann er Schadenersatz vom
Verletzten, dessen Haftpflichtversicherung oder der gesetzlichen
Unfallversicherung erhalten. Bei Verletzungen durch eine
Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb greift der Versicherungsschutz der
zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Weitere
Informationen zu "Rechtsfragen bei Erste-Hilfe-Leistungen durch
Ersthelfer" enthält die gleichnamige Broschüre der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie steht im Internet unter
www.dguv.de/erstehilfe zur Verfügung.

Hintergrund "Risiko raus!"

In der Präventionskampagne "Risiko raus!" arbeiten die
Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, ihr Spitzenverband Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Landwirtschaftliche
Sozialversicherung, der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die
Bundesländer sowie weitere Partner zusammen. Gemeinsam verfolgen sie
das Ziel, das Unfallrisiko beim Fahren und Transportieren zu
verringern. Weitere Informationen unter www.risiko-raus.de .

Originaltext: Präventionskampagne Risiko raus
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/78548
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_78548.rss2

Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de


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