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SKR-Rente: Statt sicherer Rente finanzielles Fiasko - Hahn Rechtsanwälte informieren über Ausstiegschancen

Geschrieben am 09-11-2010

Hamburg (ots) - Nach Auffassung von Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft (hrp) bestehen gute Erfolgsaussichten für einen
rechtlichen Ausstieg aus einem fremdfinanzierten Rentenvertrag.
"Dabei ist bei qualifizierter fachanwaltlicher Vertretung eine
Einigung mit den finanzierenden Banken mit einem gewissen
Kapitalverzicht bei Ablösung des Restsaldos des Darlehens möglich",
meint der Hamburger Anwalt Peter Hahn. Über diese Möglichkeiten
informiert hrp in einer kostenfreien Informationsveranstaltung am 11.
November 2010 um 19.00 Uhr in ihrer Hamburger Kanzlei, Am Kaiserkai
10, 20457 Hamburg. Referent ist Rechtsanwalt Lars Murken von hrp.

Seit Ende der 80iger Jahre haben zahlreiche Anleger
darlehensfinanzierte Rentenverträge abgeschlossen. Marktführerin
unter den Anbietern war die Schnee-Gruppe mit ihrer
Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR-Rente). Allein in Versicherungspolicen
der Clerical Medical sind als Einmalzahlung mehr als 1,4 Milliarden
Euro geflossen. Derartige Anlagemodelle wurden von anderen
Initiatoren unter Bezeichnungen wie Europlan, Individual-Rente,
Lex-Konzept Rente, Profit-Plan, SparRenta Kombi-Rente oder
System-Rente angeboten. Bei der fremdfinanzierten Rente wird in der
Regel eine Einmalzahlung in eine Tilgungs- und eine
Rentenversicherung über ein Darlehen bei einem Kreditinstitut
fremdfinanziert. Mit der Tilgungsversicherung sollte bei
Endfälligkeit das Bankdarlehen zurückgezahlt werden. Die Erträge aus
der Rentenversicherung sollten zunächst zur Bedienung der Zinsen des
Darlehens dienen und nach Rückzahlung desselben eine (lebenslange)
Rente ermöglichen. Wegen angeblich günstigerer Zinssätze wurden die
Darlehen häufig in einer Fremdwährung, etwa in Schweizer Franken,
aufgenommen. Das nur schwer durchschaubare Anlageprodukt ist von
Vermittlern oft als sichere, ergänzende Altersversorgung angeboten
worden. Das Anlageprodukt richtete sich in erster Linie an
Besserverdiener, die mit angeblich attraktiven Steuervorteilen
geködert worden sind. Mit Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009
können die anfallenden Kredit- und Kreditnebenkosten der
Tilgungsversicherung steuerlich als Werbungskosten nicht mehr
abgesetzt werden.

Zahlreiche Anleger einer fremdfinanzierten Rente beklagen jetzt
eine deutliche Deckungslücke zwischen dem Darlehen und dem aktuellen
Rückkaufswert der Lebensversicherungen. Insbesondere hinsichtlich der
Wertentwicklung von Lebensversicherungen der Clerical Medical (CMI)
hat sich eine deutliche Abweichung von den Prognosewerten
herausgestellt. Bei den britischen Lebensversicherungen ist die
Anlagequote in Aktien relativ hoch. Die guten Ergebnisse aus der
Vergangenheit waren nicht auf der Basis von Einmalzahlungen erzielt
worden. Es war daher nach Meinung von hrp irreführend, mit guten
Renditen aus der Vergangenheit zu werben. Es fehlte der Hinweis, dass
sich die Renditen der Policen aus Großbritannien nicht einfach auf
den Euro-Raum übertragen lassen. Spätestens ab 2001 war ersichtlich,
dass derartige Renditen nicht mehr erwirtschaftet werden konnten.

In Hinblick auf die aufgenommenen Darlehen sind viele Anleger in
eine Existenz gefährdende Situation geraten. Trotzdem ist die
Mehrheit der betroffenen Anleger bisher nicht aktiv geworden und ist
offensichtlich auch nicht über rechtliche Ausstiegsmöglichkeiten
informiert. "Zusätzlich halten wir ein gerichtliches Vorgehen gegen
Clerical Medical", so Hahn, "beim Vorhandensein einer
eintrittspflichtigen Rechtschutzversicherung für geboten und
erfolgsversprechend. Im Hinblick auf die allgemeine
Verjährungsproblematik ist allerdings", so Hahn weiter, "die
Einleitung erster anwaltlicher Schritte noch in diesem Jahr ratsam."

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch
für Wirtschaftskanzleien 2009/2010, eine Spitzenposition bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit mehr als 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.

Originaltext: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61631
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2

Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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