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EANS-News: Der letzte Wille entscheidet

Geschrieben am 15-11-2010

Umfrage: Für die meisten deutschen Mediziner steht der
Patientenwunsch an erster Stelle – sogar vor einer ärztlichen
Entscheidung


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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Unternehmen

Utl.: Umfrage: Für die meisten deutschen Mediziner steht der
Patientenwunsch an erster Stelle – sogar vor einer ärztlichen
Entscheidung

Koblenz (euro adhoc) - 15. November 2010: Gegen den eigenen Willen
mit moderner Apparatemedizin am Leben erhalten werden ist ein
Albtraum. Das sehen auch deutsche Ärzte so. 60,2 Prozent machen
schwerkranke Patienten darauf aufmerksam, dass eine
Patientenverfügung solche Maßnahmen verhindern kann. Weit mehr als
jeder zweite Mediziner (54,5 Prozent) begrüßt das
Patientenverfügungsgesetz von 2009, nach dem der Wille des Patienten
oberste Priorität hat. So das Ergebnis des monatlich erhobenen
CGM-GesundheitsMONITORs, einer repräsentativen Umfrage unter 440
zufällig ausgewählten Hausärzten der CompuGroup Medical, der
Rhein-Zeitung und der Medical Tribune aus dem Oktober.

Kein Tabuthema in deutschen Praxen Es sind Situationen, die selbst
kerngesunde Menschen treffen können: ein Unfall, eine schwere
Operation oder eine Krankheit, die körperliche oder geistige
Behinderungen zur Folge haben. Plötzlich kann es unmöglich werden,
die eigenen Wünsche in Worte zu fassen und sich gegen
lebenserhaltende Maßnahmen auszusprechen, die das Leiden verlängern.
Umso wichtiger ist es, den eigenen Willen rechtzeitig schriftlich
festzuhalten - so die Meinung der meisten deutschen Ärzte. Sechs von
zehn befragten Medizinern (60,2 Prozent) sprechen vor allem schwer
kranke Patienten gezielt auf eine solche Patientenverfügung an. Ein
Fünftel der Befragten (20,5 Prozent) hält es nicht für notwendig, das
Thema zur Sprache zu bringen. Fast ebenso viele Ärzte (19,3 Prozent)
jedoch machen ihre Patienten auf ihre Rechte aufmerksam.

Der Patientenwille als oberstes Gebot Seit September 2009 sind
Patientenverfügungen erstmals gesetzlich verankert. Danach sind die
schriftlichen Willenserklärungen für Angehörige und auch Ärzte
absolut verbindlich, unabhängig vom Krankheitsstadium. Mediziner
müssen die Verfügung auch dann befolgen, wenn der Kranke noch nicht
im Sterben liegt. Diese Einschränkung ärztlicher Handlungsfreiheit
lehnen aber nur verschwindende 1,9 Prozent der Befragten ab. Weit
mehr als jeder zweite Mediziner (54,5 Prozent) befürwortet, dass dem
Willen der Patienten so viel Gewicht zukommt. Mehr als jeder Dritte
(38,6 Prozent) begrüßt das neue Patientenverfügungsgesetz, weil es
dem Arzt mehr Rechtssicherheit bringt. Allerdings halten fast die
Hälfte (49,8 Prozent) der Befragten eine Beratung für unerlässlich,
damit sich der Patient intensiv mit den Konsequenzen seiner
Patientenverfügung auseinandersetzt. Mehr als vier von zehn Ärzten
(40,5 Prozent) betonen, dass eine entsprechende Beratung
entscheidenden Einfluss auf die Qualität und Vollständigkeit des
Patientenwillens hat.

Noch Handlungsbedarf in eigener Sache Obwohl die meisten Ärzte ihre
Patienten dazu anhalten, die eigenen Wünsche schriftlich
festzuhalten, sind sie selber in dieser Angelegenheit eher
nachlässig. Nur ein Drittel (33 Prozent) der Befragten hat eine
Patientenverfügung hinterlegt. Mehr als vier von zehn (43,9 Prozent)
gestehen ein, dass sie sich dafür noch keine Zeit genommen haben.
Vielleicht können hier die Patienten ihren Arzt zum Handeln
motivieren: Immerhin wird fast jeder zweite Mediziner (48,9 Prozent)
im Praxisalltag auf das Thema Patientenverfügung angesprochen.

Über CompuGroup Medical AG CompuGroup Medical ist eines der führenden
eHealth-Unternehmen weltweit. Seine Softwareprodukte zur
Unterstützung aller ärztlichen und organisatorischen Tätigkeiten in
Arztpraxen und Krankenhäusern, seine Informationsdienstleistungen für
alle Beteiligten im Gesundheitswesen und seine webbasierten
persönlichen Gesundheitsakten dienen einem sichereren und
effizienteren Gesundheitswesen. Grundlage der CompuGroup Medical
Leistungen ist die einzigartige Kundenbasis von etwa 370.000 Ärzten,
Zahnärzten, Krankenhäusern und Netzen sowie sonstigen
Leistungserbringern. CompuGroup Medical ist das eHealth-Unternehmen
mit der weltweit größten Reichweite unter Leistungserbringern. Das
Unternehmen ist in 14 europäischen Ländern sowie in Malaysia, Saudi
Arabien, Südafrika und in den USA tätig und beschäftigt derzeit rund
3.000 Mitarbeiter.

Der CGM GesundheitsMONITOR: Der CGM GesundheitsMONITOR ist eine
gemeinsame Initiative der CompuGroup Medical, der Medical Tribune
sowie der Rhein-Zeitung. Monatlich werden repräsentative Umfragen
unter 440 Allgemeinmedizinern, Internisten, Kinderärzten und
Gynäkologen zu aktuellen Fragestellungen im Gesundheitssystem
durchgeführt. Grafiken zum Download und kostenlosem Abdruck,
Veröffentlichung sowie Informationen zur repräsentativen Umfrage
finden Sie unter www.cgm- gesundheitsmonitor.de

Über Medical Tribune: Seit über 40 Jahren gehört die Medical Tribune
zu den meistgelesenen Fachtiteln für niedergelassene Ärztinnen und
Ärzte. Die beliebte Wochenzeitung bietet eine attraktive Mischung
praxisrelevanter Themen aus Medizin, Gesundheits- und Berufspolitik
sowie fachspezifische Wirtschaftsfragen. In einzigartiger Weise
verwirklicht Medical Tribune vielseitige Fortbildung, persönliche
Beratung und Lesefreude in einem Zeitungskonzept. Die
Erfolgsgeschichte der Medical Tribune wird seit Jahrzehnten von der
unabhängigen Leserschaftsuntersuchung (LA-MED) dokumentiert.

Über Rhein-Zeitung: Das Verbreitungsgebiet der Rhein-Zeitung
verbindet die Ballungsräume Köln-Bonn und das Rhein-Main-Gebiet. Im
Zentrum liegt die wirtschaftsstarke Region um Koblenz. Mit einer
Auflage von rund 224.000 Exemplaren und 17 Lokalausgaben zählt die
Rhein-Zeitung ca. 640.000 Leser.


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: CompuGroup Medical AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

CompuGroup Medical AG

Barbara Müller

Referentin Presse und Medien

T +49 (0) 261 8000-1293

F +49 (0) 261 8000-3284

E-Mail: presse@cgm.com

Branche: Software
ISIN: DE0005437305
WKN: 543730
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
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