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Beitragserhöhung der Autoversicherung? / Versicherungswechsel auch nach dem 30.11.

Geschrieben am 02-12-2010

Berlin/Teltow (ots) - Mit dem 30. November 2010 ist bei den
meisten Versicherern die Frist zur Kündigung der alten
Kfz-Versicherung verstrichen. Aber auch nach diesem Stichtag können
Autofahrer noch wechseln und sparen. Direct Line informiert über die
verschiedenen Möglichkeiten, die Kfz-Versicherung auch außerhalb der
Jahreslaufzeit zu kündigen - vor allem wenn der Versicherer die
Beiträge erhöht.

Es ist für jeden Autofahrer ratsam, sich zu informieren und
verschiedene Kfz-Versicherungstarife zu vergleichen. Wer seine
Kfz-Versicherung zum Ablauf des Versicherungsvertrages wechseln will,
muss dem Versicherer seine Kündigung einen Monat vor Ablauf des
Versicherungsjahres, in der Regel also bis spätestens 30. November,
schriftlich eingereicht haben. Wichtig ist, dass der Eingang der
Kündigung beim Versicherer für die Fristeinhaltung zählt. Ab dem 01.
Januar gilt dann der neue Vertrag, ob beim alten oder bei einem neuen
Kfz-Versicherer. Aber auch nach dem Stichtag am 30. November ist es
noch möglich, die Kfz-Versicherung zu wechseln und dabei zu sparen.

Sonderkündigung bei Beitragserhöhung

Wenn dem Kunden eine Beitragserhöhung des Kfz-Versicherers
schriftlich mitgeteilt wird, hat er innerhalb eines Monats ein
Sonderkündigungsrecht. Dies gilt vor allem auch dann, wenn der
Versicherer die Beitragsrechnung erst nach dem Stichtag am 30.
November verschickt - um die Zahl der Kündigungen möglicherweise
niedrig zu halten. Auch in diesem Jahr wird die Methode von einigen
Versicherern praktiziert. Mancher Kunde hat sich den 30. November als
letztmöglichen Termin zur Kündigung gemerkt und nimmt eine
Preiserhöhung aus "Zeitnot" einfach hin, ohne zu einem günstigeren
Anbieter zu wechseln.

In so einem Fall sollte der Kunde unbedingt Gebrauch von seinem
Sonderkündigungsrecht machen. Auch wenn die Beitragserhöhung erst im
Januar mit Erhalt der Beitragsrechnung bekannt werden sollte, gilt
das Sonderkündigungsrecht. Der Kunde kann die Kfz-Versicherung dann
immer noch wechseln. Das Sonderkündigungsrecht gilt übrigens auch für
den Fall, dass die Kfz-Versicherung die Bedingungen des Vertrages
insoweit geändert hat, dass die neuen Bedingungen ebenfalls zu einer
Erhöhung des Beitrags führen.

Sonderkündigung bei Fahrzeugwechsel

Bei einem Wechsel des Fahrzeugs ist eine Kündigung des bestehenden
Versicherungsvertrages unproblematisch, da mit einem Verkauf des
alten Fahrzeugs der Versicherungsvertrag automatisch auf den Käufer
übergeht. Hier ist theoretisch keine Frist einzuhalten, jedoch muss
der Verkäufer seine Kfz-Versicherung unverzüglich über den Verkauf
informieren. Ansonsten muss er gegebenenfalls die ab dem Verkauf
anfallende Versicherungsprämie bezahlen und kann für einen Schaden
verantwortlich gemacht werden.

Sonderkündigung im Schadenfall

Im Schadenfall kann der Versicherungsvertrag sowohl vom
Versicherungsnehmer als auch vom Versicherer im laufenden
Versicherungsjahr beendet werden. Die Kündigungsfrist liegt in diesem
Fall innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadenregulierung.
Eine Folge des Schadenfalles ist die Rückstufung in eine schlechtere
Schadenfreiheitsklasse im folgenden Kalenderjahr. Dies kann aber mit
der Auswahl des richtigen Versicherungsschutzes vermieden werden.
Beispielsweise bietet Direct Line den "Nix-Passiert-Tarif" für die
Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung an. Dadurch hat der Kunde,
gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AKB), "einen Unfall
pro Jahr frei" und wird im Falle eines Unfalls nicht in der
Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.

Allgemein gilt: Gekündigt werden sollte jedoch erst, wenn ein
neuer Vertrag bereits abgeschlossen worden ist. Bei der Wahl der
neuen Kfz-Versicherung sind neben Preis, Leistung und Qualität auch
immer die Erreichbarkeit und die Vertrauenswürdigkeit des
Kfz-Versicherers ausschlaggebend.

Über Direct Line

Die Direct Line Versicherung AG mit Sitz in Teltow bei Berlin ist
mit Beitragseinnahmen von rund 140 Millionen Euro im Jahr 2009 eines
der größten Direktversicherungsunternehmen in Deutschland. Die
Gesellschaft ist auf dem deutschen Markt mit ihrem Markenzeichen -
dem roten Telefon - seit 2002 aktiv und betreut mit über 340
Mitarbeitern über 400.000 versicherte Fahrzeuge. Neben Auto- und
Motorradversicherungen bietet das Unternehmen auch
Privat-Haftpflicht- und Privat-Rechtsschutzversicherungen an. Das
Unternehmen ist Teil der RBS Insurance Gruppe, die mit rund 17.000
Mitarbeitern und europaweit über 25 Millionen Policen unter anderem
Europas größter Direktversicherer ist.

Originaltext: Direct Line Versicherung AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43258
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43258.rss2

Pressekontakt:
Caroline Tinelli

Tel.: +49 3328-449-353
Fax: +49 3328-449-348
E-Mail: presse@directline.de

Postanschrift:
Direct Line Versicherung AG
c/o Caroline Tinelli
Rheinstr. 7a
14513 Berlin/Teltow

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