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Kinder und Jugendliche nicht als Boten in die Apotheke schicken/ Botendienst der Apotheken durch AMNOG in Gefahr

Geschrieben am 02-11-2010

Berlin (ots) - Eltern sollten ihre Kinder nicht als Boten in eine
Apotheke schicken. Das Gesetz verbietet es Apothekern zwar nicht
grundsätzlich, Arzneimittel an Kinder und Jugendliche abzugeben.
Gegen den Botendienst spricht jedoch einiges: Auch vermeintlich
"harmlose" rezeptfreie Arzneimittel können bei falscher Anwendung der
Gesundheit schaden oder werden von Jugendlichen absichtlich
missbräuchlich verwendet. "Wie soll ein Apotheker einen erwachsenen
Patienten beraten, wenn er mit einem Kind spricht? Kinder können
beispielsweise Einnahmehinweise nicht verstehen und deshalb auch
nicht ausrichten", so Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer.
Hat der Apotheker Fragen zu anderen Medikamenten des Patienten, um
mögliche Wechselwirkungen zu beurteilen, kann ein Kind diese
vermutlich nicht beantworten.

Ein anderer Aspekt ist das Missbrauchsrisiko bei Jugendlichen.
Verschiedene rezeptfreie Medikamente gegen Husten, Einschlafstörungen
oder Allergien werden vor allem von Jugendlichen in hoher Dosierung
eingenommen, um Rauschzustände zu erzeugen. Im Internet kursieren
entsprechende Anleitungen zum Missbrauch. Fink: "Die Apotheker fragen
bei der Abgabe mehrerer Packungen besonders Jugendliche nach dem
Verwendungszweck. Da schwindeln Jugendliche mitunter und erzählen von
ihren vielen kranken Geschwistern. Aber die Nachfrage des Apothekers
ist keine Schikane, sondern trägt dazu bei, Missbrauch zu
verhindern." Besteht der Verdacht auf Missbrauch, geben Apotheker
keine Arzneimittel ab. In den USA hingegen starben die
missbräuchliche Einnahme bereits Jugendliche. Dort sind rezeptfreie
Arzneimittel in Supermärkten erhältlich.

Grundsätzlich geben Apotheker Kindern und Jugendlichen
Arzneimittel nur unter großem Vorbehalt mit. Besser ist es, wenn
Erwachsene die Medikamente selbst abholen oder einen Erwachsenen um
den Botengang zu bitten. Wer auf sich allein gestellt, bettlägerig
oder gehbehindert ist, kann in der Apotheke anrufen und einen
Botendienst bestellen: Im Einzelfall bringt die Apotheke dringend
benötigte Arzneimittel umgehend bis an die Haustür.

Botendienst ist eine der Leistungen der Apotheken, die durch das
Spargesetz AMNOG in Gefahr sind.

Die Pressemitteilung und weitere Informationen unter www.abda.de.

Originaltext: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7002
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7002.rss2

Pressekontakt:
Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellvertretende Pressesprecherin
Tel.: 030 - 40004 134
Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de


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