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EuGH-, BGH- und Bundesverwaltungsgerichtsentscheidungen machen kontrollierte Marktöffnung durch Länder in Deutschland erforderlich

Geschrieben am 24-11-2010

Neugersdorf (ots) - Bundesverwaltungsgericht hebt
Sportwettenuntersagungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf

Das Bundesverwaltungsgericht hat drei Entscheidungen des
Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben, mit denen dieser der
Stadt Nürnberg recht gegeben hatte, die die Vermittlung von
Sportwetten mit Hinweis auf das geltende Glücksspielmonopol in
Deutschland untersagt hatte. Laut der Entscheidung des
Bundesverwaltungsgericht sei das in Bayern - ebenso wie in anderen
Bundesländern - auf der Grundlage des Glücksspielstaatsvertrages
bestehende staatliche Monopol für Sportwetten nur dann mit
europäischem Recht vereinbar, wenn sich seine rechtliche und
tatsächliche Ausgestaltung widerspruchsfrei am gesetzlichen Ziel der
Suchtbekämpfung orientiert. Außerdem dürften Regelung und
Anwendungspraxis bei anderen Arten des Glücksspiels diesem Ziel nicht
widersprechen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof muss jetzt
prüfen, ob die verschiedenen Glücksspielarten in Deutschland
unterschiedlich behandelt werden, in diesem Fall wäre das
Glücksspielmonopol rechtswidrig und würde gegen Europarecht
verstoßen. Bereits im September hatte der Europäische Gerichtshof
festgestellt, dass der deutsche Monopolstaatsvertrag nicht EU-konform
ist. Am 18. November hatte der BGH als oberstes deutsches
Zivilgericht festgestellt, dass Westlotto keine
Unterlassungsansprüche gegen private Gaminganbieter wie bwin in
Deutschland zustehen.

Jörg Wacker, Direktor bwin e.K.: "Nach dem EuGH haben nun
innerhalb von einer Woche zwei höchste deutsche Gerichte
Grundsatzentscheidungen zur Sportwettenregulierung getroffen. Sie
setzen damit einen unmissverständlichen und klaren Rahmen für die
Beratungen der Länder zu einem neuen Glücksspielstaatsvertrag. Die
Antwort auf diese Gerichtsentscheidungen kann nur eine kontrollierte
Marktöffnung mit einheitlichen Spielregeln für alle Marktteilnehmer
unter staatlicher Kontrolle sein. Nur eine zeitgemäße Regulierung
kann den gewachsenen Schwarzmarkt eindämmen, die staatlichen
Regulierungsziele durchsetzen und eine marktkonforme Abgabe auf das
Wettgeschäft in Deutschland gewährleisten. Hiervon werden die
Wettkunden gleichermaßen wie der Profi- und Breitensport
profitieren."

Wacker betonte, dass der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag gezeigt
hätte, dass Sportwettenmonopole und Online-Verbote nicht
funktionieren. Mit Ihnen seien weder die staatlichen
Regulierungsziele erreicht noch die Verbraucher geschützt worden.
Stattdessen sei ein gigantischer Schwarz- und Graumarktes entstanden,
der sich jeder staatlichen Kontrolle entzieht. In Deutschland werden
im Sportwettenbereich rund 95 Prozent der Umsätze von Anbietern ohne
Lizenz getätigt, der Branchenumsatz betrug alleine in diesem Bereich
2009 rund 7,8 Milliarden Euro.

"Dieser Kontrollverlust des Staates ist nur mit klar definierten
Regeln für alle Marktteilnehmer wieder in den Griff zu bekommen", so
Wacker.

Über bwin e.K.:

Das Unternehmen bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen wird von
Herrn Dr. Steffen Pfennigwerth als Einzelkaufmann betrieben. Ein
wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen
Wettbewerbs, die Bereitstellung von sicheren Wettangeboten sowie eine
effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in
Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden
und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.

Originaltext: bwin ek
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53553
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53553.rss2

Pressekontakt:
bwin e.K.
c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel.: 089/99 24 96 20
Fax: 089/99 24 96 22
E-Mail: hs@schultz-kommunikation.de


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