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EANS-News: Salzgitter AG gibt Ausübung der Mehrzuteilungsoption im Zusammenhang mit der Platzierung einer nicht nachrangigen und unbesicherten Umtauschanleihe in Stammaktien der Aurubis AG bekannt

Geschrieben am 03-11-2010


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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Kapitalmaßnahmen/Umtauschanleihe

Salzgitter (euro adhoc) - Salzgitter, 3. November, 2010

Nicht zur Veröffentlichung oder Verteilung in den USA, Australien,
Kanada, Japan oder Südafrika

Salzgitter AG gibt die Ausübung der Mehrzuteilungsoption im
Zusammenhang mit der Platzierung einer nicht nachrangigen und
unbesicherten Umtauschanleihe in Stammaktien der Aurubis AG bekannt

International Securities Identification Number (ISIN): DE000A1AYDS2
Deutsche Wertpapierkennummer (WKN): A1AYDS

Im Zusammenhang mit der am 28. Oktober 2010 bekanntgegebenen
erfolgreichen Platzierung einer nicht nachrangigen, unbesicherten und
durch die Salzgitter AG garantierten Anleihe umtauschbar in
bestehende, auf den Inhaber lautende Stammaktien der Aurubis AG (die
"Anleihe") durch Salzgitter Finance B.V. gibt die Salzgitter AG
bekannt, dass heute die Mehrzuteilungsoption, die BofA Merrill Lynch,
der Commerzbank AG und der Deutsche Bank AG (die "Joint Bookrunners
und Joint Lead Managers") eingeräumt wurde, teilweise ausgeübt wurde
und sich das Transaktionsvolumen folglich um weitere EUR 20,5 Mio.
erhöht hat. Das Gesamttransaktionsvolumen der Platzierung beträgt
daher EUR 295,5 Mio.

Im Zusammenhang mit der Platzierung der Anleihe agierte Merrill Lynch
International als Stabilisierungsmanager. Der Zeitraum, in dem
Kursstabilisierungen vorgenommen werden können, wurde mit der
teilweisen Ausübung der Mehrzuteilungsoption zum Kauf zusätzlicher
Anleihen zur Bedienung von Mehrzuteilungen beendet. Der
Stabilisierungsmanager führte beginnend am 29. Oktober 2010
Kursstabilisierungsmaßnahmen durch, der Tag an dem die letzte
Kursstabilisierungsmaßnahme erfolgte war der 29. Oktober 2010. Die
Kursspanne innerhalb welcher die Stabilisierung erfolgte und jeder
Termin, zu dem eine Kursstabilisierungsmaßnahme erfolgte, sind in der
untenstehenden Tabelle aufgeführt.

Datum Kursspanne
29. Oktober 2010 99,85% - 100,00%

WICHTIGE MITTEILUNG - NICHT ZUR ABGABE, VERTEILUNG ODER
VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, INNERHALB DER ODER IN DIE
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (ODER AN U.S.-PERSONEN), AUSTRALIEN,
KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA, ODER IN JEDE ANDERE JURISDIKTION, IN
DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE NACH GELTENDEM RECHT UNTERSAGT SIND.

Diese Pressemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und
stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit dieser
Transaktion gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein
öffentliches Angebot von Wertpapieren geben. Im Zusammenhang mit dem
Angebot der Anleihe wird kein Prospekt erstellt. Die Anleihe darf in
keiner Jurisdiktion öffentlich angeboten werden, wenn die Emittentin
der Anleihe in einer solchen Jurisdiktion dazu verpflichtet wäre,
einen Prospekt oder ein anderes Angebotsdokument in Bezug auf die
Anleihe zu erstellen oder zu registrieren.

Die Verteilung dieser Pressemitteilung und das Angebot und der
Verkauf der Anleihe können in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen
Beschränkungen unterliegen. Personen, die diese Pressemitteilung
lesen, sollten sich über diese Beschränkungen informieren und diese
Beschränkungen einhalten. Diese Pressemitteilung stellt weder ein
Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die in
dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere (einschließlich der Anleihe
und den Aktien der Aurubis AG) sind und werden nicht gemäß dem United
States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der
"Securities Act") in den Vereinigten Staaten registriert und dürfen
nicht in den Vereinigten Staaten oder an bzw. für Rechnung von
U.S.-amerikanischen Personen verkauft oder zum Verkauf angeboten
werden, außer gemäß einer einschlägigen Ausnahme von den
Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act oder den
jeweiligen bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen. Diese
Pressemitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen
weder in den Vereinigten Staaten noch in irgendeiner anderen
Jurisdiktion, wo das Angebot oder der Verkauf nach den dort
anwendbaren Gesetzen verboten wäre, noch an U.S.-amerikanische
Personen oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in
den USA verteilt oder versendet werden. Es erfolgt kein Angebot der
Anleihe in den Vereinigten Staaten.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen dürfen die hierin bezeichneten
Wertpapiere (einschließlich der Schuldverschreibungen und der Aktien
der Aurubis AG) in Australien, Kanada, Japan oder Südafrika nicht an
Personen oder auf Rechnung oder zugunsten von Personen verkauft oder
angeboten werden, die Staatsangehörige, Einwohner oder Bürger von
Australien, Kanada, Japan oder Südafrika sind. Das Angebot und der
Verkauf der hierin bezeichneten Wertpapiere ist nicht und wird nicht
nach den einschlägigen Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada oder
Japan registriert.

Diese Pressemitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an
(i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) des Financial
Services und Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005
(nachfolgend als "Order" bezeichnet) fallen, und (ii) Personen mit
hohem Nettovermögen, die unter Artikel 49(2)(a)-(d) der Order fallen,
und (iii) alle sonstigen Personen, an die sie rechtmäßig verteilt
werden darf (zusammen werden diese Personen als "qualifizierte
Personen" bezeichnet). Die Anleihe steht nur qualifizierten Personen
zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede
Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder
anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen
abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten
in keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Pressemitteilung
oder ihren Inhalt handeln.

Im Zusammenhang mit den Wertpapieren sind die Joint Bookrunner
ausschließlich für die Emittentin und die Salzgitter AG und für keine
andere Person tätig und sind nicht dazu verpflichtet, anderen
Personen dasselbe Schutzniveau zur Verfügung zu stellen wie Kunden
der Joint Bookrunner, oder sie im Hinblick auf die Wertpapiere zu
beraten.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen kann jeder
Joint Bookrunner und jedes der jeweils mit ihnen verbundenen
Unternehmen als Anleger auf eigene Rechnung Schuldverschreibungen
übernehmen und die betreffenden Wertpapiere und jegliche Wertpapiere
der Emittentin, von der Salzgitter AG oder der Aurubis AG oder damit
verbundene Anlagen halten, kaufen oder verkaufen und diese
Wertpapiere oder sonstigen Anlagen außerhalb des Angebots der
Schuldverschreibungen anbieten oder verkaufen. Die Joint Bookrunner
beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Anlagen oder Transaktionen
offenzulegen, sofern sie hierzu nicht aus gesetzlichen oder
regulatorischen Gründen verpflichtet sind.

Falls ein Angebot unterbreitet wird, darf es sich in Mitgliedstaaten
des Europäischen Wirtschaftsraums, die die Prospektrichtlinie
umgesetzt haben, (jeweils ein "maßgeblicher Mitgliedstaat") nur an
Personen richten, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel
2(1)(e) der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/73/EG) und gemäß den
maßgeblichen Umsetzungsvorschriften des jeweils maßgeblichen
Mitgliedstaates ("qualifizierte Anleger") sind. Es wird davon
ausgegangen, dass jede Person, die Anleihen im Zuge der Emission
erstmals erwirbt oder der ein Wertpapierangebot unterbreitet wird,
zugesichert, anerkannt und zugestimmt hat, dass sie ein
qualifizierter Anleger wie vorstehend definiert ist.

Falls Wertpapiere einem Anleger angeboten werden, der ein
Finanzintermediär im Sinne von Artikel 3(2) der Prospektrichtlinie
ist, wird davon ausgegangen, dass dieser Anleger zugesichert und
zugestimmt hat, dass er die im Rahmen des Angebots erworbenen
Wertpapiere nicht für Personen innerhalb des EWR, die keine
qualifizierten Anleger sind, oder für Personen im Vereinigten
Königreich oder anderen Mitgliedstaaten (in denen gleichwertige
gesetzliche Regelungen gelten), für die der Anleger eine
uneingeschränkte Verfügungsvollmacht besitzt, erwirbt und dass er die
Wertpapiere nicht mit der Absicht eines Angebots oder Weiterverkaufs
innerhalb des EWR erwirbt, wenn dies eine Verpflichtung der
Emittentin, der Salzgitter AG oder der Joint Bookrunner zur
Veröffentlichung eines Prospekts gemäß Artikel 3 der
Prospektrichtlinie begründen würde, es sei denn, die Vorgenannten
haben einem solchen Angebot oder Weiterverkauf zugestimmt.


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Salzgitter AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Markus Heidler

+49 (0) 5341/21-6105

heidler.m@salzgitter-ag.de

Branche: Stahl/Eisen
ISIN: DE0006202005
WKN: 620200
Index: Midcap Market Index, MDAX, CDAX, Classic All Share, Prime All
Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
Hannover / Freiverkehr
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